CS-Debakel als Dammbruch zum Willkürstaat!
Die vom Bundesrat via Notrecht beschlossene Übernahme der CS durch die UBS stellt eigentlich einen Gesetzesbruch dar: Gemäss der im An-schluss an die UBS-Rettung 2008 in Kraft gesetzten „Big-To-Fail-Regelung“ hätte man die CS trennen sollen und den noch „gesunden“ Schweizer Teil mit v.a. Private Banking und Vermögensverwaltung separat weiterführen müssen; den anderen ausländischen Teil mit vorab dem Investmentbanking hätte man demnach „abwickeln“ müssen.
Dies wurde aber offenbar wegen grossen Drucks vorab aus den USA und Grossbritannien nicht vollzogen! – Eine andere Variante wäre gewesen, die CS vorübergehend zu verstaatlichen (durch die SNB) und nach entsprechender Sanie-rung wieder zu privatisieren. Damit wären eine (eigentlich widerrechtliche!) Enteignung des Aktionariats und dessen damit einhergehend drohende Sammel- und Einzelklagen abgewendet wor-den! – Lehren aus diesem Debakel sind meines Erachtens folgende:
Vermögenswerte aller Art, die virtuell auf Bank- oder Postkonten liegen, sind der Willkür von Behörden ausgeliefert und können offenbar jederzeit ohne Vorwarnung durch behördliches Notrecht enteignet werden.
Somit müssen wir unbedingt das Bargeld beibehalten, damit wir wenigstens jederzeit noch genug haben zum Leben. Zudem darf das E-Voting bei Abstimmungen und Wahlen nicht zugelassen werden, da auch hier leider Manipulationen des Volkswillens nicht auszuschliessen sind!
Robert Furrer,
Oberkirch