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Entwurf einer Änderung des Spitalgesetzes (Rechtsform Spitalunternehmen)

Vernehmlassungsantwort

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) äussert sich dazu fristgerecht wie folgt:

  1. 1.Grundsätzliche Zustimmung, jedoch mit Vorbehalten

Die SVP hat bereits bei der Auslagerung der Spitäler in eine öffentlich-rechtliche Anstalt darauf hingewiesen, dass diese Organisation problematisch ist und weitergehende Freiheiten bis hin zur Privatisierung vorzuziehen wären. Die sich nun abzeichnenden Entwicklungen sind für die SVP deshalb nicht überraschend. Die Auslegeordnung der Regierung zur mangelnden Verbundfähigkeit der heutigen Organisation erachten wir als zutreffend. Auch der Analyse der rechtlichen und politischen Wirkung können wir uns weitgehend anschliessen. Die SVP befürwortet deshalb die Gesetzesrevision im Grundsatz. Sie führt zu einer besseren Anpassungsfähigkeit an eine sich rasch entwickelnde Umwelt, ohne die Aufsicht oder die politische Steuerung zu schwächen. Es sind jedoch einige gewichtige Vorbehalte anzumelden.

2      Interessenkonflikt bleibt

Der zentrale Interessenkonflikt in der Spitallandschaft bleibt auch mit der vorliegenden Botschaft bestehen. Der Kanton ist Regulator, Eigner und gleichzeitig auch noch (Spital-) Finanzierer. Diese Ausgangslage führt zu problematischen Interessenkonflikten, die mittelfristig zu lösen sind. Ohne die Lösung dieses Basiskonflikts werden die Spitäler auch in Zukunft die grössten Kostentreiber im Gesundheitswesen bleiben.

Die Gesetzesvorlage bringt eine leichte Verbesserung, da die Bedingungen für die kantonseigenen Unternehmen den privaten Spitälern angeglichen werden. Andere Probleme, die in der Regel mit dem Eigentum am Spital verbunden sind, verbleiben aber. So hat beispielsweise die Festsetzung der Baserate für das Spital eine grosse Bedeutung. Ob der Kanton diese also unvoreingenommen festsetzt, ist für den neutralen Beobachter nicht offensichtlich – auch wenn der Rechtsweg jederzeit offen ist.

3      Risikoallokation

Mit der Vorlage soll das Spital zwar Spitäler anderer Kantone übernehmen können, ein Teilverkauf an der Holding ist jedoch nicht vorgesehen. Dieses Konstrukt ist aus Sicht der Risikoallokation kritisch zu beurteilen. Es ist zu verhindern, dass letztlich LUKS/LUPS bzw. der Kanton Luzern das ganze Risiko an der Spitalversorgung in der Zentralschweiz tragen. Es ist fraglich, ob LUKS und LUPS auch langfristig hohe Gewinne abwerfen. Die neue Organisation muss deshalb auch krisentauglich sein. Dieser Punkt ist im Hinblick auf die Botschaft noch einmal im Detail zu überprüfen und die Überlegungen für den Krisenfall sind in der Botschaft umfassend darzustellen. Es ist deshalb auch zu prüfen, ob das 100% Eigentum am Spital die optimale Lösung darstellt. Auch vor dem Hintergrund der Grösse des Spitals (siehe Punkt 3) wären Vor- und Nachteile der Beteiligung anderer Kantone an der Holding durchaus zu diskutieren.

Gleichzeitig ist der Kanton Luzern für sein Risiko voll zu entschädigen.

4      Too big to fail – Strategie fehlt

Das Luzerner Kantonsspital wächst stetig weiter und hat heute deutlich mehr Mitarbeiter als die Kernverwaltung des Kantons. Die Grösse des LUKS wirft die Frage auf, was bei einer finanziellen Schieflage des Spitals passieren würde. Zu dieser Frage hat die Regierung bis jetzt unserer Meinung nach nicht Stellung genommen. Die Antwort auf diese Frage ist aber wichtig, um die richtigen Strategien dagegen entwickeln zu können. Die SVP geht davon aus, dass die Regierung das Spital bei einer finanziellen Schieflage „retten“ würde. Dies um einerseits die medizinische Versorgung vor Ort zu erhalten, anderseits aber auch um das Dotationskapital von rund 350 Millionen zu schützen. Gleichzeitig ist das Spital ein so grosser Arbeitgeber, dass ein Konkurs auch volkswirtschaftlich ein Problem darstellen würde. Es lässt sich also feststellen, dass das LUKS heute als „too big to fail“ einzustufen ist.

Dieses Wissen kann das Spital dazu verleiten, unnötige Risiken einzugehen. Schliesslich wird der Kanton das Spital im Krisenfall immer unterstützen. Diesem Problem muss der Kanton durch geeignete Massnahmen entgegentreten. Die organisatorischen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen erachten wir diesbezüglich als genügend. Was fehlt sind Vorgaben für ein zusätzliches Eigenkapitalpolster. Dieses kann beispielsweise durch einen Stresstest errechnet werden. Wir weisen explizit darauf hin, dass eine Vorgabe in der Eignerstrategie nicht genügt, um dieses Eigenkapitalpolster einzufordern. Es braucht eine verbindliche, durch die Regierung nicht jederzeit änderbare Regulierung, die dieses Polster einfordert. Im Rahmen der definitiven Botschaft ist diesbezüglich eine Regelung aufzunehmen.

5      Parlamentarische Mitwirkung

Die Regierung führt in ihrer Botschaft aus, dass sich die Rechte des Parlaments mit der Botschaft nicht oder nur wenig verändern. Die Möglichkeiten der Mitwirkung wurden vom Parlament in der Vergangenheit jedoch wiederholt gerügt. Es genügt deshalb nicht, wenn die Regierung sich bei der Mitwirkung auf den Status quo beruft. Es wäre vielmehr angebracht, auch eine mögliche Stärkung der parlamentarischen Mitwirkung zu diskutieren.

Die aktuelle Situation stellt einen Mittelweg dar, der weder einer klaren staatlichen Lösung noch einer vollständigen Privatisierung entspricht. Entsprechend ist auch die parlamentarische Mitwirkung zwar vorhanden, aber nicht umfassend.

Im Hinblick auf die Botschaft erwarten wir eine klare Aufstellung, wie die Mitwirkung des Parlaments gestärkt werden könnte (z.B. Wahl des Präsidenten des Spitalrates) und wo die Grenzen der parlamentarischen Mitwirkung erreicht sind.

6      Konkrete Punkte

  1. 6.1Personalunion Verwaltungsräte zwischen Holding und Tochterunternehmen

Wir beurteilen die angestrebte weitgehende Personalunion der Verwaltungsräte und der Geschäftsleitung in der Holdinggesellschaft und den Tochterunternehmen als kritisch. Personen können in einen Interessenkonflikt geraten. Im Rahmen der Diskussionen um aktuelle Fälle aus der Wirtschaft kommt gerade dieses Konstrukt immer mehr in die Kritik (z.B. Postauto, Raiffeisenbank).

  1. 6.2GAV

Einen Gesamtarbeitsvertrag lehnen wir ab. Dieser würde eine Sonderstellung des Spitalpersonals bedingen und könnte Forderungen anderer ausgelagerter Organisationen nach sich ziehen. Die Regelung gemäss § 8 Abs. 3 ist deshalb zu streichen.

  1. 6.3Durchgriff auf Ausschüttung der Tochtergesellschaften

Die Sicherstellung angemessener Gewinnausschüttungen der Tochterunternehmen wird in der Botschaft umfassend beschrieben. Wir weisen darauf hin, dass diesem Umstand eine zentrale Bedeutung zukommt. Das skizzierte Konstrukt funktioniert im Grundsatz, ist aber auch mit entsprechenden Kontrollkosten verbunden. Welchen Aufwand diese Kontrollen verursachen werden, ist in der Botschaft generell nicht erwähnt. In der definitiven Botschaft möchten wir dazu eine Aussage.

  1. 6.4Mitgliedschaft des Regierungsrates im Verwaltungsrat

Die vorgeschlagene Ausnahme vom Mantelerlass PCG unterstützt die SVP nicht (§ 7 Abs. 2). Wie die Regierung richtig ausführt ist es problematisch, wenn ein Regierungsrat Mitglied des Verwaltungsrates wird. Warum diese Möglichkeit trotzdem offen gehalten werden soll, ist für uns deshalb unklar. Als einfaches Verwaltungsratsmitglied hat dieses Regierungsratsmitglied ohnehin keine echte Möglichkeit, Veränderungen zu erzwingen.

Mit dieser Möglichkeit kann sich die Regierung unnötigen politischen Problemen aussetzen. Wenn ein Regierungsrat aus persönlichen oder finanziellen Gründen unbedingt ein Verwaltungsratsmandat anstrebt, wird es der Regierung im Kollegium schwer fallen, diesen Wunsch abzulehnen. Wird die Mitgliedschaft streng nach PCG sauber ausgeschlossen, kommt die Regierung gar nicht erst in Versuchung, Mandate aus persönlichen Gründen zu genehmigen (oder abzulehnen).

  1. 7.Gesamtwürdigung

Wenn die Regierung die genannten Punkte überprüft und in der definitiven Botschaft Ausführungen dazu macht, können wir die Vorlage unterstützen. Es gibt einige grundsätzliche Fragen, die auch nach dieser Vorlage offen bleiben. Wir anerkennen, dass die Beantwortung dieser Fragen in einem politisch aufgeheizten Umfeld zu unerwünschten Diskussionen führen und die Vorlage allenfalls gefährden könnte. Trotzdem wird die Regierung nicht darum herum kommen, diese in einem geeigneten Dokument abzuhandeln. Wir erwarten deshalb eine zeitnahe Bearbeitung.

 

SVP Kanton Luzern

Dr. Armin Hartmann, Kantonsrat                       

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