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Leserbriefe

Leserbrief zur Auslagerung des Altersheim Höchweid

Ich kann einer Auslagerung des Altersheimes Höchweid nicht zustimmen. Die nachfolgenden Gedanken haben mich dazu bewogen.

Die ausgelagerten Altersheime der Stadt Luzern (VIVA AG) haben im 2022 ein Defizit von 1,9 Mio. erwirtschaftet, dass durch die Stadt ausfinanziert werden musste. Das Altersheim in Buchrain musste geschlossen werden und wird nun durch Private geführt. Was kann Ebikon besser als andere Gemeinden?

Die Restfinanzierung des AH ist trotz der Auslagerung in gleicher Höhe budgetiert. Mit der Auslagerung muss aber zusätzlich noch ein Verwaltungsrat finanziert werden. Die Kosten werden somit steigen.

Als alleiniger Besitzer des AH ist die Gemeinde auch Vollhafter und die Gemeinde im Falle einer finanziellen Unterdeckung nachschusspflichtig.

Die Gemeinde stellt ein Aktienkapital von 8 Mio. zur Verfügung, liberiert jedoch nur 25 % das AK in bar und führt 3.38 Mio. Überschüsse aus den letzten Jahren an das AH zurück. Im Gegenzug werden die Immobilien nur zum Buchwert überführt. Reine Zahlenspielerei zur Schönung der Gemeindebilanz?

Es wird mehrfach ausgeführt, dass die Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert werden soll. Es ist somit mit einem Anstieg der Personalkosten zu rechnen. Dies dürfte Einfluss auf die Restfinanzierung durch die Gemeinde haben. Zudem ergibt sich daraus eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Angestellten der Gemeinde.

Die Vertretung im VR des Altersheimes soll mit dem Einsitz eines Gemeinderates wahrgenommen werden. Der VR soll zusätzlich durch den Einbezug von entsprechenden Fachleuten ergänzt werden. Kann ein solcher VR erfolgreicher wirtschaften als die bisherige Geschäftsleitung unter Aufsicht der Gemeinde?

Art. 5 ermöglicht Minderheitsbeteiligungen anderer Gemeinden. Warum wird dies so vorgesehen, wenn der Gemeinderat auf Seite 3/6 ausführt, dass aktuell keine Ansicht bestehe, andere Gemeinden mitzubeteiligen, Private sind jedoch explizit ausgeschlossen?

Art. 11/4 führt aus, dass der VR angemessen entschädigt werde und die Honorare offengelegt würden. Warum wurde nicht explizit geregelt, dass die VR-Entschädigungen durch den Gemeinderat, bzw. später durch den Einwohnerrat festgelegt werden sollen?

Art.13 der Leistungsvereinbarung regelt nur, Einwohnerinnen und Einwohner aus Ebikon haben in der Regel Aufnahmepriorität. Warum wird Bürgern von Ebikon nicht explizit ein Recht auf Aufnahme eingeräumt?

Fragen über Fragen, die mich dazu bewegen ein NEIN in die Urne zu legen.

Guido Müller

Kantonsrat Ebikon

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