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Leserbriefe

Die Zeiten ändern sich – wann passt sich die AHV an?

Seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 hat sich unsere Gesellschaft grundlegend verändert. Wir leben länger und beziehen somit auch länger eine AHV-Rente. Es etablierten sich neue Familienmodelle und in der Arbeitswelt stieg das Bedürfnis nach Flexibilisierung. Währen sich die Gesellschaft verändert, blieb die AHV stehen. Im Gegenteil: Sie ging einen Schritt zurück. Nämlich bei der Einführung des Sozialwerks lag das Frauenrentenalter wie bei den Männern bei 65 Jahren.

Mit der AHV 21-Reform haben wir die Möglichkeit, die 1. Säule der Altersvorsorge an die heutige Zeit anzupassen. Mit der Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren verabschieden wir uns von einem veralteten Rollenbild. Für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen werden während neun Jahren Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken verwendet. Ebenso kann der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezuges zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.

Mit der Annahme der Reform AHV 21 kann die Rechnung der AHV um rund 2.8 Milliarden Franken entlastet werden, das heisst die Finanzen der AHV werden bis im Jahr 2030 stabilisiert sein.

Darum sage ich 2 x Ja zur AHV Reform 21

Angela Lüthold-Sidler
Kantonsrätin und Präsidentin SVP Kanton Luzern

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