Vernehmlassung zum Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, mittels Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (stark.lu) Stellung nehmen zu dürfen. Ergänzend zum Fragebogen äussert sich die SVP wie folgt:
1. Gesetz für die Gemeinden , mit den Gemeinden
Das Finanzhaushaltsrecht für Gemeinden wird in den Gemeinden angewandt. Deshalb kommt der Haltung der Gemeinden auch eine entscheidende Bedeutung zu. Für die SVP ist deshalb klar, dass dieses Gesetz zwingend einer klaren Unterstützung der Gemeinden bedarf. Abweichungen zur Haltung der Gemeinden darf es nur dort geben, wo substantielle kantonale Interessen betroffen sind. Die SVP stützt ihre Haltung auf eine Güterabwägung zwischen den Rückmeldungen der Gemeinden und den berechtigten kantonalen Interessen.
2. Kantonale Interessen offenlegen und verfolgen
Der Kanton kann berechtigte Interessen im Bereich Haushaltgleichgewicht / Verhinderung von Sonderbeiträgen einbringen. Über diesen wesentlichen Punkt wird in der Botschaft keine Aussage gemacht. Selbst eine Schuldenbremse wird nicht vorgeschrieben. Wir hätten es bevorzugt, wenn die Regierung ihre berechtigten Interessen offengelegt und daraus auch die notwendigen Schritte abgeleitet hätte. Der Verweis auf die Gemeindeautonomie greift in diesem Bereich zu kurz, da die Sonderbeiträge ja vom Kanton finanziert werden. Auch besteht richtigerweise kein Anspruch auf einen Sonderbeitrag und es muss das Ziel sein, die Ausrichtung mit allen Mitteln zu verhindern. Wir empfehlen für die Botschaft eine Ergänzung, wie die Regierung die Ausrichtung von Sonderbeiträgen in Zukunft verhindern will.
3. Optimierung der Aufsicht notwendig
Mit Systemverbesserungen könnte die Selbstregulierung und auch die Selbstverantwortung der Gemeinden gestärkt werden. Damit könnte nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Sonderbeiträgen reduziert werden, es wäre auch eine Optimierung der Finanzaufsicht problemlos möglich. Damit könnte der Kanton weitere finanzielle Mittel einsparen oder für notwendige Beratungsdienstleistungen bei den Gemeinden verwenden.
4. Schlanke Umsetzung ermöglichen
Für die SVP ist es zentral, dass dieses Gesetz schlank umgesetzt werden kann. Der notwendige Ressourceneinsatz ist mit dem Gesetz aber noch nicht abschätzbar. Entscheidend wird dafür die Verordnung sein. Die SVP fordert, dass dieses Gesetz schlank umgesetzt werden kann und dass insbesondere in der Anfangsphase auch Behelfslösungen möglich sein müssen. Die SVP wird insbesondere bei der Vernehmlassung des Verordnungsentwurfs noch einmal darauf hinweisen.
5. Verordnung entscheidend
Anhand des Gesetzes ist das definitive Konstrukt FHGG noch zu wenig ersichtlich. Erst mit der Verordnung wird ein Gesamtbild entstehen. Die SVP fordert, dass die Gemeinden im Sinn von Punkt 1 auch in diesem Prozess mitgenommen und befragt werden.
6. kein Freipass für mehr Bürokratie
Im Rahmen der Verordnung ist auf unnötige Planungsinstrumente und Regulierungen strikt zu verzichten. Die SVP behält sich vor, im Rahmen der Verordnung die Ausgestaltung gewisser Instrumente in Frage zu stellen. Nur wenn schlanke Umsetzungen möglich sind besteht die Chance, ein gutes Input-Output Verhältnis zu erzielen.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie auf unser Anliegen eingehen können.
Freundliche Grüsse
SVP Kanton Luzern
Einleitende Fragen
Frage 1
Sind Sie mit dem Gesetzesentwurf im Allgemeinen einverstanden?
à€” ja ¨ nein
Bemerkungen:
Es macht Sinn, dass die Rechnungslegung von Kanton und Gemeinden auf den gleichen Grundsätzen basieren. Die stärkere Verknüpfung von Finanzen und Leistungen unterstützen wir.
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Frage 2
Erachten Sie die Gemeindeautonomie mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf als genügend berücksichtigt und gewahrt?
à€” ja ¨ nein
Bemerkungen:
Die SVP unterstützt die Wahrung der Gemeindeautonomie. Dabei ist die Güterabwägung zwischen Gemeindeautonomie und notwendiger Vereinheitlichung schwierig. Im Zweifelsfall entscheidet sich die SVP für die Wahrung der Gemeindeautonomie. |
Frage 3
Erachten Sie die Herauslösung der finanziellen Bestimmungen für die Gemeinden in ein eigenes Gesetz als nützlich?
à€” ja ¨ nein
Bemerkungen:
Aufgrund der zentralen Bedeutung der Finanzen ist ein eigenes Gesetz gerechtfertigt. Dieses ist im Sinn der Kompetenzregelung durch das Finanzdepartement zu betreuen. |
Frage 4
Ist der Gesetzesentwurf vollständig, d.h. wird das Regelungswürdige geregelt und das Regelungsunwürdige weggelassen?
à€” ja ¨ nein
Bemerkungen:
Die SVP würde es begrüssen, wenn mehr Inhalte der Verordnung bereits bekannt wären. Die Verordnung enthält indirekt auch zentrale Elemente wie den notwendigen Ressourceneinsatz, den Umfang der Planungsinstrumente und damit leider oft auch der Bürokratie oder verschiedene zentrale Detailvorgaben für die Bewertung.
Eine erneute Vernehmlassung für die Verordnung bei allen Interessierten ist deshalb zwingend notwendig. |
Geltungsbereich
Frage 5
Für welchen Geltungsbereich sprechen Sie sich aus? (§ 2 E-FHGG)
¨ Für Anstalten, Gemeinde- und Zweckverbände sowie Korporationen gilt es [FHGG], soweit die Gesetzgebung oder die Statuten dies vorsehen. (Verweis auf § 51a E-GG)
oder
à€” Für Anstalten, Gemeinde- und Zweckverbände gelten die Bestimmungen des Gesetzes sinngemäss, soweit Gesetzgebung oder Statuten keine eigenen Reglungen enthalten.
Bemerkungen:
Im Sinne einer Auffanggesetzgebung ist Variante 2 vorzuziehen. |
Steuerungsinstrumente
Frage 6
Sind Sie mit den Regelungen zur finanzpolitischen Steuerung einverstanden (§§ 4 – 7 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Die automatische Einlage des Ertragsüberschusses in das Eigenkapital ist für uns eine zentrale Vorgabe.
Die Finanzkennzahlen sind im Rahmen der Verordnung auch zur Vernehmlassung zu bringen. Finanzkennzahlen sind weiterhin qualitativ zu interpretieren, da Werte entscheidend von der Struktur der Gemeinde abhängen. Fixe Handlungsanweisungen aufgrund von Werten einzelner Kennzahlen lehnen wir ab. |
Frage 7
Sind Sie mit den Vorgaben zur Vision und zum Legislaturprogramm einverstanden (§§ 17, 17a, 17b E-GG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Den Begriff Vision lehnen wir ab. Er ist durch den Begriff Gemeindestrategie zu ersetzen (analog Kanton). Die Gemeindestrategie ist mit dem Legislaturprogramm alle 4 Jahre zu überarbeiten und den Stimmberechtigten als Planungsbericht zu unterbreiten. |
Frage 8
Sind Sie mit dem Aufbau des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) einverstanden (§§ 8 – 9 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
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Frage 9
Sind Sie einverstanden, dass das Budget das erste Planjahr der vier Planjahre des Aufgaben- und Finanzplans darstellt? (§ 10 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Wir unterstützen die Angleichung an den Kanton. |
Frage 10
Sind Sie mit der Einführung von Globalbudgets als Budgetkredit der Erfolgsrechnung für alle Aufgabenbereiche einverstanden (§ 11 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Wir beurteilen das Globalbudget als das Instrument der Zukunft. Der Wechsel macht auch für Gemeinden Sinn, da Mittel effizienter eingesetzt werden können. |
Frage 11
Begrüssen Sie, dass der Budgetbeschluss an sich in Parlamentsgemeinden nicht mehr dem fakultativen Referendum untersteht, die Beschluss über eine Steuererhöhung oder -senkung hingegen dem obligatorischen Referendum unterstellt ist (§ 13 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Budgetabstimmungen in Gemeinden sind eine terminliche Herausforderung. Gemäss unserer Beobachtung werden Budgets ohne hohe Defizite und Steuererhöhung mit hohen Zustimmungsraten angenommen. Abstimmungen über Budgets mit Veränderungen des Steuerfusses sind jedoch oft knapp. Die vorgeschlagene Reform bildet diese Realität ab.
Es ist jedoch nicht einsichtig, warum beim Kanton eine andere Regelung gelten soll. Wir würden eine entsprechende Angleichung für den Kanton deshalb unterstützen.
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Frage 12
Begrüssen Sie die Mindesthöhe (5% vom Budgetkredit) für Nachtragskredite (§ 14
E- FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Um Anreize für interne Kompensation zu schaffen ist diese Regelung sinnvoll. |
Frage 13
Haben Sie noch weitere Bemerkungen zu den Steuerungsinstrumenten (§§ 4 – 16 E-FHGG, §§ 17a / 17b E-GG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Die Klärung des budgetlosen Zustandes können wir unterstützen. |
Berichterstattung
Frage 14
Halten Sie die vorgeschlagene Berichterstattung für sinnvoll (§ 17 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Wir sind der Meinung, dass der Jahresbericht noch weitere Instrumente enthält, die in § 17 Abs. 2 oder zumindest in der Verordnung aufzuführen sind: z.B. Kreditübertragungen, Indikatoren, Beteiligungen uvM. |
Controlling
Frage 15
Sind Sie mit den Bestimmungen zum Controlling einverstanden (§§ 18 – 21 E-FHGG)?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
Die SVP fordert die zwingende Einführung einer externen, qualifizierten Revisionsstelle für alle Gemeinden (oder internes Fachorgan analog Finanzkontrolle). Damit ist auch das strategische Controlling-Organ zwingend einzuführen. Die Kann-Formulierung in § 19 ist zu ersetzen. |
Steuerung auf Verwaltungsebene
Frage 16
Sind Sie mit den Vorgaben zur Steuerung auf Verwaltungsebene einverstanden? (§§ 22 – 25 E-FHGG)?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
Es ist nicht notwendig, zwingend ein IKS und ein Risikomanagementsystem zu führen. Die beiden Instrumente können zusammengeführt werden. Natürlich sind die Aussagen über die Risiken z.H. der Stimmberechtigten entsprechend aufzuarbeiten, während das IKS nur interne Adressaten kennt. |
Steuerung von Organisationen mit kommunaler Beteiligung und Beitragscontrolling
Frage 17
Sind Sie mit den gesetzlichen Vorgaben zur Steuerung von Organisationen mit kommunaler Beteiligungen und zum Beitragscontrolling einverstanden (§§ 26 – 31 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
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Ausgaben
Frage 18
Sind Sie mit den Ausgabenkompetenzen einverstanden (§ 34 E-FHGG)?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
Die Grenze für die zwingende Urnenabstimmung sollte höher und in einem absoluten Betrag festgesetzt werden. Die Berechnung der Grenzen anhand von Steuerzehnteln ist für den Stimmbürger zu kompliziert.
Wenn überhaupt müsste die Grenze für ressourcenschwache Gemeinden anhand der garantierten Mindestausstattung festgesetzt werden, nicht aufgrund von Steuerzehnteln.
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Rechnungslegung
Frage 19
Sind Sie mit den Grundsätzen einverstanden (§§ 43 – 44 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
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Frage 20
Sind Sie damit einverstanden, dass Spezialfinanzierungen (im Eigenkapital) erst nach dem Rechnungsergebnis ausgeglichen werden (§ 49 Abs. 4 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
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Frage 21
Sind Sie mit der vorgesehenen Vereinfachung der Kostenrechnung einverstanden (§ 54 E-FHGG)?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
Die SVP ist der Meinung, dass man die Kostenrechnung abschaffen könnte (freiwillige Führung der KORE).
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Frage 22
Sind Sie damit einverstanden, dass eine Konsolidierung nicht explizit gefordert ist, sondern in der Gemeindeordnung geregelt werden kann (§ 55 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Im Sinn der Gemeindeautonomie ist diese Lösung richtig. |
Frage 23
Sind Sie mit der Aufwertung des Verwaltungsvermögens und der vorgesehenen Verwendung der Aufwertungsreserve einverstanden (§ 68 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
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Frage 24
Sind Sie damit einverstanden, dass eine Schuldenbremse nicht explizit gefordert ist, sondern in der Gemeindeordnung geregelt werden kann?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
Die SVP unterstützt die zwingende Einführung einer Schuldenbremse. Allerdings soll die Ausgestaltung in der Kompetenz der Gemeinde liegen (Gemeindeautonomie). |
Frage 25
Haben Sie weitere Bemerkungen zum Kapitel Rechnungslegung (§§ 43 – 59 E-FHGG)?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
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Revision
Frage 26
Sind Sie mit den Regelungen zur Revision einverstanden (§§ 60 – 65 E-FHGG)?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
Die SVP unterstützt die zwingende Einführung einer externen Revisionsstelle. Eine Laienrevision ist nicht mehr zeitgemäss. |
Frage 27
Sind Sie mit den Übergangsbestimmungen und Formulierungen zur Bilanzanpassungen, die den Übergang von HRM1 nach HRM2 regeln, einverstanden (§§ 67 – 68 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
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Abschliessende Fragen
Frage 28
Sind Sie mit dem Zeitplan für die Einführung einverstanden (§§ 69 – 70 E-FHGG)?
X ja ¨ nein
Bemerkungen:
Die SVP ist der Meinung, dass der Einführungszeitpunkt sehr knapp ist. Je nach Resultat in der Vernehmlassung muss die Einführung um 1-2 Jahre verschoben werden. |
Frage 29
Haben Sie noch weitere Bemerkungen zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
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Frage 30
Haben Sie weitere Bemerkungen zu den Anpassungen im Gemeindegesetz?
¨ ja X nein
Bemerkungen:
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Frage 31
Haben Sie noch weitere Bemerkungen zu nicht im Fragenkatalog enthaltenen Themen?
Bemerkungen:
Siehe Begleitbrief. |