Vernehmlassung zum Kindes- und Erwachsenenschutz
Stellungnahme zuhanden Justiz- und Sicherheitsdepartement / Regierungsrat Paul Winiker zum Kindes- und Erwachsenenschutz:
Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) – Vernehmlassung
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir wurden mit Schreiben vom 26. November 2015 zur Vernehmlassung in obenerwähnter Angelegenheit eingeladen. Herzlichen Dank für die Möglichkeit dazu.
Im Allgemeinen stimmen die Änderungen mit unseren Vorstellungen überein. Wäre es möglich, würden wir einige „kleinere“ Massnahmen gerne wieder auf die Gemeindeebene zurückgeben. Die Gemeinden konnten Privat-Beistände eher zu einem Mandat motivieren, als es heute der Fall ist.
Daher begrüssen wir die Vereinfachung im Gesetz, dass viele Zuständigkeiten auf Einzelrichter erweitert wurden.
In Art. 57 Abs. 3 muss unbedingt eine konkretere Abhandlung aufgezeigt werden. Es kann nicht sein, dass es Streit über die Zuständigkeiten zwischen den Gemeinden geben muss. Darum ist der Art. 57 zu überarbeiten.
Die Abrechnung von Ärzten hat immer im TARMED-Tarif zu erfolgen. Es macht keinen Sinn hier eine anders lautende Regelung zu treffen. Es ist alles zu unternehmen, damit diese Möglichkeit angewendet wird.
Wir danken, dass Sie unsere Hinweise in Ihrer Arbeit berücksichtigen werden.
Mit freundlichem Gruss
Vroni Thalmann-Bieri, SVP
Mitverfasser:
Christian Graber, Toni Graber und Pirmin Müller (SVP Kanton Luzern)