Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision des Justizgesetzes
Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizgesetz) vom 10. Mai 2010
Einzelrichterinnen und Einzelrichter in Strafverfahren an den erstinstanzlichen Gerichten
Fragebogen zum Vernehmlassungsverfahren
Angaben zum Absender:
Name und Adresse: SVP Kanton Luzern
Pirmin Müller, Obergütschstrasse 14, 6003 Luzern
079/513 34 33
Datum: Luzern, 21.04.2016
Variante I Entscheidungskompetenz des Einzelrichters oder der Einzelrichterin in Strafsachen bis zu zwei Jahren:
Antwort: Ja
Bemerkungen:
Die SVP-Fraktion spricht sich für die Ausweitung der Entscheidungskompetenz der Einzelrichter in Strafsachen bis zu zwei Jahren aus. Wir sehen die Notwendigkeit die erstinstanzlichen Gerichte im Strafbereich zu entlasten und begrüssen, dass mit der Variante I einer allfälligen Überlastung vorgebeugt und die Effizienz erhöht werden kann.
Variante II Entscheidungskompetenz des Einzelrichters oder der Einzelrichterin in Strafsachen bis zu einem Jahr:
Antwort: Ja, zweite Priorität
Bemerkungen:
Auch in der Ausweitung der Entscheidungskompetenz der Einzelrichter in Strafsachen bis zu einem Jahr sehen wir überwiegend Vorteile gegenüber dem Status quo. Kritisch betrachtet wir, dass in Bezug auf die Weltanschauung ein Dreiergremium ausgewogener und breiter abgestützt ist als ein Einzelrichter. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Richter kompetent genug sind um keine weltanschaulich eingefärbte Urteile zu fällen und somit auch das Risiko eines Anstiegs von Urteilsanfechtungen vertretbar ist.