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Motion über die Qualifikation und Leistungsbeurteilung von Richtern und Staatsanwälten

Motion über die Qualifikation und Leistungsbeurteilung von Richtern und Staatsanwälten als Grundlage für Wiederwahlen und Pensenerhöhungen 

Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine Expertengruppe einzusetzen, welche ein Leistungsbeurteilungssystem erarbeitet und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorbereitet, damit der Kantonsrat als Wahlbehörde der Richter und Staatsanwälte künftig über die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für Wiederwahlen und Pensenerhöhungen bisheriger Richter und Staatsanwälte verfügt.

 Begründung:
Mit allen Mitarbeitenden des Kantons Luzern wird im jährlichen Mitarbeitergespräch auch eine Qualifikation über die Arbeitsleistung und die Teamfähigkeit erstellt. Dies soll künftig auch für die Mitglieder der Gerichte und der Staatsanwaltschaft gelten. Eine solches Leistungsbeurteilungssystem ist komplex, weshalb eine Expertengruppe mit der Ausarbeitung zu beauftragen ist. Das System soll insbesondere über Fallerledigungsmenge und -qualität, Qualifikationen, Teamfähigkeit und allgemeine Arbeitsleistung der Richter und Staatsanwälte Auskunft geben. Das Gesetz soll dann die Durchsetzung der Leistungsbeurteilung sichern.

 

Guido Müller, Kantonsrat, Ebikon

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