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Dringliche Anfrage: Gesundheitszentren an den kantonalen Spitälern

Der Presse war zu entnehmen, dass vorerst das Kantonsspital Luzern zusammen mit einer Tochtergesellschaft der Krankenkasse Concordia (Medplace) in ihren Räumen vorerst in Luzern ein Gesundheitszentrum plant.

 Der Hausärztemangel kommt nicht von ungefähr! Jahrelang hat man mit einem unsinnigen Numerus clausus unseren Schweizer Interessenten für eine medizinische Ausbildung ihre Studienmöglichkeiten verweigert und glaubt nun, die Lücken mit Ärzten aus dem EU-Raum schliessen zu können. Nebst den Hemmnissen beim Studienanfang hat man unter dem Deckmantel einer scheinheiligen Hausarztförderung alles getan, um diesen erfolgreich arbeitenden und in der Bevölkerung beliebten Ärzten den Teppich unter den Füssen wegzuziehen. Zu erinnern ist dabei an die unüberlegte Senkung der Tarife für das Notfalllabor in einer Nacht- und Nebelaktion durch das Bundesamt.

 Da wäre auch die verunglückte TARMED Tarifierung und deren Verschlimmbesserung in diversen Revisionsschritten. Eigentlich hätte daraus eine Stärkung der Hausarztmedizin erfolgen sollen, geworden ist daraus eine Bevorzugung der Spezialistenmedizin.

 Der Luzerner Taxpunktwert von 82 Rappen bildet zusammen mit Graubünden das Schweizerische Schlusslicht. Die übrige Innerschweiz und Zürich bewegen sich zwischen 86 bis 89 Rappen. Der Kanton Jura z.B. bezahlt seinen Ärzten 97 Rappen! Wenn man bedenkt, dass der ärztliche Tarif seit 1995 erst im letzten Jahr um sage und schreibe einen Rappen pro Taxpunkt angehoben wurde, wird einem klar, dass die Teuerung an der Existenz jedes Hausarztes nagt und daran ändert auch das Zusammengehen in Netzwerken nichts.

 Die unerlässlichen Einkünfte aus der Selbstdispensation sind ohne Tarifkompensation praktisch auf die reinen Abgabekosten gesunken. Dazu kommt die tägliche Schikanierung der Hausärzte durch überbordende Bürokratie personell überdotierter Kassen mit ihren Anfragen und Begründungsgesuchen für tägliche Selbstverständlichkeiten. Der einzige Lichtblick in der hausärztlichen Tätigkeit bleibt die freie Berufsausübung und die eigentliche Patient-Arztbeziehung. Nur sie ergibt menschlich und fachlich noch Zufriedenheit und Motivation.

 Die nun aufgezeigte “Lösung” mit den Gesundheitszentren bringt gerade im gut versorgten städtischen und im Agglo-Gebiet den Hausärzten eine unnötige Konkurrenz mit Bevorzugung durch die logistische Anbindung an das Kantonsspital. Das medizinische Volumen wird von einer Anstalt des Kantons aufgebläht , und dies zu Lasten des Prämienzahlers!

 

Es stellen sich zu Handen des Luzerner Regierungsrats folgende Fragen:

 

  • Ist eine Analyse mit Bedarfsnachweis erfolgt für diese Bildung eines Zentrums im städtischen Gebiet. Droht nicht eine lokale Ueberversorgung mit den entsprechenden Kosten?

 

  • Arbeitet dieses Zentrum nur auf Zuweisung hin oder steht es allen Patienten zur freien Verfügung?

 

  • Welche Rolle spielt die Krankenkasse Concordia mit der Schaffung zukünftiger Versicherungsmodelle. Wird es Modelle geben mit Medplace als erster Anlaufstelle? Was passiert mit allfälligen Gewinnen und aus welcher Kasse kommt bei Fehlbeträgen die Quersubventionierung?

 

  • Erfolgt die Einmietung in Räume des KSL zu marktüblichen Preisen und wer bezahlt die teuren Umbauten? Sehen die Verträge mit dem KSL eine Gewinnbeteiligung und ein Mitspracherecht vor? Muss ein Patient aus diesem Gesundheitszentrum, wenn er stationär wird, immer ins KSL gehen oder wird auf eine Wahlmöglichkeit hingewiesen?

 

  • Auch die ambulante Tätigkeit des KSL musste teilweise immer mit Millionen aus der Position “gemeinwirtschaftliche Leistungen” subventioniert werden, da man mit dem gültigen TARMED Tarifen nicht auskommen konnte. Wird jetzt, da das KSL auf das ambulante Geschäft richtig einsteigt, auf diese Leistung verzichtet, um wenigstens gegenüber den Hausärzten mit gleich langen Spiessen zu arbeiten?

 

  • Ist der Regierungsrat wirklich der Meinung, mit diesem neuem Produkt die Hausarztmedizin zu fördern? Er wird als Alleinbesitzer KSL mit diesem Schritt zum Spieler in der “Gegenmannschaft” und ist Schiedsrichter zugleich. Geht das wirklich?

 

  • Welche Rolle spielt das nun geltende DRG in dieser Angelegenheit? Will man sich evtl. ein Instrument schaffen um mit geeigneten Einweisungen die Fallzahlen zu erhöhen und damit die Profitabilität zu steigern?

 

Mit vielem Dank für Ihre Beantwortung.

 

 

Räto B. Camenisch

 

(weitere Unterschriften folgen)

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