Generalsekretär SVP Schweiz Martin Baltisser
Der Milliardenverlust der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wirft zahlreiche Fragen auf. Das risikoreiche Vorgehen der SNB-Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Euro-Stützung war letztlich nur möglich, weil keine begrenzenden Regeln bestehen und eine funktionierende Aufsicht offensichtlich fehlt. Auch hat sich die Nationalbank von ihrem Kernauftrag, der Wahrung der Preisstabilität, entfernt. Die Parteileitung der SVP beantragt der Fraktion, mit einer dringlichen Interpellation und einer Motion die Klärung der Sachverhalte durch den Bundesrat herbeizuführen und für die Zukunft Vorkehrungen zu treffen.
Die dringliche Interpellation befasst sich mit dem Milliardenverlust der SNB im vergangenen Jahr und wirft diesbezüglich Fragen zu den Entscheidungsprozessen und Verantwortlichkeiten auf:
Dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei betreffend fragwürdiges Geschäftsgebaren der SNB
Der eigentliche Auftrag der SNB, nämlich in erster Linie die Preisstabilität sicherzustellen, wurde in jüngerer Zeit arg ausgedehnt. Das Direktorium der SNB wie auch der Bankrat sind ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und haben das ihnen ausgesprochene Vertrauen missbraucht. So resultierte für das Jahr 2010 ein Verlust aus dem Devisengeschäft von 26 Mrd. CHF, nachdem durch die Vervielfachung des Devisenbestands auf 240 Mrd. CHF unhaltbare Risiken eingegangen wurden. Leider ist davon auszugehen, dass die Direktionsmitglieder und der Bankrat den Präsidenten des Direktoriums als operativen Chef gewähren liessen, anstatt korrigierend einzugreifen oder zumindest Erklärungen für das fragwürdige Geschäftsgebaren zu verlangen. Die SVP vermutet, dass auch die Informationspflichten nicht erfüllt wurden. Um derart verhängnisvolle Fehleinschätzungen in Zukunft zu verhindern, ist das Verhalten des SNB-Direktoriums zu untersuchen und evtl. zu sanktionieren. Zudem ist dem Schweizer Steuerzahler Rechenschaft abzulegen. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:
- Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des SNB-Direktoriums dem Bundesrat zur Wahl vorgeschlagen?
- Welche Prüfungen hat der Bundesrat seinerseits vorgenommen?
- Ist das Wahlprozedere mit demjenigen einer Grossbank vergleichbar, wo auf Stufe Geschäftsleitung das Prinzip der Kooptation vorherrscht?
- Welche Prozesse sind für geldpolitische Entscheidungen von dieser Tragweite vorgesehen? Falls solche existieren, wurden sie eingehalten?
- Muss man davon ausgehen, dass die übrigen Mitglieder des Direktoriums ihrem operativen Chef kritiklos freie Hand liessen?
- Wurde die Schweizer Bevölkerung hinreichend darüber informiert, dass die Euro-Bestände der SNB zeitweise einem de-facto-Kredit an die Euro-Länder über 160 Mrd. CHF entsprachen?
- Trifft es zu, dass die Schweiz der grösste Gläubiger Deutschlands ist? Wenn Ja: Hat sich die Schweiz damit nicht in eine verhängnisvolle Abhängigkeit begeben? Wer trägt die Verantwortung dafür?
- Wer haftet für den enormen wirtschaftlichen Schaden, welcher innert kürzester Zeit entstanden ist?
- Es ist erwiesen, dass die Eingriffe bei einem Wechselkurs erfolgten, welcher in etwa der Kaufkraftparität entsprach. Finden sich Fachleute, die zu diesem Zeitpunkt von einem überbewerteten Franken gesprochen hätten?
- Worauf basiert die Behauptung, dass für die Schweizer Volkswirtschaft damals die Gefahr einer Deflation bestanden habe?
- Was würde passieren, wenn die SNB bankrott ginge? Was wären die direkten und indirekten Auswirkungen, wer wären die direkt und indirekt Geschädigten?
Motion zur Risikobegrenzung Im Hinblick auf die kommende Session wird auch eine Motion vorbereitet, die Massnahmen zur Risikobegrenzung im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Nationalbank fordert. Die Unabhängigkeit der Nationalbank bezogen auf ihren Kernauftrag, der Sicherung der Preisstabilität, soll dabei erhalten bleiben. Bei Devisenkäufen sind jedoch disziplinierende Regeln und eine funktionierende Aufsicht unerlässlich. Ebenso lehnt die SVP das Eingehen von zusätzlichen Risiken, z.B. durch neue Kreditgarantien in Milliardenhöhe an den Internationalen Währungsfonds zur Stützung der angeschlagenen Euro-Staaten ab.
|