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Regionalisierung – Überführung ZSO Habsburg in ZSO Emme

Aufgrund der sicherheitspolitischen Beurteilung des Bundes und des daraus erfolgten Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sind die Strukturen im Zivilschutz anzupassen. Der Kanton hat ein entsprechendes Projekt für den Kanton Luzern ausgearbeitet, das ca. 7 Zivilschutzorganisationen vorsieht. Das Projekt wurde von den Gemeinden mehrheitlich positiv beurteilt und die Kantonsregierung hat mit dem Regierungsratsentscheid vom 4. März 2005 dem Projekt zugestimmt.

Die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Gisikon, Greppen, Honau, Littau, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Rain, Root, Rothenburg, Schwarzenberg, Udligenswil, Vitznau und Weggis nachstehend Vertragsgemeinden genannt, haben sich für die Zusammenarbeit im Zivilschutz ausgesprochen und eine Fachgruppe beauftragt Entscheidungsgrundlagen für eine regionale Zivilschutzorganisation zu erstellen.

Die Vertragsgemeinden bilden eine regionale Zivilschutzorganisation, die solidarisch durch die Exekutiven aller Vertragsgemeinden mittels einer Zivilschutzkommission und einer operativen Führung durch das Zivilschutzkommando, geführt wird. Die Mittel der Organisation sind auf die Gesamtmittel des Zivilschutzes im Kanton Luzern abgestimmt.

Die aktiven personellen Mittel werden gemäss Anhang 111 “Gliederung und Sollbestände” festgelegt. Die Aktiven sind jene AdZS, die gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz jährlich einen Wiederholungskurs von min. 2 Tagen Ausbildung zu absolvieren haben. Im Übrigen steht der Organisation die Personalreserve 1 (ausgebildete, aber nicht aktive AdZS) für Katastrophen und Notlagen, sowie für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft zur Verfügung. Die Personalreserve 2 (nicht ausgebildete AdZS) bleibt inaktiv.

Die Anlagen des Zivilschutzes werden der regionalen Zivilschutzorganisation zur Erfüllung ihrer Aufgaben kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Gemeinden. Das Material geht mit dem Vertragsabschluss vollumfänglich in das Eigentum der neuen Zivilschutzorganisation über.

Die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes soll intensiviert und weiter gefördert werden.

Die Ausgaben der Zivilschutzorganisation werden mit dem Kostenteiler verrechnet. Fixkosten, wie der bauliche Unterhalt der Anlagen und der öffentlichen Schutzräume usw. der einzelnen Gemeinden, werden wie bis anhin direkt durch die Gemeinden getragen. Als Kostenteiler ist die Zahl der ständigen Wohnbevölkerung vorgesehen, das einer verursachergerechten Finanzierung gemäss der Kernaufgabe des Zivilschutzes, nämlich dem Schutz der Bevölkerung gleichkommt. (Basis bei Vertragsabschluss: ständige Wohnbevölkerung per 31.12.2007)

Änderungen

Aufgrund der sicherheitspolitischen Beurteilung der Bundesbehörden, wurden die Mittel der Armee und jene der zivilen Behörden an die bestehenden Bedrohungen unseres Landes angepasst. Insbesondere wurden die zivilen Mittel neu gegliedert und unter dem Verbund Bevölkerungsschutz unter eine gemeinsame Führung gestellt.

Wesentliche Veränderungen wurden im Zivilschutz, neben der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und die technischen Werke jene Säule des Bevölkerungsschutzes, die im Wehrpflichtmodell des Bundes integriert ist, vorgenommen. Es sind dies:

  • Die Herabsetzung des Schutzdienst – Pflichtalters auf das vollendete 40. Altersjahr.
  • Die Entflechtung der Pflichten, das heisst, kein Angehöriger der Armee wird nach seiner erfüllten Wehrpflicht wie bisher in den Schutzdienst eingeteilt.
  • Die Finanzierung von der bisherigen Beitragsfinanzierung zur Zuständigkeitsfinanzierung.
  • Die klare Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen.

Die Aufgabenteilung und somit die Finanzierung der Aufgaben, aber insbesondere die Reduktion des Pflichtalters um 10 Jahre, zwingen den Kanton und die Gemeinden, ihre Organisationsstrukturen anzupassen.

Die Gemeinderäte der künftigen Vertragsgemeinden haben eine Fachgruppe, bestehend aus den bisherigen Kommissionspräsidenten und Kommandanten eingesetzt, um die Entscheidungsgrundlagen für die Bildung einer regionalen Zivilschutzorganisation zu erarbeiten, die gegenüber dem bisherigen Zivilschutz kleiner, effizienter und genauso einsatzbereit sein muss. Die kantonalen Rechtgrundlagen, das Gesetz über den Bevölkerungsschutz, das Zivilschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen waren in diesen Planungen berücksichtigt.

Diese Fachgruppe hat die rechtlichen Grundlagen, Strukturen, Voranschlag und Finanzierung erarbeitet und hat dieses Projekt den Gemeinden zur Genehmigung vorgelegt.

Am 18. Mai 2009 findet die Vertragsunterzeichnung dieses Gemeindevertrages mit allen Gemeindepräsidenten/innen und Gemeindeschreiber/innen in Emmen statt.

Kantonsrat Ruedi Stöckli,
Delegierter Zivilschutz Emme

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