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Motion – Vereinfachung der Bewilligungspraxis für Einzelanlässe gemäss Gastgewerbegesetz

Gemäss dem Luzerner Gastgewerbegesetz ist für jeden Anlass eine Bewilligung notwendig. Im Merkblatt Einzelanlässe der Luzerner Polizei (Gastgewerbe und Gewerbepolizei) sind diese näher umschrieben.

Im Merkblatt ist aufgeführt, dass in jedem Fall eine Bewilligung notwendig ist, wenn Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden. Wenn also die Pfadi oder der Blauring einen Kuchenverkauf für das Jahreslager durchführt, muss dafür eine Bewilligung eingeholt werden und eine Gebühr von mindestens CHF 30 bezahlt werden. Dies sogar dann, wenn nur ein freiwilliges Entgelt verlangt wird. Die heutige Regelung ist bürokratisch und bringt kaum einen Nutzen. Zudem ist sie auch häufig nicht bekannt. Bei einer Nichtbeachtung droht eine Busse von bis zu CHF 5000.

Im Sinne einer Vereinfachung der Praxis, soll das Gesetz angepasst werden, damit für Kleinstanlässe wie oben beschrieben, in Zukunft keine Bewilligung mehr notwendig ist.

Marcel Zimmermann
Kantonsrat SVP

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