Anfrage zur Vergabepraxis und Rückzahlungsmoral bei der Kantonalen bäuerlichen Kreditkasse
In den letzter Zeit hört man immer wieder, von Bauern, welchen kein Kredit mehr gewährt wurde, aber auch von eine schlechten Rückzahlungsmoral gewährter Kredite.
Fragen:
(Angaben bitte über die letzten 10 Jahre)
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Wie gestaltet sich die Kreditvergabepraxis der Kreditkasse in Bezug auf die SAK (Standartarbeitskraft), Bedingungen/Voraussetzungen des Gesuchstellers?
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An welche Institutionen Einrichtungen ausser bäuerlichen Betrieben vergibt die Kreditkasse auch noch Geld?
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Wie gestaltete sich die Geldvergabe in Bezogen auf die SAK Einheiten (in % und Geld)?
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Wie steht es mit der Rückzahlungsmoral, bei wie vielen Krediten wurde die Laufzeit verlänger oder mussten sogar als Verlust abschreiben werden?
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Wer ist für die Vergabe von Krediten letztlich verantwortlich , auf welcher gesetzlichen Basis fusst das Ganze und besteht für den Kreditsteller ein Einspracherecht?
Reiden, den 05.07.12
Robi Arnold, Kantonsrat
(Weitere US folgen)