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Auch RR Keller Sutter muss noch warten

Das Parlament muss in jedem Fall erst die Gesetze anpassen

Bericht BZ

Die Gegner der Ausschaffungsinitiative sagen, diese behandle schwere Verbrechen gleich wie Bagatellfälle. Eine Umfrage bei Rechtswissenschaftlern zeigt jedoch, dass das Parlament bei Gegenvorschlag und Initiative das letzte Wort hat. SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagt, die Initiative führe zu Ausschaffungen wegen Bagatelldelikten. Ob im Fernsehen oder in der Presse: Die Gegner der Ausschaffungsinitiative kämpfen mit harten Bandagen. So auch SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga. In der Abstimmungs-«Arena» warf sie den Initianten vor, sie würden schwere Verbrechen gleich wie Bagatellfälle behandeln wollen. Laut Sommaruga würde eine junge ausländische Frau, die ein paar Gramm Cannabis gegen eine CD tauscht, ebenso ausgeschafft wie ein Vergewaltiger. Dasselbe gelte für eine Person, die auf dem AHV-Formular eine Zeile falsch ausfülle. Überhaupt, so Sommaruga, habe sie noch nie eine «so schludrig formulierte» Initiative gesehen. Die Initiative habe Mängel, und diese könne das Parlament nicht korrigieren. «Künstliche Aufregung» Mängel und Ungenauigkeiten weisen allerdings auch die Argumente der Initiativgegner auf. Zwar lässt die Initiative keinen Zweifel daran, dass ausländische Straftäter ausgewiesen werden müssten. Allerdings hat dabei das Parlament das letzte Wort , so sieht es die Initiative vor. Und dies ist auch das Resultat einer Umfrage bei Rechtswissenschaftlern der Universitäten Bern, Zürich, St.Gallen und Freiburg. Die Aufregung um die Initiative sei künstlich, sagt etwa Rainer Schweizer von der Universität St.Gallen. «Egal, welche Vorlage obsiegt , das Parlament muss in jedem Fall erst die Gesetze anpassen.» Entgegen den Argumenten der Befürworter des Gegenvorschlags, könne dieser nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. «Auch der Gegenvorschlag ist nicht abschliessend formuliert, und deshalb muss erst geklärt werden, welche Delikte zu einer Ausschaffung führen sollen», so Schweizer. Werde die Initiative angenommen, sagt Andreas Auer von der Universität Zürich, dann müsse das Parlament festlegen und präzisieren, bei welcher Art von Delikten ein Ausländer ausgeschafft werde. Dies gelte für Drogendelikte ebenso wie für den Sozialhilfemissbrauch. Bis der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sei, gelte das heutige Recht. «Ein Richter könnte sich nicht auf den Verfassungsartikel abstützen, weil dieser zu ungenau ist.» Dem pflichtet Bernhard Waldmann von der Uni Freiburg , wenn auch etwas zurückhaltender , bei. Laut ihm ist es zwar eine Frage der Auslegung, ob sich die neue Verfassungsbestimmung unmittelbar, also ohne Umsetzungsgesetzgebung anwenden liesse. «Im Initiativtext gibt es jedoch gewichtige Indizien dafür, dass der Gesetzgeber tätig werden und den Deliktkatalog konkretisieren muss.» Diesen könne das Parlament so ausgestalten, dass er völkerrechtskonform sei. Ungenaue Botschaft Auch Markus Müller von der Uni Bern sieht das Problem vor allem in der Umsetzung durch den Gesetzgeber. Beim Durchlesen der Abstimmungsbotschaft des Bundesrats ist ihm aufgefallen, dass diese nichts davon sagt, der Gesetzgeber müsse die Tatbestände näher umschreiben. Vielmehr sage der Bundesrat, die Initiative führe dazu, dass ein in der Schweiz aufgewachsener Jugendlicher wegen eines einmaligen Einbruchdiebstahls automatisch weggewiesen werde. Müller: «Das ist zumindest nicht klar. Der Verfassungswortlaut ist offen gehalten und verlangt solches nicht explizit.» Es werde Aufgabe des Gesetzgebers sein, den Spielraum auszuloten und festzulegen, inwieweit ein Ausschaffungsautomatismus zwingend verlangt sei. Dagegen spreche das in der Verfassung verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit.» Dieses muss der Gesetzgeber in jedem Fall beachten , auch wenn dies nicht explizit im Initiativtext steht.» Einig sind sich Müller und Schweizer darin, dass es keine Rolle spiele, welche der Vorlagen am 28.November angenommen werde. In beiden Fällen müsse das Parlament erst Gesetzesänderungen vornehmen und offene Fragen klären. Damit bleibe nach dem 28.November vorerst alles beim Alten

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