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Stellungnahme Fragebogen Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung

Fragebogen Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes
über die Volksschulbildung

Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme diesen Fragebogen. Sie erleichtern uns damit
die interne Weiterverarbeitung.

Schicken Sie bitte die Stellungnahme in elektronischer Form bis zum 12. Januar 2017 an
folgende Adresse: vernehmlassung.dvs@lu.ch

Wir danken für Ihre Mitarbeit.

Angaben zum Verfasser

Diese Angaben brauchen wir für die Bearbeitung des Fragebogens.

 

Absender/in SVP Kanton Luzern
Institution  
Kontaktperson für Rückfragen Barbara Lang
Strasse, Nummer Chrummbaum
PLZ/Ort 6016 Hellbühl
E-Mail Barbara.Lang@lu.ch
Telefon 041 495 31 27

 

 

 

Fragen zur Vernehmlassung Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung

1.      Sind Sie mit dem geplanten Systemwechsel von Normkosten hin zu Standardkosten
einverstanden? (vgl. 2. Neuberechnung der Pro-Kopf-Beiträge)

☐    ja

☒    nein

Wenn nein, warum nicht:

Es ist erfreulich, dass das DVS etwas gegen das massive Kostenwachstum im eigenen
Departement unternehmen will. Nur ist es sehr einseitig angedacht. Das enorme Kosten-
wachstum der letzten Jahre ist nicht auf Grund von höheren Schülerzahlen entstanden,
sondern durch Änderungen im pädagogischen Setting (z.B. Integration, altersdurch-
mischtes Lernen). Das ist das Hauptproblem! Es gibt im DVS keine Strategie. Die stetigen
Erweiterungen des Leistungskatalogs haben Auswirkungen auf die Verordnungen und
Gesetze. (Arbeitsplatz Schule, Einführung zwei-jähriger KG, Halbjahreseintritt in den KG;
schulergänzende Tagesstrukturen; Einführung von IF/IS etc.) Dies ist auch der Grund
dieser Vernehmlassung. Die Regierung beschliesst ständig neue Schulreformen wie die
letzte des LP21 ohne Mitsprache des Parlaments und der Bevölkerung. Die daraus re-
sultierenden Konsequenzen und Investitionen in die Infrastruktur (die in vielen Ge-
meinden noch anstehen) schiebt sie nun ab. Dieses Vorgehen wird von der SVP nicht
mitgetragen. Darum lehnen wir die Verlagerung der Kosten an die Gemeinde und den
Steuerzahler ab.  

Seit einigen Jahren ist der Kostenteiler 50:50 ein Thema. Aufgrund der finanziellen
Situation des Kantons ist diese Umsetzung auf Eis gelegt. Trotzdem will nun die Re-
gierung zusätzliche Kosten auf die Gemeinden übertragen ohne mehr Mitsprache. Dies
können und wollen wir nicht mittragen. Es widerspricht dem Demokratie-Verständnis
der SVP.

Allgemeine Bemerkungen:

Wem untersteht die Schulaufsicht bzw. wer kontrolliert diese?

Die Schulaufsicht übernimmt ihre Aufgabe der Kontrolle nicht. Zusätzliche Lektionen
(flächendeckende AdL-Modelle, Zusatzstunden zur WOST wie IF, Tastaturschreiben,
Halbklassenunterricht,…) werden kaum oder gar nicht hinterfragt. Bei den Klassen-
grössen werden mehr Unterbestände als Überbestände bewilligt. Dies wären Mass-
nahmen welche die Normkosten enorm senken würden.

2.      Erachten Sie angesichts des Mangels an Praktikumsplätzen für die Studierenden
der PH Luzern eine verstärkte Mithilfe der Schulleitungen als richtig? (vgl. 3.1 Berufs-
praktische Ausbildung von Studierenden der PH Luzern an den Volksschulen)

☐    ja

☒    nein

 

Bemerkungen:

Einmal mehr ist zu sehen, dass die Ausbildung an der PH nicht richtig aufgebaut wurde.
Wenn Sie die Schulleitungen verpflichten und in die Verantwortung übergeben wollen,
müssten diese zwingen beim Auswahlverfahren und bei der Selektionierung der Stu-
denten einbezogen werden. Grundsätzlich ist bei den Aufnahmeverfahren darauf zu
achten, dass nur motivierte und fähige Persönlichkeiten einen Studienplatz an der PH
erhalten. Dadurch wird es auch einfacher Praktikumsplätze zu finden und die Studie-
renden Zahl würde sinken.“Weniger“ ist in diesem Falle „Mehr“!

Die Volksschule und die Lehrer für die Ausbildung der Lehrpersonen verantwortlich zu
machen und zu zwingen, ist der falsche Weg. Viele Lehrer der Volksschule sind mit den
täglichen Herausforderungen im Unterricht schon heute an ihren Leistungsgrenzen. Mit
der Einführung des LP 21 kommen zusätzliche Aufgaben dazu. Die Frage ist deshalb
auch falsch gestellt. Die Mithilfe der Schulleitung reicht nicht. Es braucht die guten und
vor allem geeigneten Lehrpersonen, welche die Praktikanten begleiten, begeistern und
bereit sind diesen Mehraufwand mitzutragen.

 

Allgemeine Bemerkungen:

Wer das PH-Studium in Angriff nehmen will, muss zuerst in einer Schule ein 1-Jahres
Praktikum absolvieren (analog Sozialstudium). Dies würde das Auswahlverfahren für
die Aufnahme an der PH massiv vereinfachen. Im ersten Grundjahr werden die Erleb-
nisse verarbeiten und mit dem nötigen Hintergrundwissen erweitert. Die Praktikums-
plätze für die PH-Ausbildung würden somit schon im ersten Jahr gesichert oder eben
nicht.

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Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

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