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Dringliche Anfrage: E-Voting als Gefahr für die Volksrechte?

Seit einigen Jahren wird E-Voting für die im Kanton Luzern stimmberechtigten Auslandschweizer getestet. Haben von Anfang an grosse Bedenken gegenüber diesem neuen System bestanden, sind diese kürzlich definitiv bestätigt worden. So hat ein Genfer Computer-Spezialist eine gravierende Sicherheitslücke im E-Voting-System des Kantons Genf aufgedeckt, an dem sich auch der Kanton Luzern beteiligt. Die aufgedeckte Schwachstelle erlaubt es Hackern, die Stimmabgabe von Bürgern zu fälschen, ohne dass diese etwas davon merken. Aus einem Ja zu einer Vorlage kann so ein Nein werden, noch bevor die Stimmabgabe an den Server des Kantons übermittelt wird.

E-Voting ist offensichtlich manipulierbar und eine bedeutende Gefahr für die direkte Demokratie in der Schweiz. Weil die verheerenden Sicherheitsmängel den Behörden gemäss Medienberichten offenbar “längst bekannt” gewesen sind und es auch schon vorgekommen ist, dass im Kanton Luzern Volksabstimmungen durch die Stimmen der Auslandschweizer entschieden wurden, ist hier zum Schutz der Volksrechte höchste Vorsicht geboten. Es stellen sich folgende Fragen: 

  • Seit wann ist der Regierungsrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass das E-Voting-System des Kantons Genf manipulierbar ist? Und weshalb wurde die Öffentlichkeit nicht transparent über die bekannten Sicherheitsmängel informiert?

  • Welche Kontrollmechanismen setzt der Kanton Luzern ein, um sicherzustellen, dass die vergangenen Abstimmungen, bei denen E-Voting eingesetzt wurde, korrekt verlaufen sind?

  • Ist eine wahrheitsgemässe und vertrauenswürdige Nachzählung der im Kanton Luzern bereits per E-Voting abgegebenen Stimmen noch möglich? Wenn ja: Auf welche Weise geschieht dies, sodass es für den Bürger transparent ist? Wenn nein: Wie ist dies mit der Glaubwürdigkeit der Ausübung der Volksrechte zu vereinbaren?

  • Durch welchen konkreten Nutzen lässt sich der immense finanzielle, personelle und logistische Aufwand, den der Kanton Luzern für E-Voting betreibt, rechtfertigen? Eine Erhöhung der Stimmbeteiligung, gerade bei der jungen Generation, liess sich in jenen Schweizer Kantonen, die E-Voting bereits getestet haben, jedenfalls nicht feststellen.

  • Welche Kosten entstehen dem Kanton pro Stimmabgabe, die per E-Voting erfolgt?

  • Welche Kosten entstehen dem Kanton pro Stimmabgabe, die per briefliche Abstimmung oder an der Urne erfolgt?

  • Falls durch E-Voting höhere Kosten pro Abstimmenden resultieren: Wie wird dies – gerade unter dem Aspekt der angespannten Finanzlage des Kantons Luzern – gerechtfertigt?

  • Es ist kein Geheimnis, dass andere Kantone vorwiegend enttäuschte Erfahrungen mit E-Voting gemacht haben. So gab es etliche Pannen zu vermelden, die Stimmbeteiligung blieb unter den Erwartungen. Wieder andere Kantone verzichten mangels Nutzen gar vollständig auf die Einführung von E-Voting. Weshalb soll nun gerade ausgerechnet der Kanton Luzern vorpreschen?

Die Dringlichkeit ergibt sich, weil bereits in wenigen Wochen die nächste Abstimmung ansteht und sichergestellt sein muss, dass die Resultate korrekt sind und das System nicht manipulierbar ist.

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Angela Lüthold-Sidler, Kantonsrätin, Nottwil

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