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Mit einem Ja zur SVP-Asylinitiative die Kehrtwende in der Asylpolitik einläuten

Der Luzerner Regierungsrat lehnt die SVP-Volksinitiative “Für eine bürgernahe Asylpolitik” in der Botschaft 88 ab und will sie sogar für teilweise ungültig erklären lassen. Die mit unzähligen juristischen Spitzfindigkeiten gespickte Botschaft zeigt auf, dass eine Mehrheit der Regierung offenbar nicht bereit ist, das Asylwesen bürgernäher auszugestalten, wie von der SVP gefordert. Ihre mangelnde Lösungsbereitschaft versteckt sie hinter kleinkrämerischem Defätismus, Missstände werden entweder ignoriert oder verharmlost. Die SVP des Kantons Luzern bedauert den fehlenden politischen Willen des Regierungsrats, die Situation mit verwaltungsinternen Konsequenzen nachhaltig zu verbessern und hält an ihrer Initiative selbstverständlich fest.


Während der Regierungsrat entgegen der SVP der Ansicht ist, Ziffer 1 und 2 der Asylinitiative nicht auf Verfassungsstufe regeln zu wollen, soll Ziffer 3 angeblich gegen Bundesrecht verstossen. Die Regierung stützt sich dabei hauptsächlich auf einen Entscheid des Zürcher Baurekursgerichts, das zum Schluss gekommen sei, “dass es keine besonders wichtigen und objektiven Gründe” gebe, weshalb eine Containersiedlung für Asylsuchende auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen sei. Zudem habe eine Abklärung der Luzerner Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (RAWI) beim Bund einen ähnlichen Bescheid ergeben. Daraus soll ein Verstoss gegen Art. 49 Abs. 1 der Bundesverfassung abgeleitet werden, der besagt: “Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor.”

Dabei ist die Interpretation, es gäbe keinen kantonalen Weg für temporäre Asylzentren ausserhalb der Bauzonen, zu kurz gegriffen. Schliesslich ist auch der Bund , trotz oder wegen des neuen Raumplanungs- und Asylgesetzes , ausdrücklich dazu befähigt, gerade dies zu tun! Die Grundlage dazu bildet nämlich die vom Schweizer Souverän im Juni 2013 angenommene Asylgesetzrevision. Eine mit dem Bund rechtlich verträgliche Lösung zu finden, um Asylzentren auf temporärer Basis errichten zu können, ist somit auch hier eine Frage des politischen Willens. Schliesslich ist es das diesbezügliche Kernanliegen der SVP, dem Regierungsrat die nötigen Instrumente in die Hand zu geben, um in Notlagen rasch handeln zu können und die Abläufe zu straffen.

In den Ausführungen zu Ziffer 4a der Asylinitiative wird die Frage, ob die Sicherheit der Bevölkerung in Gemeinden mit Asylzentren ausreichend gewährleistet wird, geradezu nonchalant heruntergespielt. Der Regierungsrat scheint das weit verbreitete Unbehagen in der Bevölkerung einfach zu ignorieren. Wenn alles so “gut funktioniert”, wie die Regierung wortreich erläutert , wieso kommt es dann immer wieder zu Polizeieinsätzen und Einbrüchen? Weshalb haben vor allem junge Frauen und Mütter Angst vor Übergriffen von Asylanten? Es gibt keinen einzigen Grund, die Frage der Sicherheit abzuschwächen oder zu verharmlosen.

Ziffer 4b der Initiative bezweckt, dass nur anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene länger als ein Jahr auf die Gemeinden verteilt werden sollen. Asylsuchende mit einem anderen Status sollen nämlich vorzugsweise in provisorischen Asylzentren untergebracht werden. Dass der Kanton die Gesetzgebung in Sachen Beschleunigung der Verfahren nicht direkt beeinflussen kann, ist logisch und nichts Neues. Ziffer 4d fordert mehr Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinden und deren Bevölkerung bei der Errichtung von Asylzentren und den dazugehörigen Auflagen. Es braucht dringend mehr Mitbestimmungsrechte in diesem Prozess, was auch entscheidend dazu beiträgt, neue Asylzentren in den Gemeinden besser abzustützen. Der Verteilschlüssel im “Asylnotfall” wird durch die Initiative nicht angetastet.

Die finanziellen Folgen für die Gemeinden mit der bisherigen Regelung werden in der Botschaft erwähnt und begründet. Die Asylinitiative will nun, formuliert in Ziffer 5, eine Entlastung der Gemeinden von sämtlichen Ausgaben für Asylsuchende oder Flüchtlinge, die ihnen heute nach mehr als zehn Jahren noch anfallen, teils in Millionenhöhe. Darunter Schulgeld, Sozialhilfe etc. Die Gemeinden haben zum Teil Hunderttausende von Franken für einzelne Familien zu stemmen, die seit vielen Jahren hier leben und keine Anstalten machen, sich durch wirkliche Integration für eine Arbeitsfähigkeit fit zu trimmen. Diese gravierenden Missstände sind endlich zu beheben. Unsere Gemeinden dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verfehlten Asylpolitik degradiert werden.

Die beantragte Ungültigkeitserklärung wichtiger Initiativteile führt einem den fehlenden Umsetzungswillen und zum Teil auch eine gewisse Arroganz der Regierung vor Augen, die beunruhigt. Die SVP des Kantons Luzern wird nicht untätig bleiben und auch ihrerseits weitere Abklärungen treffen. Wir sind dies der Bevölkerung, und nicht zuletzt den über 5’000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Asylinitiative, schuldig, die endlich eine klare Ordnung in der kantonalen Asylpolitik haben wollen.

SVP Kanton Luzern

Der Initiativtext “Für eine bürgernahe Asylpolitik”:

Der Kanton Luzern organisiert das Asylwesen nach folgenden Grundsätzen:

1.   Die Unterbringung von vom Bund zugewiesenen Asylbewerbern ist Aufgabe des Kantons.

2.   Das Asylwesen untersteht in sämtlichen Belangen dem Sozialdepartement.

3.   Der Kanton wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Gemeinde provisorische Asyl-Zentren ausserhalb der Bauzonen und geschlossene Lager für deliktische und renitente Asylbewerber zu errichten. Die Gemeinden legen die Dauer der Einrichtung vertraglich mit dem Kanton oder dem Bund fest. Dies gilt auch für die Einmietung in bestehende Anlagen.

4.   Die temporäre oder dauerhafte Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Gemeinden (ausserhalb von provisorischen Asyl-Zentren) unterliegt den folgenden Bedingungen:

a.   Die Sicherheit der Bevölkerung ist jederzeit gewährleistet.

b.  Aufenthalte von mehr als einem Jahr sind nur für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene möglich.

c.   Die Gemeinde kann deliktische und renitente Asylbewerberinnen und Asylbewerber und solche mit abgelehnten Gesuchen an den Kanton zurückweisen.

d.  Die Gemeinden legen die demokratischen Mitbestimmungsrechte des Volkes fest.

5.   Sämtliche direkten und indirekten Kosten und Folgekosten, welche durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber entstehen, werden vom Kanton (resp. Bund) getragen.

 

Weitere Infos: www.asyldiktat-stoppen.ch

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