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Einzelinitiative für eine kantonale Volksabstimmung zur Einführung des Lehrplan 21

2006 sagten Volk und Stände Ja zur interkantonalen Harmonisierung der Volksschulen. Daraus kann und darf keine Pflicht der Kantone auf Einführung des Lehrplans 21 abgeleitet werden. §62 Absatz 1 der Bundesverfassung besagt: “Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig”. Der Lehrplan 21 greift aber massiv in die Bildungshoheit der Kantone ein. §62 Absatz 4 der Bundesverfassung verlangt die «Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen». Auch dieser Artikel verpflichtet nicht zur Übernahme des Lehrplans 21.

Das Luzerner Stimmvolk hat am 28. September 2008 der Schulharmonisierung eine klare Absage erteilt. Der Lehrplan 21 ist gemäss Erläuterung der Regierung ein HarmoS-Produkt. Mit dem Nein zum HarmoS-Konkordat haben die Stimmbürger auch nein zum geplanten Einheits-Lehrplan gesagt. Der Artikel 8, “Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente” wurde somit vom Luzerner Stimmvolk ebenfalls mit 61.4% Nein-Stimmen abgelehnt.

Gemäss Aussage von Bildungsdirektor Reto Wyss, wollte er mit der Vernehmlassung zur Konsultationsfassung des Lehrplans 21 den gesellschaftlichen Konsens, was Schülerinnen und Schüler in der Volksschule lernen sollen, stärken.

180 Vernehmlassungsantworten gingen an die Dienststelle Volksschulbildung ein. Dieser enorme grosse Rückfluss zeigt, dass nur ein von einer Volksmehrheit getragener Lehrplan in der Umsetzung auch durch die Eltern, Lehrer und Berufsbildner unterstützt wird. Darum soll nicht alleine die Verwaltung entscheiden.

Hellbühl, 28. Februar 2014

Barbara Lang, Kantonsrätin SVP, Malters

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