Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
Worum geht es? Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten vor. Somit könnten Eltern künftig bis zu 25‘000 Franken Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen (im Moment ist dieser Abzug auf 10‘100 Franken pro Kind beschränkt). Diese Erhöhung der Abzüge […]