Mitmachen
Artikel

Was hinter den Kulissen passiert (ist)

von Nationalrat Gregor Rutz, Mitglied der Staatspolitischen Kommission Zürich (ZH)

Art. 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern künftig wieder eigenständig steuert. Diese Steuerung soll mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingenten geschehen. Bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente sind die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen. Zudem soll ein Inländervorrang gelten. Diesen unmissverständlich formulierten Leitplanken trägt der nationalrätliche Beschluss vom 21.September keine Rechnung. Im Gegenteil: Mit einer blossen Stellenmeldepflicht ist die eigenständige Steuerung der Migration nicht möglich. In der kontroversen Diskussion werden viele Unwahrheiten verbreitet, welche es richtigzustellen gilt.

Im Umfeld der Debatte zur Umsetzung von Art. 121a BV wurde geflunkert, geschwindelt und gelogen, dass sich die Balken biegen – getreu dem bekannten Ausspruch von US-Präsident Harry Truman: „If you can’t convince them, confuse them!“ Wer nicht überzeugen kann, versucht, seine Gegner zu verwirren. Unter diesen Voraussetzungen zielführende Lösungen zu erarbeiten, ist nicht einfach. Und wenn selbst die Berichterstatter aus den Ratskommissionen wider besseres Wissen falsche Aussagen machen, wird eine sachliche Debatte definitiv unmöglich. 

So behauptete SP-Nationalrätin Cesla Amarelle ohne mit der Wimper zu zucken: „Quant au groupe UDC, il n’a jamais été capable de faire une proposition de concept général.“ Die SVP-Fraktion sei nie in der Lage gewesen, einen Konzeptvorschlag zu formulieren. Ebenso unverfroren unterstellte FDP-Nationalrat Kurt Fluri den SVP-Vertretern: „Wir haben nach wie vor kein alternatives Konzept aus Ihrer Fraktion.“ Er behauptete, der Einbezug des Asylwesens wie auch der Grenzgänger sei „seitens der Initianten nie in die Diskussion eingebracht worden“, ebenso wie die Frage, ob „konkrete Zahlen in die Umsetzungsgesetzgebung zu schreiben“ seien oder nicht.

All dies ist brandschwarz gelogen – wurden die entsprechenden Themen doch an verschiedenster Stelle (so natürlich auch in der Kommission) eingebracht und thematisiert.

SVP hatte als einzige Partei ein Konzept
Als einzige Fraktion hat die SVP umfassende Anträge in die Debatte zur Umsetzung von Art. 121a BV eingebracht – in den verschiedenen Kommissionssitzungen waren es mehrere Dutzend Anträge. Es wurden auch verschiedene Prüfungsanträge gestellt, welche Bundesrat und Verwaltung verpflichten sollten, Abklärungen zu treffen – zum Beispiel zur quantitativen Auswirkung gewisser diskutierter Beschränkungsmassnahmen. Ein grosser Teil dieser Abklärungsanträge wurde abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit war offensichtlich gar nicht daran interessiert, genaue Fakten zu kennen.

Wie oberflächlich die Diskussion bestritten wird, zeigt eine weitere Aussage von FDP-Wortführer Fluri: „Würden bloss die Begriffe ‚Höchstzahlen und Kontingente‘ ins Gesetz geschrieben, ohne diese zahlenmässig zu konkretisieren, würde dies gleichzeitig bedeuten, dass wir die Kompetenz zur zahlenmässigen Definition dieser Begriffe dem Bundesrat überlassen und übergeben würden.“ Art. 121a BV regelt diese Frage explizit und spricht von jährlichen Höchstzahlen und Kontingenten. Dies ist so gewollt. Eine fixe Festsetzung im Gesetz widerspräche nicht nur der Verfassung, sondern könnte vor allem auch die gesamtwirtschaftlichen Interessen nicht gebührend berücksichtigen. Genau dies wurde wiederholt in den Kommissionssitzungen, aber auch bei den Besprechungen zwischen Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien zum Ausdruck gebracht. Kurt Fluri war an all diesen Sitzungen mit dabei. Entgegen seinen Äusserungen wusste er also genau Bescheid.

29 SVP-Anträge standen 9 anderen Anträgen gegenüber
Die Anträge der SVP bezogen sich auf die Vorgaben von Art. 121a BV: Die Leitplanken der Bundesverfassung sind bei der Gesetzgebung nach Auffassung der SVP zwingend einzuhalten. Die Ratsdebatte dokumentiert die Vorbereitungsarbeiten deutlich: 29 der 38 Anträge stammten aus der Feder der SVP. Von den anderen Parteien stammten nur wenige Vorschläge.

Das neue „Konzept“ der Mitte-Links-Allianz resultierte aus der Fusion einiger CVP-, GLP- und FDP-Anträge, welche auf Wunsch der SP redigiert wurden. Von den Anträgen, welche die Wirtschaftsverbände mit den bürgerlichen Parteien diskutiert hatten, blieb nichts übrig. Dies kritisierte auch CVP-Präsident Gerhard Pfister in einem Interview: „Die Abmachung war ganz klar: Die FDP stellt in der Kommission den Antrag mit dem Inländervorrang, die CVP jenen mit der Schutzklausel. (…) Was Kollega Fluri dann gemacht hat, war das pure Gegenteil dessen, was abgemacht war“ (Schweiz am Sonntag, 25.9.2016). Diese Aussage trifft zu.

Fakten:

  • Art. 121a BV gibt ein klares Konzept vor. Die Schweiz muss ihre Zuwanderung eigenständig steuern und dafür jährliche Höchstzahlen und Kontingente festlegen. Bei der Festlegung dieser Massnahmen gilt ein Inländervorrang; zudem ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen. Internationale Verträge, welche diesen Entscheiden widersprechen, sind bis Frühjahr 2017 neu zu verhandeln und anzupassen.
  • Von 38 Anträgen, welche in der Nationalratsdebatte vom 21. September diskutiert wurden, stammten 29 Anträge von der SVP. Die anderen Parteien hatten kaum eigene Anträge in die Kommissionsbehandlungen eingebracht bzw. sich zum Schluss der Beratungen auf die Kombination einiger weniger Anträge geeinigt.
  • Die  Abmachungen, welche in Gesprächen zwischen Wirtschaftsverbänden, FDP, CVP und SVP getroffen worden sind, wurden seitens der FDP verschiedentlich nicht eingehalten. Dass auch economiesuisse am 22.9. einen Schwenker machte und ein Vertreter besagter Organisation die nationalrätlichen Beschlüsse als positiv bezeichnete, ändert nichts an dieser Tatsache.

Seitens der Wirtschaft wäre ein Konzeptvorschlag vorgelegen
Die Wirtschaftsverbände – v.a. der Arbeitgeber-Verband – versuchten, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, welche sowohl den Verfassungsvorgaben als auch den internationalen Abkommen Rechnung tragen.  Das Modell hätte in einer ersten Phase einen Inländervorrang vorgesehen. Die erste Phase hätte auch einen harten Inländervorrang (Nachweispflicht der Unternehmen) umfasst. In einer zweiten Phase wären „regional und zeitlich begrenzt sowie berufsgruppenbezogen Höchstzahlen oder andere Begrenzungsmassnahmen“ vorgesehen gewesen. Dies bezeichnete Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt als „Notstopp, falls der Inländervorrang nicht die gewünschte Wirkung entfaltet“ (Neue Zürcher Zeitung, 31.8.2016).

Was Kommission und Nationalrat nun beschlossen haben – eine fakultative Stellenmeldepflicht – entspricht dieser Idee in keiner Weise. Es ist nachvollziehbar, dass CVP-Präsident Gerhard Pfister unzufrieden ist, „weil unzählige lange Gespräche zwischen den drei bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsverbänden mit einem Federstrich Makulatur wurden. Das war Zeitverschwendung“ (Schweiz am Sonntag, 25.9.2016). Seiner Einschätzung ist beizupflichten. Der Aufwand hat sich offensichtlich nicht gelohnt, nachdem namentlich die Vertreter der FDP nun völlig andere Zielsetzungen vertreten und diametral entgegenstehende Anträge einbringen.

Pfister beschreibt die Situation vor der Herbstsession wie folgt: „Nach der Kommissions-Sitzung sassen wir wieder mit den Wirtschaftsverbänden zusammen. Dort war das Entsetzen gross. Umso mehr, als der ehemalige Präsident der FDP der Erste war, der im Ständerat beantragen wollte, was seine Leute in der Nationalrats-Kommission abgelehnt hatten“ (Schweiz am Sonntag, 25.9.2016).

Fakten:

  • Die Aussage, die FDP habe ihre Position nie geändert, ist falsch. Die FDP-Vertreter haben sich in den erwähnten Sitzungen – soweit eine Abmachung bestand – immer (explizit oder konkludent) positiv gegenüber den Anträgen der Wirtschaftsverbände geäussert.
    Die Mitte-Links-Koalition hat offensichtlich kein Interesse daran, die Migrationsprobleme zu lösen. Kurt Fluri bringt es auf den Punkt: „Die Zuwanderung kann nicht so stark gebremst werden, wie manche sich das wünschen würden. (…) Wichtige internationale Verträge sind höher zu gewichten als die eigene Verfassung“ (Südostschweiz am Sonntag, 10.9.2016).

Verweigerungshaltung von FDP, BDP und CVP stärkt Ratslinke und Gewerkschaften
Indem die Mitte-Links-Parteien sich beharrlich weigern, die Probleme der Zuwanderung zu lösen, riskieren sie die Einführung weiterer flankierender Massnahmen. Immer mehr Einwanderer führen zu einer zusätzlichen Belastung der Sozialwerke, zu steigender Arbeitslosigkeit, zu einer massiven Beanspruchung der Infrastrukturen und zur zunehmenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Die Untätigkeit im Migrationsbereich fördert dirigistische und bürokratische Lösungen. Ein Beispiel hierfür ist der Kanton Tessin:

  • Das Legge sulle Imprese Artigianali (Gesetz über die Handwerksbetriebe) sieht der Kanton Tessin vor, dass im Kanton tätige Handwerksbetriebe sich in ein Handwerksregister eintragen müssen. Der bürokratische und kostenmässige Aufwand ist unverhältnismässig. Der Ersteintrag kostet 2‘000 Franken, die technische Überprüfung der Berufskenntnisse ebenfalls bis zu 2‘000 Franken, die jährliche Nachführung des Registers 300 Franken. Diese Massnahme erinnert eher an das Zunftwesen im Mittelalter als an eine moderne, liberale Marktwirtschaft.
    Am 5. Juni 2016 haben die Tessiner Stimmbürger einer Sonderabgabe für Parkplätze zugestimmt: Firmen und Einkaufszentren mit über 50 Parkplätzen müssen künftig eine Gebühr entrichten (zwischen Fr. 1.- und 3.50/Parkplatz). Diese soll auf die Angestellten – v.a. italienische Grenzgänger – und die Kunden abgewälzt werden.

Wird auch künftig nichts unternommen, um die Zuwanderung besser steuern zu können, werden ähnliche Massnahmen bald auch in anderen Kantonen eine Mehrheit finden. Bereits heute spricht die SP von einer Intensivierung der Arbeitsmarktkontrollen und von Entwicklung und Ausbau einer öffentlichen Wohnung- und Bodenpolitik. Auch die Einführung einer Einstellungspflicht für Unternehmen und ein weiterer Ausbau des Kündigungsschutzes sind absehbar. Kurzum: das Ende des freien Arbeitsmarkts.

Spannen die Freisinnigen mit SP und Gewerkschaften zusammen?
Bedenklich ist: Nach erfolgter Debatte im Nationalrat ist zu befürchten, dass namentlich die FDP den Gewerkschaften und der SP diesbezüglich entgegenkommt. CVP-Präsident Gerhard Pfister bringt es auf den Punkt:  „Ihr werdet flankierenden Massnahmen zustimmen, die als Inländervorrang getarnt sind. Ihr werdet im Ständerat mit dem Genfer Modell kommen“ (Schweiz am Sonntag, 25.9.2016). Pfister nimmt Bezug auf die Meldepflicht für offene Stellen, welche der Kanton Genf für Staatsbetriebe kennt, sowie die Anhörungspflicht valabler Kandidaten.

Ähnlich argumentiert SVP-Präsident Albert Rösti: „Die FDP machte ein Päckchen mit der SP. Es fragt sich, was die FDP der SP wohl in Sachen flankierende Massnahmen versprochen hat. Wenn dieselbe FDP jetzt der SVP vorwirft, sie habe zwei Jahre lang nichts gemacht, ist das unter aller Kanone. Das weise ich in aller Form zurück“ (Schweiz am Sonntag, 25.9.2016).

Fazit und nächste Schritte
Der Beschluss des Nationalrats ignoriert die Vorgaben der Bundesverfassung. Eine eigenständige Steuerung der Migration ist mit dieser Regelung nicht möglich; Höchstzahlen, Kontingente sowie ein Inländervorrang sind nicht vorgesehen. Die fakultative Stellenmeldepflicht, welche beschlossen worden ist, entspricht einer Nulllösung.

Vor diesem Hintergrund wurde am 25. September 2016 die Volksinitiative „Prima i nostri“ angenommen, welche explizit einen Inländervorrang vorsieht. Im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrats entspricht die Tessiner Initiative den im Art. 121a BV statuierten Grundsätzen. Aus diesem Grund ist die entsprechende Änderung der Tessiner Kantonsverfassung auch von der Bundesversammlung zu gewährleisten.

Dieses Modell des kantonalen Inländervorrangs könnte Schule machen – wenn der Ständerat nicht auf eine Lösung einschwenkt, welche die Verfassung respektiert. Dafür bleibt nicht mehr viel Zeit. Und der Druck aus der Bevölkerung ist gross.

 

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden