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Leistungsabbau wegen Millionen für Fusionen? NEIN zum Fusionsgesetz!

Für eilige Leser

Änderung des Finanzausgleichsgesetz: Darum geht es:

  • Es wird ein Fonds mit 20 Millionen geäufnet, der für Fusionsbeiträge reserviert ist
  • Alle Gemeinden – auch jene, die es nicht nötig haben – erhalten einen Rechtsanspruch auf Fusionsbeiträge
  • Gemeindefusionen werden mit dem Giesskannenprinzip gefördert
  • Angesichts knapper Finanzen, drohendem Leistungsabbau und extremer Mehrbelastung der Gemeinden durch die Pflegefinanzierung werden Millionen von Steuergeldern für Prestigeprojekte verschleudert
  • Die kantonale Strategie, prinzipiell möglichst viele Fusionen zu subventionieren, wird endgültig in einem Gesetz zementiert

Darum vertritt die SVP Kanton Luzern die Nein-Parole:

  • SVP lehnt Fusionsstrategie konsequent ab
  • Finanzausgleich darf nicht zweckentfremdet werden
  • Keine neuen finanziellen Risiken durch das Schaffen neuer Ansprüche
  • Keine demokratiefeindliche Automatismen
  • Keine Verschleuderung von Steuergelder für Fusionen
  • Kein Leistungsabbau wegen Millionen für Fusionen

Hier die Präsentation im PDF herunterladen: NEIN zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Medienmitteilung zur kantonalen Volksabstimmung vom 25. November 2012

Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes möchten Regierung und Parlamentsmehrheit ihre “Vogel, friss oder stirb”-Fusionsstrategie gesetzlich zementieren. Während die Gemeinden über immer neue Aufgaben und Kosten ausgehungert werden, will die Etatisten-Allianz Millionen von Steuergeldern für unnötige Fusionen verschleudern. Der Finanzausgleich wird damit ad absurdum geführt.

Obwohl die Fusionsprojekte Gross-Luzern und Gross-Sursee in Bausch und Bogen an der Realität gescheitert sind, hat der Kanton seine Zentralisierungsabsichten noch immer nicht begraben und will auf Teufel komm raus so viele Gemeinden wie möglich wegfusionieren. Mit der vorliegenden Änderung des Finanzausgleichs soll hochoffiziell ein Paradigmenwechsel vollzogen werden. Alle Gemeinden, die fusionieren wollen – auch jene, die es nicht nötig haben – erhalten einen Rechtsanspruch auf Fusionsbeiträge. Diese Geldverteilung nach dem Giesskannenprinzip hintertreibt den Finanzausgleich. Dessen Aufgabe ist es nämlich, Gemeinden zu stützen, die auf Grund topografischer oder weiterer Unterschiede schlechter gestellt sind.

Die Politik führt einen wahren Feldzug gegen die Gemeinden. Die Neuregelung der Pflegefinanzierung führte zu einer extremen Mehrbelastung, welche die Gemeinden in ein veritables Dilemma stürzt. Dazu kommen die happigen Folgekosten, die das Asylwesen verursacht und die wachsenden Ausgaben für nicht enden wollende Schulreformen. Den Gemeinden werden immer neue Aufgaben überwälzt, ihre Souveränität dagegen wird beschnitten.

Verschwendung von Steuergeldern
In diesen schwierigen Zeiten, wo alle gezwungen sind, den Gürtel enger zu schnallen, ist es schlicht unverantwortlich, Millionen von Steuergeldern für nutzlose Fusionsprojekte zu verschleudern. Gerade, wenn doch erwiesen ist, dass fusionierte Gemeinden trotz zügelloser Schönrednerei heute nicht besser da stehen. De facto führen staatlich forcierte Gemeindefusionen, die nicht von unten nach oben wachsen, zu Demokratieabbau, weniger Bürgernähe und zu höheren Ausgaben, da sich grössere Gebilde zwangsläufig immer mehr Aufgaben schaffen. Die Auswirkungen der Luzerner Gemeindereform 2000+ können heute noch gar nicht beurteilt werden. Dafür muss eine fusionierte Gemeinde ihre Lebensfähigkeit erst mal beweisen können, wenn die Fusionsbeiträge die Gemeinderechnung nicht mehr besser aussehen lassen können, als die Situation tatsächlich ist.

Man wird den Verdacht nicht los, dass die Regierung die Gemeinden finanziell sukzessive ausbluten lässt, um ihnen dann die Fusion als einzigen Ausweg mit lukrativ erscheinenden Beiträgen schmackhaft zu machen. Folgender Spruch bringt die ignorante Haltung der Fusionstreiber passend auf den Punkt:

“Wie viele Fusionsturbos braucht man, um eine Glühbirne zu wechseln? Gar keine, es wird einfach behauptet, dass sie funktioniert.”

Hintertüren, Demokratieabbau
Das neue Fusionsgesetz steckt voller Hintertüren, die es dem fusionshörigen Regierungs- und Kantonsrat erlauben, ihre Fusionsstrategie offensiv zu verfolgen. Der 20 Millionen-Fusionsfonds kann nämlich jederzeit aufgestockt werden. Dafür muss der Kanton Eigenkapital abbauen (sich verschulden) oder in anderen Bereichen Sparmassnahmen einleiten. §13d des Gesetzes schafft die Möglichkeit, Zusatzbeiträge bis max. 50% der Pro-Kopf-Beiträge zu sprechen. Die Kriterien für diese Zusatzbeiträge sind derart schwammig formuliert, dass der Regierungsrat praktisch immer einen Grund findet, diese zu sprechen. Einen Zusatzbeitrag kann die Regierung sogar nochmals erhöhen, “wenn dessen Begrenzung gemäss Absatz 2 eine Fusion unverhältnismässig erschwert (…)”! Die Regierung bekommt einen Freipass, um Fusionsbeiträge nach eigenem Ermessen nach oben zu schrauben.

Früher konnte das Volk gegen umstrittene Fusionsbeiträge das Referendum ergreifen. Dieses demokratische Recht wird mit dem Fusionsgesetz abgeschafft. Dafür spricht es dem Regierungsrat umfassende Vollmachten zu: “Gegen Entscheide des Regierungsrates über die Zusprechung von Sonderbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Beiträgen für die Zusammenarbeit von Gemeinden ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ausgeschlossen“. §13e ermächtigt den Regierungsrat zusätzlich, demokratisch nicht legitimierte Fusionsverbände staatlich zu finanzieren. Kein Witz: Nicht objektive, einseitige Einrichtungen wie LuzernPlus sollen neu beitragsberechtigt werden! Dieser Passus bringt das Fass eindeutig zum Überlaufen. Ziehen wir die Notbremse!

NEIN zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes!

Anian Liebrand, Sekretär SVP Kanton Luzern

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