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Wo sind die Volksrechte geblieben?

Knecht WilliWenn Sie diese Zeilen lesen, hat die erste Session im Jahr 2014 bereits ihren Höhepunkt erreicht und der Kantonsrat hat wahrscheinlich alle Botschaften der Regierung erledigt und ist noch am Abarbeiten der Parlamentarischen Vorstössen wie Motionen, Postulate oder Anfragen, diese werden auch persönliche Vorstösse genannt. Zwei Botschaften sind aus meiner Sicht sehr speziell.

Die erste ist die Botschaft B 90. Sie verlangt eine Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative “Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung”. Landauf, landab beklagen sich die Gemeinenden, seit der Einführung der Pflegefinanzierung im Jahre 2011, über deren finanzielle Auswirkung. Im Januar 2013 hat nun eine Gruppe aus dem Entlebuch mit über 4’200 Unterschriften eine Initiative eingereicht, welche eine neue Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden verlangt, nämlich zu je 50 Prozent. Also ein höchst berechtigtes Anliegen, müsste man meinen. Nach dem Gesetz wäre der Regierungsrat verpflichtet, bis Februar 2014 dem Kantonsrat eine Botschaft zu unterbreiten. Auf Grund der Initiative wurde ein Monat später auch noch eine Motion zu diesem Thema im Kantonsrat eingereicht. Was hat der Regierungsrat jetzt gemacht , nichts, ausser dieser Botschaft zur Fristverlängerung der Initiative. Der Regierungsrat hat willentlich keine Botschaft zur Initiative vorbereitet und will die Initiative jetzt solange verschleppen, bis es ihm ins Konzept passt. Wahrlich nicht gerade die feine Art, mit dem Volk umzugehen. Der Regierungsrat hat es nicht mal für nötig befunden, das Initiativkomitee über seine Absichten zu kontaktieren oder zu informieren. Ob der Kantonsrat die Kraft aufbringt, den Volkswillen und die Volksrechte der 4’200 Unterzeichneten Bürgerinnen und Bürger zu respektieren, wird sich zeigen.

Die zweite Botschaft B 88 betrifft die Volksinitiative “Für eine bürgernahe Asylpolitik”. Diese wurde im April 2013 mit über 5’200 Unterschriften von der SVP eingereicht.  Die Asylinitiative sollte eigentlich am 18. Mai 2014 zur Abstimmung gelangen. Die Initiative verlangt in mehreren Punkten unter anderem die Stärkung des Kantons, insbesondere des Sozialdepartements. Die Sicherheit für die Bürger muss gewährt sein. Keine Errichtung von Asylzentren und Unterbringung von Asylbewerbern ohne Volksmitsprache der Gemeinden. Ebenso kann die Gemeinde deliktische und renitente Asylbewerber an den Kanton zurückweisen. Sowie, dass sämtliche Kosten und Folgekosten der Asylbewerber vom Kanton und Bund getragen werden müssen.

Der Regierungsrates und die zuständige Kommission empfehlen die Initiative zur Ablehnung, in zwei Punkten sogar für teilungültig zu erklären. Der eine Punkt ist zum Beispiel: Der Kanton wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, provisorische Asylzentren ausserhalb der Bauzonen zu errichten. Notabene ist noch zu erwähnen, dass dieses Anliegen dem Kanton eigentlich recht sein sollte, ist er doch vor Gericht mit einem solchen Bauvorhaben im Luzerner Hinterland. Fakt ist auch, dass der Bund mit dem revidierten Asylgesetz vom 1. Juli 2013 für die Errichtung von Asylzentren ausserhalb der Bauzonen genau diese Kompetenz bekommen hat. Und was der Bund kann, sollte der Kanton eigentlich auch können, sofern der politische Wille vorhanden ist. Wäre diese Aufgabe in der Kantonsverfassung verankert, würde sie für den Kanton Luzern automatisch zonenkonform. Leider fehlt der Regierung und vermutlich auch dem Kantonsrat dieser politische Wille. Statt lösungsorientiert zu handeln und Hand zu bieten, sucht der Regierungsrat lieber fadenscheinige Ausreden, gespickt mit juristischen Spitzfindigkeiten. Der Kanton macht nämlich eine rechtliche Ergänzung in der Botschaft mit dem Ziel, dass am Schluss die Richter entscheiden können. Fazit: Mit anfechtbaren Begründungen will man die Asylinitiative verstümmeln, noch bevor das Volk darüber abgestimmt hat. Die Volksrechte werden hier klar mit Füssen getreten.

Erlauben Sie mir bitte, dass ich mich als Landwirt noch kurz zur “Volksinitiative gegen Masseneinwanderung” äussere. Die Economiesuisse versucht ja bekanntlich mit allen Mitteln, die Schweizer Bevölkerung zu beeinflussen. Unterdessen hat aber der Hinterste und Letzte gemerkt, dass die Landwirte in der Vergangenheit und in Zukunft , auch mit einer Steuerung der Zuwanderung , die Hilfskräfte, die wir benötigen, auch erhalten. Ebenso wird der Bevölkerung zunehmend klar, dass nicht nur die Landwirtschaft auf eine funktionierende Landesgrenze angewiesen ist. Also hören wir auf mit Pflästerlipolitik, packen wir das Übel an der Wurzel und legen am 9. Februar ein beherztes Ja in die Urne. Eine Annahme der Initiative wäre auch der effizienteste Schutz gegen den Kulturlandverlust. Überhaupt, geht es nach dem zuständigen Bundesrat, gibt es in der Schweiz sowieso zu viele Landwirte, aber zu wenig Ausländer. Schöne Aussichten, Heil dir Helvetia!

Willi Knecht, Kantonsrat SVP, Geiss

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