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Sessionsbericht Juni 2011

  Sessionsbericht Juni 2011

Von Fraktions-Chef Guido Müller

Der Kantonsrat traf sich traditionsgemäss nach den Neuwahlen zur konstituierenden Sitzung. Die SVP-Fraktion nahm erstmals als zweitgrösste Fraktion mit 27 gewählten Kantonsrätinnen und ,räten an der Sitzung teil. Mit der Grünliberalen-Fraktion ist eine weitere Partei in Fraktionsstärke ins Luzerner Parlament eingezogen.

Nach hergebrachter Tradition steht es dem ältesten Ratsmitglied zu, die Sitzung bis nach der Vereidigung des Rats-Präsidenten zu leiten und auch eine Ansprache zu halten. Diese besondere Ehre viel unserem ehemaligen Grossrat, Grossrats-Präsident 2003 und wiedergewähltem Kantonsrat Räto Camenisch, Kriens zu. Historisch gut recherchiert, zeigte er die politische Entwicklung des Luzerner Parlamentes auf und leitete über zu einer persönlichen Auslegung der politischen Machtverhältnisse in unserem Kanton. Die ausgeführte Tatsache, dass die frühere Mehrheitspartei CVP weiter an Wählern verloren hat und die FDP, früher die Liberalen, ihre Juniorpartnerrolle erstmals verloren haben, löste in den angesprochenen Fraktionen einigen Unmut aus. Unklar ist, ob dies auf den eigentlichen Verlust an Mandaten, oder eher dem Umstand zuzuschreiben ist, dass der Alterspräsident klar zum Ausdruck brachte, dass die Politik der letzten Jahre zu diesem Verlust und zur Stärkung der SVP geführt hat. Mit 39 Mandaten stellt die CVP jedoch noch immer die stärkste Fraktion, vor der SVP mit 27 Mandaten und der FDP mit 23 Mandaten. Mit diesem Anteil ist der den beiden Parteien, mit gemeinsam 62 Stimmen, noch immer möglich die Politik im Kanton Luzern zu bestimmen. Für die SVP-Fraktion eine weitere Herausforderung, in wichtigen Geschäften, zusammen mit der Stimmbevölkerung des Kantons Luzern für eine politische Wende zu sorgen.

 Nach der Bestätigungswahl des Kantonsrats-Präsidenten, der Vice-Präsidentin und des Büros des Kantonsrates konnte die würdige Vereidigung des neuen Parlamentes durch den Kantonsrats-Präsident vorgenommen werden.

 Genehmigung der Neuwahlen

 Alle bisherigen Kantonsräte bestätigten die Richtigkeit der Durchführung der Wahlen und die entsprechenden Ergebnisse. Die im Amt Sursee eingereichten Wahlbeschwerden wurden alle abgelehnt. Es ist bedauerlich, dass sich ein nicht wiedergewählter Kantonsrat mit seiner Abwahl, einem Entscheid der Wählerinnen und Wähler nicht abfinden konnte. Diese Abwahl bestätigte auch, dass nicht primär die eingesetzten finanziellen Mittel den Wahlerfolg sichern, sondern das persönliche Engagement eines Parlamentariers und seiner Partei. Verliert eine Partei Mandate, können auch Bisherige abgewählt werden.

Kommissionszuteilung

Die Zuteilung der Präsidien der kantonsrätlichen Kommissionen wurde durch die Geschäfts-leitung ausgehandelt und lag nun zusammen mit den bezeichneten Mitgliedern zur Genehmigung vor. De SVP-Fraktion stellt folgenden Kommissions-Präsidenten:

Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) mit 17 Mitgliedern, KR Urs Dickerhof, Emmen

Kommission Justiz und Sicherheit,  (JSK)13 Mitglieder, KR Armin Hartmann, Schlierbach

Kommission Erziehung, Bildung und Kultur, (EBK) 13 Mitglieder, KR Christian Graber, Grossdietwil

Die Fraktion hatte an ihrer konstituierenden Sitzung die Fraktionsleitung wie folgt bestätigt:

 Fraktions-Präsident und Mitglied der Geschäftsleitung, KR Guido Müller, Ebikon (bisher)

Vice-Präsident, KR Urs Dickerhof, Emmen (bisher)

Vice-Präsidentin, KR Nadja Britschgi, Ballwil (neu)

Wahlen ans Bezirksgericht Kriens

Der Kantonsrat wählte für den Rest der Amtsdauer 2011,2014 als Richter das SVP-Mitglied  , Hermann Köchli, Luzern, sowie Patrik Wüest, Reiden. Als Abteilungspräsidentin wurde Frau  Vivian Fankhauser Feitknecht, Kriens.

 Wahl des Beauftragten für den Datenschutz

Der Kantonsrat genehmigte die Wahl von Reto Fanger, Luzern, als Beauftragten für den Datenschutz.

Rücktritt Staatsschreiber

Der Kantonsrat nahm Kenntnis vom Rücktritt des Staatsschreibers Markus Hodel, Buttisholz, per 31. Dezember 2011.  Schon nach kurzer Zeit steht ein weiterer, unliebsamer Wechsel in dieser wichtigen Funktion bevor.

 Gesetz über die Videoüberwachung

 Der Entwurf eines Gesetzes über die Videoüberwachung gemäss Vorlage des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 (siehe Luzerner Kantonsblatt Nr. 6 vom 12. Februar 2011, S. 376) wurde in 2. Beratung behandelt und mit 78 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Das neue Gesetz regelt die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen und explizit auch die mobile Über-wachung. Videoüberwachungsgeräte dürfen insbesondere im Zusammenhang mit Gewalt bei Veranstaltungen mobil eingesetzt werde. Die Kriterien für die Anordnung von Videoüberwachun-gen legt der Regierungsrat fest. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement ordnet sämtliche Über-wachungen an, die durch kantonale Organe, einschliesslich der Gerichtsbehörden, betrieben werden. In den Gemeinden ist der Gemeinderat für die Anordnung von Videoüberwachungen zuständig, sofern die Gemeinden in ihren Erlassen nichts anderes regeln.

Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion stimmte diesem Gesetz ebenfalls zu. Die einzelnen Enthaltungen waren damit begründet, dass wir als Staatsbürger immer mehr überwacht werden, nur weil Einzelne sich nicht an Recht und Ordnung halten wollen. Auch die Möglichkeit Kameras auf öffentl. Grund, mit Einblick auf Privatgrund, installieren zu können stiess auf Ablehnung.

Personalrecht

Der Entwurf einer Teilrevision des Personalrechts betreffend Besoldung gemäss Vorlage des Regierungsrates vom 15. März 2011 (siehe Luzerner Kantonsblatt Nr. 14 vom 9. April 2011, S. 976) wurde in 1. Beratung behandelt. Die Anpassungen des Personalrechts im Besoldungs-bereich bedingen Änderungen des Personalgesetzes, der Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste sowie die Totalrevision der Besoldungsordnung für das Staatspersonal. Mit der Revision des Personalrechts sollen die Mindest- und die Höchstansätze der Lohnklassen vom Landesindex der Konsumentenpreise abgekoppelt werden. Die jährliche Anpassung dieser Ansätze soll wie bisher im Ausmass des gewährten generellen Anstiegs der Löhne erfolgen. Diese Anpassung soll jedoch nicht mehr an den Luzerner Index gekoppelt sein, sondern mit einem Prozentsatz errechnet werden. Bei der Festlegung der generellen und der individuellen Anpassungssätze sollen neu die vier Kriterien Nominallohnentwicklung (tatsächliche Lohnentwicklung in Franken), Lage auf dem Arbeitsmarkt, Erhaltung der Kaufkraft und finanzielle Möglichkeiten des Kantons berücksichtigt werden. Durch diese Regelung soll verdeutlicht werden, dass die Lohnentwicklung und somit auch der Erhalt der Kaufkraft nicht durch die generellen Lohnerhöhungen allein, sondern zusammen mit den individuellen Lohnerhöhungen erreicht wird. Zudem werden einige Anliegen aus der Praxis aufgenommen, und es wird eine gesetzliche Grundlage für das Ausrichten von geldwerten Zusatzleistungen (sogenannten Fringe Benefits) geschaffen. Weiter wird mit strukturellen Lohnmassnahmen 2012 der Lohnrahmen für die Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II erweitert. Schliesslich soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Universität Luzern ihre Lehrpersonen abweichend von der bisherigen Systematik einreihen kann.

Die “Sozialisten” in unserem Parlament setzten sich vehement für die Einführung von Fringe Benefits für das Staatspersonal ein. Die gleichen Politiker lassen sich dann wieder medien-wirksam feiern  im Kampf gegen sogenannte Abzocker in der Privatwirtschaft.

 Die SVP-Fraktion war einstimmig für eintreten und Rückweisung dieser Vorlage. Die Abkop-pelung des Luzerner Index hätten wir noch unterstützen können, da dies die Flexibiliät bei den jährlichen Festlegungen der Lohnanpassungen für das Staatspersonal ermöglicht. Die überwiegenden Nachteile dieser Gesetzesänderung können durch di SVP nicht akzeptiert werden.  Die nachfolgenden Lohnstufen sind sicher selbstredend. Wir fragen uns, wie viele Arbeitnehmer in der Wirtschaft mit solchen Löhnen entschädigt werden, liegt doch dass durchschnittliche Jahreseinkommen in der Schweiz bei ca Fr.65’000.–/Jahr.

 

 

§ 2 Funktionsgruppen

 

1 Die Lohnklassen, die Funktionen und Schulstufen und die Funktionsgruppen

werden einander unter Vorbehalt von Absatz 2 wie folgt zugeordnet:

 

Funktionsgruppe Funktionen und Schulstufen Lohnklassen

 

A Schulleiterinnen/Schulleiter 22,35

B Tertiärstufe 26,31

C Sekundarstufe II 21,26

D obligatorische Schulzeit 8,24

 

2 An der Universität sind der Rektor oder die Rektorin, die Dekaninnen und

Dekane, die Professorinnen und Professoren und die weiteren Dozierenden

den Lohnklassen 26,35 zugeordnet. Der Regierungsrat regelt auf Antrag des

Universitätsrates das Nähere.

 8 Fr. 53 307., Fr. 79 813.,

9 Fr. 55 357., Fr. 82 882.,

10 Fr. 57 491., Fr. 86 077.,

11 Fr. 59 624., Fr. 89 271.,

12 Fr. 61 919., Fr. 92 707.,

13 Fr. 64 214., Fr. 96 143.,

14 Fr. 66 683., Fr. 99 840.,

15 Fr. 69 149., Fr. 103 532.,

16 Fr. 71 816., Fr. 107 525.,

17 Fr. 74 480., Fr. 111 514.,

18 Fr. 77 349., Fr. 115 809.,

19 Fr. 80 218., Fr. 120 105.,

20 Fr. 83 301., Fr. 124 721.,

21 Fr. 86 384., Fr. 129 337.,

22 Fr. 89 712., Fr. 134 319.,

23 Fr. 93 040., Fr. 139 302.,

24 Fr. 96 529., Fr. 144 526.,

25 Fr. 100 019., Fr. 149 751.,

26 Fr. 103 770., Fr. 155 367.,

27 Fr. 107 523., Fr. 160 986.,

28 Fr. 111 551., Fr. 167 017.,

29 Fr. 115 579., Fr. 173 048.,

30 Fr. 119 858., Fr. 179 455.,

31 Fr. 124 136., Fr. 185 860.,

32 Fr. 128 729., Fr. 192 736.,

33 Fr. 133 320., Fr. 199 610.,

34 Fr. 138 184., Fr. 206 893.,

35 Fr. 143 048., Fr. 214 175.,

 Spitalgesetz

Der Entwurf einer Änderung des Spitalgesetzes und damit zusammenhängender Erlasse wurde in 1. Beratung behandelt und unter Berücksichtigung von Anträgen der Kommission gutgeheissen. Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hat der Bund die Grundlagen der Spitalfinanzierung neu gestaltet, was Ausführungsbestimmungen im kantonalen Recht erfordert. Das Spitalgesetz sieht deshalb ein neues Kapitel über die Spitalplanung und -finanzierung vor. Darin sollen insbesondere die Zuständigkeiten für die Vornahme der Spitalplanung, die Erstellung der Spitalliste und die Festlegung des vom Kanton zu tragenden prozentualen Anteils an den stationären Spitalleistungen geregelt werden. Weiter wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erteilung von Leistungsaufträgen und -vereinbarungen an alle Spitäler und Geburtshäuser geschaffen, welche der Regierungsrat aufgrund der Planung in die Spitalliste aufnehmen will. Die anteilsmässige Vergütung der stationären Leistungen und die Abgeltung allfälliger gemeinwirtschaftlicher Leistungen soll künftig für alle Listenspitäler und Geburtshäuser in Form von Staatsbeiträgen erfolgen, wobei die Abgeltung der stationären Leistungen von Bundesrechts wegen eine gebundene Abgabe ist. Da die neue Spitalfinanzierung nach KVG für den Kanton geschätzte Mehrkosten von 40 bis 60 Millionen Franken zur Folge haben wird, in erster Linie wegen der neu vorgesehenen Pflicht zur Mitfinanzierung von nichtkantonalen Spitälern, müssen die Spitäler und Geburtshäuser auf der Spitalliste neu bestimmte Daten für die Spitalplanung, die Rechnungskontrolle und für den kantonalen Budgetprozess zur Verfügung stellen. Mit der Änderung des Spitalgesetzes soll auch der Forderung des Kantonsrates nach einem stärkeren Einbezug in die Aufsicht über die beiden kantonalen Unternehmen LUKS und Lups entsprochen werden. Künftig soll der Regierungsrat die Modalitäten der Verzinsung des Dotationskapitals regeln, und den beiden Unternehmen sollen finanzielle Zielvorgaben zur erwarteten Gewinnrückführung gemacht werden können. Die SVP Fraktion stellte den Antrag, dass der Kanton mind. 55 % der Spitalkosten zu übernehmen habe. 

Staatsrechnung 2010

Die Staatsrechnung 2010 des Kantons Luzern wurde behandelt und genehmigt. Die Staats-rechnung 2010 des Kantons Luzern schliesst in der Laufenden Rechnung mit einem Ertrags-überschuss von 82,6 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 47,1 Millionen Franken. Der Ertragsüberschuss wird zur Bildung von Eigenkapital verwendet.

Die SVP-Fraktion stimmte diesem positiven Abschluss zu und wies darauf hin, dass dieser Ertragsüberschuss, zuviel bezogene Steuern, nicht dazu verleiten sollte, neue Begehrlichkeiten ins Budget 2012 einzuplanen.

Baukredit Kantonsstrasse K 17 in Root und Gisikon. 

Der Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 17 im Abschnitt Ronmatt (Root) bis Knoten Tell (Gisikon) in den Gemeinden Root und Gisikon wurde behandelt und mit 82 gegen 16 Stimmen gutgeheissen. Mit dem Dekret wurde ein Kredit von 11,98 Millionen Franken bewilligt. Mit der Eröffnung des Autobahnzubringers Rontal dürfte sich die Verkehrsbelastung in Root deutlich verringern. Als flankierende Massnahme zum Zubringer wird die Ortsdurchfahrt Root erneuert, indem der Strassenraum umgestaltet, der Verkehr beruhigt und der öffentliche Verkehr gefördert werden. Von linker und grüner Ratsseite wurde gefordert, dass mit der Realisierung dieses Strassenabschnittes Tempo 30 eingeführt werden sollte. Die SVP opponierte diesem Anliegen, ist es doch nicht nachvollziehbar, wieso eine Strasse für teures Geld saniert und dann gleichzeitig wieder mit Tempoeinschränkungen belegt werden soll. Dank diszipliniertem Abstimmungsverhalten einer Mehrheit der bürgerlichen Fraktionen konnte diese Schildbürgerei verhindert werden. Der SVP-Fraktionschef führte klar aus, dass wir ein klares Temporegime fordern, nämlich 50, 80 und 120. 30-er-Zonen auf einer solch stark genutzten Strasse führen erfahrungsgemäss nur dazu, dass bald wieder hinter jedem Baum ein Radarkasten postiert wird um zusätzliche Bussengelder zu kassieren.

Die Grünliberale Fraktion hat sich in diesem Geschäft schon einmal klar geoutet und eine Tempobeschränkung unterstützt, also mehr grün als liberal.

Anfrage Toni Graber und Mitunterzeichner der SVP Fraktion über den Aufenthalt von illegal anwesenden Ausländern im Kanton Luzern

Die Antworten auf diese Anfrage, die zu einer längeren Diskussion im Rat führte, zeigen einmal mehr auf, dass die Regierung gegenüber diesem Problem mit Untätigkeit gegenübersteht. Der Schwarze Peter, und damit diese Untätigkeit bestätigend, wird abgeschoben an Bund und Gemeinden. Aus unserer Sicht ist es ein unhaltbarer Zustand, dass Kinder von Sans Papiers unsere Schulen besuchen, Krankenkassenleistungen beziehen oder einen AHV-Ausweis erhalten.  Wie steht es hier mit der Rechtsgleichheit für Schweizer die dafür Steuern bezahlen müssen? Die SVP-Fraktion wird aufgrund dieser ungenügenden und aussichtlosen Antworten eine weitergehende Motion einreichen.

Guido Müller, Ebikon

Fraktionspräsident

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