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Argumentarium “Für eine bürgernahe Asylpolitik”

1. Die Unterbringung von vom Bund zugewiesenen Asylbewerber ist Aufgabe des Kantons.

Wie in den eidgenössischen Bestimmungen klar geregelt, ist es am Kanton Asylbewerber gemäss Verteilschlüssel aufzunehmen unabhängig vom Gesamtandrang, der sprunghaft angestiegen ist und im nächsten Sommer gemäss Experten noch dramatischer ansteigen dürfte. Die Aufnahmequote des Kantons Luzern beträgt 4.9 %. Derzeit beherbergen wir weit über 1200 Asylbewerber, die in asyltechnischer Bearbeitung stehen. Nicht dazu gezählt werden Aufgenommene oder vorläufig Aufgenommene. Der Kanton kann die Beherber-gungs- und Betreuungsaufgabe auch delegieren, z.B. an Sozialwerke, private Organisa-tionen und hauptsächlich an die Gemeinden, die per Verordnung und nun auch mit dem neuen Sozialhilfegesetz in die Mangel genommen werden können (max. Busse von Fr. 150.- pro nicht aufgenommenen Asylbewerber pro Tag). Das kann allein für einen einzigen Asyl-bewerber gut und gern eine halbe Million ausmachen! Das wird unweigerlich Steuererhö-hungen zur Folge haben! Trotz Delegationsmöglichkeit will die Initiative die letztendliche Verantwortung unbedingt beim Kanton sehen.

2. Das Asylwesen untersteht in sämtlichen Belangen dem Sozialdepartement

Bei dieser schwierigen Problematik sollten alle Ämterreibereien und Kompetenzschwierig-keiten vermieden werden. Es braucht eine einzige starke Hand d.h. eine einzige regierungs-rätliche Ansprechperson mit entsprechender Verantwortlichkeit. Auch die Gemeinden brauchen einen einzigen befugten Ansprechpartner beim Kanton. Die damit verbundene Verschiebung des Amtes für Migration vom Justiz-und Polizeidepartement ins Sozial-departement ist bewusst gewollt. Abgelehnte Asylbewerber tauchen meist unter und wer-den zu „sans papiers“, was unbedingt vermieden werden muss und eines starken Amtes für Migration bedarf. Daher ist eine direkte Führungslinie mit dem verantwortlichen GSD unab-dingbar und wichtig.

3. (Artikel vom Bundesgericht als ungültig erklärt wegen Kollision mit dem eidg. Raumplanungsgesetz)

Dieser Artikel hätte es dem Kanton ermöglichen sollen auch ausserhalb der Bauzonen im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde temporär Einrichtungen für Asylbwerber zu errichten und zu betreiben. Das kantonale Raumplanungsamt wäre zu einer weiten Ausle-gung der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten bereit gewesen, doch Regie-rung und Kantonsrat haben mit der Ungültigkeitserklärung vor dem Bundesgericht Recht bekommen und sich damit diesen Weg verbaut, d.h. man hat sich ins eigene Bein geschos-sen. Dass die Regierung und der Kantonsrat jetzt per Standesinitiative versuchen, eine sol-che Bewilligung nun doch noch zu erreichen zeigt, wie eine parteipolitisch motivierte prinzi-pielle Opposition einem Vorhaben schaden und zum Bumerang werden kann.

4. Die temporäre oder dauerhafte Unterbringung von   Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Gemeinden (ausserhalb von provisorischen Asyl-Zentren) unterliegt den folgenden 
    Bedingungen:

    a) Die Sicherheit der Bevölkerung ist jederzeit gewährleistet.

    b) Aufenthalte von mehr als einem Jahr sind nur für anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene möglich.

    c) Die Gemeinde kann deliktische und renitente Asylbewerberinnen und Asylbewerber und solche mit abgelehnten Gesuchen an den Kanton zurückweisen.

    d) Die Gemeinden legen die demokratischen Mitbestimmungsrechte des Volkes fest.

Dieser Artikel wurde im Teil 4b von der Regierung und Kantonsrat ebenfalls ungültig erklärt und dann aber vom Bundegericht als gesetzeskonform und damit gültig erachtet.

Es sollte doch klar sein, dass die Sicherheit der Bevölkerung besonders im Asylwesen zu-erst kommt und gewährleistet sein sollte, da das Sicherheitsrisiko verursacht durch Immig-ranten eben meist in der Nähe liegt. Leider zeigt unbestreibar die generell hohe Asyl-Krimi-nalität und Brutalität, nicht zuletzt im Lichte der jüngsten Massenübergriffe (Silvestergewalt als neues Phänomen) ein anderes, erschreckendes Bild. Der Staat erscheint oft macht- und hilflos und muss zu Vertuschungen greifen. Wir wollen von einem Staat der grosszügig und fast unbesehen Menschen aufnimmt, diese Sicherheit einfach haben! Die Gemeinden müs-sen sich gegen solche Leute wehren können.

Darum ist es auch wichtig, dass Asylanten die noch im Verfahren stecken, nicht länger als ein Jahr in einer Gemeinde bleiben dürfen, damit sie sich nicht anwurzeln und nach Jahren kaum mehr ausgeschafft werden können. Dies gilt nicht für Familien mit Kinder in Asylzentren, damit die Schulpflicht gewährleistet werden kann.

Jede Gemeinde sollte festlegen, wie in ihrem eigenen Bereich die Einwohner ein gewisses demokratisches Mitspracherecht bei der Art und Weise der Asylunterbringungen bekom-men. In der bisherigen Asylpolitik bleibt die Demokratie unter Druck von oben nach unten auf der Strecke, d.h. der Bund delegiert an den Kanton, der Kanton an die Gemeinden und ihre Einwohner. Ungefragt beissen sie dann als Letzte die Hunde und am Schluss müssen sie auch noch einen grossen Teil bezahlen, oft verdeckt und indirekt.

5. Sämtliche direkten und indirekten Kosten und Folgekosten, welche durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber entstehen, werden vom Kanton resp. Bund getragen.

Der Kanton übernimmt z.Z. für zehn Jahre die vordergründigen Kosten nach Kassierung einer Bundespauschale. Neben diesen direkten Kosten entstehen den Gemeinden aber noch erhebliche indirekte Kosten (z.B. Schulen, Unterbringungs-Nebenkosten, Betreuung durch Dienste der Gemeinde). Nach zehn Jahren (z.B. vorläufig Aufgenommene) bezahlt die Gemeinde alles und wenn man weiss, dass diese Leute fast alle in der Sozialhilfe landen, weil sie kulturell, bildungsmässig oder auch individuell begründet bei uns kaum arbeitstauglich oder arbeitswillig sind. Wenn dieser jetzige Zustrom so weiter geht, werden wir in ein paar Jahren gewaltige Soziallasten in den Gemeinden haben und Steuererhöhungen werden an der Tagesordnung sein. Spätestens dann ist die Asylmisere bei jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin angelangt. Die Asylkosten gehören aus einer Kasse bezahlt. Damit sind sie auch transparent und nicht mehr versteckbar! Der Kanton ist gegen-über den Gemeinden der Auftraggeber und damit logischerweise auch der Kostengarant.

Diese Initiative regelt das Verhältnis Kanton – Gemeinden in der Asylfrage für beide auf Augenhöhe, demokratisiert die Problemlösung und schafft klare Verhältnisse bei den Asyl-Unterbringungsmodalitäten und den Sicherheitsbedürfnissen unserer Einwohnerinnen und Einwohner.

Diese Initiative ist eine grosse Chance für die Luzerner Bevölkerung und sollte unbedingt angenommen werden!

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