Motion zur Änderung des Gesetzes Volksschulbildung (SRL 400a)
Der Regierungsrat wird aufgefordert im Gesetz über die Volksschulbildung (SRL 400a) im § 8 Förderangebote, um Abs. 4 folgendermassen zu ergänzen. „Zur besonderen Förderung können auch Kleinklassen geführt werden“.
Begründung:
Im Aktuellen Gesetz ist die Führung von Kleinklassen nicht vorgesehen. Aufgrund der Erfahrungen von Eltern, Klassen- und Fachlehrpersonen sowie Lehrpersonen für Integrative Förderung kann man heute sagen, dass es in bestimmten Fällen (Grenzfälle zur separativen Sonderschulung) Sinn macht, Lernenden mit grossen Defiziten in Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz separat in Kleingruppen zu unterrichten.
Die grosse Heterogenität einzelner Klassen stellt die Lehrpersonen immer wieder vor grosse Herausforderungen. Trotz Unterstützung durch weitere Fachspezialisten sowie vieler Absprachen ist es für Lehrpersonen in solchen Klassen schwierig, den einzelnen Lernenden gerecht werden zu können. Der Druck und die Anforderungen auf die Lehrpersonen sind gewachsen.
Kleinklassen dienen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten und/oder sozialen Schwierigkeiten, die dem Unterricht in Regelklassen über längere Zeit nicht zu folgen vermögen. Leider wurde die Möglichkeit der Förderung in Kleinklassen in unserem Kanton mit dem neuen Volksschulbildungsgesetz, welches wir im Jahre 2011 angenommen haben abgeschafft.
Die Integrative Förderung erfuhr in den letzten Jahren eine Kostenexplosion. Schaut man genauer hin, ist zu bemerken, dass in vielen Schulen die IF-Lektionen aus dem IF-Pool in den Leistungsfächern Mathematik und Deutsch eingesetzt werden. Könnten Kinder mit individuellen Lernzielen wenigstens in diesen Fächern in Kleinklassen geführt werden, wäre allen Parteien geholfen und die Integration wäre durch den Unterricht in der Regelklasse in den anderen Fächern gewährleistet.
Für die Lehrpersonen würde die neue Regelung zusätzliche Ressourcen freispielen, welchen sie für die Schüler mit wenig oder keinen Defiziten sowie weiterführenden Leistungen einsetzen könnten. Für alle Beteiligten wäre diese ein grosser Gewinn.
Für kleinere Schuleinheiten macht es weiterhin Sinn mit der Integrativen Förderung weiter zu fahren, damit die Lernenden im angestammten Ort die Volksschule besuchen können. Den Gemeinden muss die Möglichkeit geboten werden, die Förderung mit anderen Modellen zu gewährleisten, damit die Ressorucen und Finanzen optimal eingesetzt werden können.
Hellbühl, 9. März 2015
Barbara Lang