Motion zur Stärkung der parlamentarischen Mitsprache beim Erlass von Lehrplänen
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Volksschulbildungsgesetz 400a dahingehend anzupassen, dass Lehrpläne und Änderungen in der Wochenstundentafel (WOST) vom Kantonsrat genehmigt werden müssen. Der Genehmigungsbeschluss des Kantonsrats ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Begründung
Gemäss geltendem Volksschulbildungsgesetz 400a und der Verordnung 405 ist im Kanton Luzern der Regierungsrat für die Ausgestaltung und den Erlass der Lehrpläne und der WOST zuständig. Dies steht im direkten Widerspruch zu §62 Absatz 1 der Bundesverfassung, der besagt: „Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig.“
Es gibt keine plausible Erklärung dafür, das Volksschulwesen dem demokratischen Mitspracherecht von Parlament und Volk zu entziehen. Sind doch grosse Teile der Bevölkerung (abnehmende Berufsschulen, Fachhochschulen, Universitäten, Lehrbetriebe, Wirtschaft, Gemeinden mit ihrem Finanzhaushalt, schlussendlich das ganze Volk) von den Beschlüssen rund um das Volksschulwesen, insbesondere von umfassenden Lehrplänen, betroffen. Deshalb braucht es bezüglich Neuerungen im Volksschulwesen eine umfassende Prüfung und breite Zustimmung durch den, vom Volk gewählten, Kantonsrat. Der Beschluss von neuen Lehrplänen hat nebst pädagogischen- auch bildungs- und finanzpolitische Aspekte, weshalb der Einbezug des Kantonsrates ebenfalls Sinn macht.
Hellbühl, 28. Februar 2014
Barbara Lang, Kantonsrätin SVP, Malters
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