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Sessionsbericht Kantonsrat

Mit der 2. Beratung hat der Kantonsrat 4 neue Gesetze abschliessend bearbeitet. Die Änderung des Gastgewerbegesetzes erlaubt künftig die Durchführung von Testkäufen um Verstösse gegen das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche besser durchzusetzen. Diese sinnvolle Präventions-Massnahme gegen den Jugendalkoholismus fand breite Zustimmung. Ebenfalls sehr begrüssenswert ist die beschlossene Verschiebung der Sperrstunde von 04.00 auf 05.00 Uhr.

Mit der Aufhebung dieser 1-stündigen Lücke von der Schliessung der Nachtlokale bis zur Öffnung von Bäckereien sollen die leidigen Nachtruhestörung und das Randalieren vor den bisher geschlossenen Ladenlokalen reduziert werden. Diese sinnvolle Gesetzesanpassung geht auf eine eingereichte Motion von Ruedi Stöckli und Guido Müller zurück

Harmonisierung amtlicher Register/Registerharmonisierung

Was als eidg. Gesetzesvorgabe eher harmlos und erstrebenswert vorgegeben wurde, findet nun auf kantonaler Ebene seine Anpassung. Als Ersatz für die künftig nicht mehr durchgeführte Volkszählung will der Staat in Zukunft mit Hilfe seiner Bürger über die genauen Daten seiner Bewohner Bescheid wissen. Die amtlichen Register werden untereinander abgeglichen und Wohnungsvermieter sind künftig verpflichtet den Gemeinden die Bewohner ihrer Mietobjekte nach Wohnung zu melden. Wie schon so oft wollte die Luzerner Regierung, im vorauseilenden Gehorsam, gar eine weitergehende Lösung umsetzen. Die Verpflichtung der vorgeschlagenen zusätzlichen Wohnungsnummerierung durch die Vermieter konnte aus dem Gesetz gestrichen werden. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz versucht die Politik wieder einmal mehr ihre eigenen Fehler zu korrigeren. Der Fall der Grenzen und die unkontrollierte Zuwanderung haben dazu geführt, dass der Staat keinen Überblick mehr über die Bewohner hat. Was früher mit einer Volkszählung zu eruieren war, erfordert heute die kostenlose Mithilfe der Wohnungsver-mieter. Begrüssenswert ist sicher, wenn durch dieses Gesetz illegal Anwesende eruiert werden könnten. Der Staat hat aber viel mehr seine hoheitliche Aufgabe der Registrierung delegiert. Meldet ein Vermieter nicht alle Bewohner seines Mietobjektes, was in manchen Fällen sogar schwierig sein dürfte, drohen ihm Sanktionen. Um ja nichts falsch zu machen finden wir künftig hinter jedem Vorhang einen Spitzel im Auftrag des Staates der den Ein- und Ausgang seiner Mitbewohner kontrolliert um umgehend zu melden, wenn jemand seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Die DDR und seine STASI ist ausgestorben, in der Schweiz steht ein neues Überwachungssystem vor seiner Einführung.

Entschädigungserhöhung für Kantonsrat

Ein Kantonratsmandat stellt eine zeitliche Belastung eines 25 %-Pensums dar. Neben der zeitlichen Belastung führte auch die eher ungenügende Entschädigung dazu, dass es für die Parteien immer schwieriger geworden ist Kandidaten für die anspruchsvolle Kantonsratsarbeit zu finden. Ohne Einbezug der Vorbereitungszeiten resultiert mit der nun beschlossenen Anpassung ein Stundenlohn von ca. Fr. 25.–. Diese im Vergleich zu anderen Kantonen massvolle Erhöhung auf ca. Fr. 13’000.– für ein Engagement von mind. 30-40 Arbeitstagen pro Jahr, wurde von der Ratsmehrheit begrüsst. Einzig die SVP-Fraktion stimmte in der Schlussab-stimmung gegen diese Erhöhung, weil sie bereits auf den 1. Juli dieses Jahres wirksam wird und keine Kostenneutralität vorgesehen ist. Der kurzfristige Einführungstermin bedingte die Genehmigung eines Nachtragskredites, welcher ebenfalls nur von der SVP-Fraktion abgelehnt wurde.

Die von der SVP stets geforderte und nachweislich erfolgreiche Finanzpolitik des Kantons Luzern der letzten Jahre konnte auch durch dank immer wieder eingeforderter Budgetdisziplin umgesetzt werden. Wenn sich nun der Kantonsrat seine eigene Entschädigung erhöht und sich nicht einmal im Ansatz der Diskussion über eine mögliche Kostenneutralität stellt, verstösst er selber gegen seine finanzpolitischen Grundsätze. Von der Verwaltung wird erwartet, dass die Budgets eingehalten werden und Nachtragskredite sind verpönt. Bei der Anpassung der eigenen Entschädigungen werden diese Grundsätze leider missachtet. In unnötiger Eile soll die Erhöhung bereits auf den 1. Juli 09 erfolgen. Die gesamte SVP-Fraktion konnte dieser Vorge-hensweise, auch in Anbetracht der momentanen wirtschaftlichen Lage, nicht zustimmen. Nach-tragskredite sollen auch künftig die Ausnahme bleiben. Die wohl berechtigte Entschädigungs-anpassung wird mit einer unnötigen Zwängerei eingeführt.

Neueinteilung des Kantons in Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke

Im Nachgang zur Annahme der neuen Staatsverfassung im Jahr 2007 ist noch immer die Anpassung der Verwaltungsstrukturen und Wahlkreise hängig. Gemäss Verfassung soll der Kanton aus mind. 5 Wahlkreisen bestehen. Die bisherige Wahlkreiseinteilung war von eidg. Ebene gerügt worden, weil im Wahlkreis Entlebuch mit einem Stimmenanteil von ca. 12.5 % je Mandat die Obergrenze von 10 % überschritten ist. Diese als Mangel dargestellte Situation gilt es zu bereinigen und die restlichen Strukturen den Vorgaben der Staatsverfassung anzupas-sen. Eine im letzten Herbst von der Regierung vorgeschlagene Lösung war bereits im Kantons-rat gescheitert und führte dazu, dass der Kantonsrat eine eigens dafür geschaffene Sonder-kommission “STRUKO” mit dieser heiklen Aufgabenlösung betraute. Mit der Genehmigung einer Kommissions-Motion wurde nun der Grundstein gelegt für eine breiter abgestützte Lösungsvariante und die Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft durch die Regierung. Als Ersatz für die 6 Amtsgerichte sollen neu 4 Gerichtsbezirke, Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau geschaffen werden. Die Strafverfolgung soll in den 3 Standorten Kriens, Emmen und Sursee konzentriert werden. Die bisher 6 Grundbuchämter sollen durch die 2 Grundbuch-bezirke Agglomeration Luzern und Entlebuch ersetzt werden. Auch die Zahl der Regierungs-statthalter soll künftig von bisher 4 Auf 3 reduziert werden. Mit all diesen erarbeiteten Vorschlägen so dem Anspruch der Verfassung für eine dezentrale Aufgabenerfüllung ebenfalls Rechnung getragen werden. Diese Anpassung zur Straffung der Verwaltung und zur Steigerung der Effizienz kann die SVP weitgehend zustimmen. Als kantonale Lösung dürften die vorgeschlagenen Varianten sinnvoll sein. Viel Lokalinteressen und das Bemühen einzelner Regionen, möglichst keine Institution vor Ort abgeben zu müssen, wird die grosse Herausforderung in der Umsetzung sein.

Als heikelste Aufgabe dürfte sich weiterhin die Festlegung der Wahlkreise für die Wahlen im 2011 erweisen. Mit der Schaffung eines Wahlkreis-Verbundes der beiden kleinsten Wahlkreise Entlebuch und Willisau würde eine mathematisch bessere Ausgangslage realisiert. Dieser Wahlkreis-verbund würde dannzumal über 24 Sitze verfügen und damit eine ähnliche Anzahl Sitze wie die anderen Wahlkreise besitzen. Der Regierungsrat gedenkt nun mit diesen Lösungsvorschlägen in die Vernehmlassung zu gehen und auch eine erforderliche Änderung des Stimmrechtsgesetzes beantragen. Ohne diese ist die Einführung von Wahlkreisverbunden nicht möglich.

Mit der Einteilung des Kantons in neue Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke ist auch Zukunft für politischen Zündstoff gesorgt. Die vorgeschlagene Lösung mit der Schaffung von Wahlkreisverbunden wird weder den berechtigten Anliegen des Entlebuchs gerecht, noch die linke Wunschvorstellung eines Einheitswahlkreises über den ganzen Kanton erfüllen. Beschwerden und Gerichtsverfahren stehen bevor, denn die neu geschaffene Unge-rechtigkeit wird nach Korrektur verlangen. Mit welcher Begründung wird z. B. ein Wahl-kreisverbund im Amt Hochdorf (Emmen/Seetal) oder im Amt Luzern (Kriens-Amt Habsburg – Seegemeinden) nicht zugestanden.

Die SVP-Fraktion hat sich stets für die Erhaltung der bisherigen Strukturen eingesetzt, die mit kleinen Anpassungen auch umsetzbar wären. Das Entlebuch dürfte auch vor Bundesgericht als gewachsene Talschaft anerkannt werden und muss deshalb nicht verändert werden. Viel mehr wird aber versucht über die Hintertür das Pukelsheim-Wahlsystem einzuführen. Die Wahlen im Kanton Aargau haben mit dem Ergebnis, dass die SVP Wähleranteile gewonnen, aber Sitze verloren hat, klar den Mangel dieses Systems aufgezeigt. Die SVP-Fraktion wird auch in Zukunft die Einführung dieses ungerechten Systems bekämpfen.

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