Mitmachen
Leserbriefe

Rückblick Session Dezember 2019

Ist das Mass voll?

Als Kantonsrätin machen mir die Entwicklungen bei den Soziallasten und der weitere Ausbau der Sozialwerke Sorgen. Entgegen allen anderen Behauptungen wurde der Sozialstaat in den letzten Jahren erweitert. Die Kosten steigen massiv und erreichten 2017 die Marke von 175 Milliarden pro Jahr, was 26.1% des Bruttoinlandprodukts entspricht.

Die Leistungen sind dabei vielfältig. Auf der einen Seite stehen die Soziallasten wie Sozialhilfe, Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen und Pflegefinanzierung. Auf der anderen Seite kennen wir die klassischen Sozialwerke AHV, IV, BVG, EO und viele mehr. Die Finanzierung der Soziallasten erfolgt durch die Steuerzahlenden, die Sozialwerke werden weitgehend durch Lohnprozente von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt.

Die stetig steigenden Kosten bei den Soziallasten werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Treiber sind die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch gesellschaftliche Veränderungen mit dem Zerfall der klassischen Familie und einer erhöhten Scheidungsrate. Hinzu kommen die demographische Entwicklung mit einem Wachstum der Gesundheitskosten und nicht zuletzt die Zuwanderung. Das Netz ist dabei engmaschig, für alle Fälle wird gesorgt: Altersvorsorge, Hinterbliebene, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Militär, Mutterschaft und so weiter und so fort.

Ergänzungsleistungen lösen Probleme nicht

Bei allem Ausbau dieses Sozialsystems und der Berücksichtigung immer neuer Risiken darf eines nicht vergessen werden: Die 1. Säule mit AHV und IV wurde in den letzten Jahrzehnten nur unwesentlich den Lebenshaltungskosten angepasst. Das führt zur Situation, dass ältere oder invalide Personen, deren Einkommen nur aus AHV/IV besteht, zwangsläufig auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Nun haben zwar viele der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner neben der AHV auch eine berufliche Vorsorge. Mit der Senkung der Umwandlungssätze bei den Pensionskassen schwinden aber auch deren Renten. Die Spirale dreht sich weiter, sodass die unteren Einkommen ihren Lebensunterhalt selbst mit AHV und BVG nicht vollumfänglich bestreiten können, was wiederum zum Bezug von Ergänzungsleistungen führt. Eine umfassende Altersreform mit AHV und Pensionskasse zwängt sich unweigerlich auf. Doch das alleine genügt nicht.

Flüchtlingskrise führt zu Kostenschub

Immer mehr Menschen ziehen aus verschiedenen Gründen in unser Land. Asylsuchende, Arbeitssuchende und solche, die im Rahmen des Familiennachzuges kommen. Asylsuchende werden in den Bundeszentren aufgenommen und spätestens nach einem ausgesprochenen Entscheid entweder in ihr Herkunftsland zurückgewiesen oder an die Kantone verteilt. Dem Kanton Luzern sind rund 6 % zugeteilt – aktuell sind es 714 Asylsuchende. Mit den vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen liegt die Zahl bei 4382 Personen.

Die ersten fünf beziehungsweise sieben Jahre übernimmt der Bund die Kosten, indem er den Kantonen eine Integrationspauschale von CHF 18’000.00 entrichtet. Heute betragen diese beim Bund rund zwei Milliarden Franken und haben sich innert zehn Jahren verdoppelt. Reicht die Pauschalabgeltung für die entstandenen Kosten im jeweiligen Kanton nicht aus, wird die Differenz dem Kantonsbudget belastet. Nach Ablauf der Frist des Bundes müssen die Kantone die Kosten zu 100 % übernehmen. Die Nettokosten des Asyl- und Flüchtlingswesens betragen im Kanton Luzern mittlerweile über 24 Millionen Franken pro Jahr.

Doch damit nicht genug – am Schluss bezahlen die Gemeinden. Beziehen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen Sozialhilfe, haben nach zehn Jahren die Gemeinden dafür aufzukommen. Aktuell sind 80% der Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich abhängig von Sozialhilfe. Auch 10 Jahre nach der Ankunft ist die Integrationsquote gering.

Arbeit muss sich lohnen

Der Kreis der Sozialhilfeempfänger würde sich mit dem institutionellen Rahmenabkommen durch die Unionsbürgerschaft erweitern, indem allen Neuankömmlingen der Zugang zu den Sozialleistungen ermöglicht würde. Auch wird unser Sozialsystem durch die massive und ungebremste Zuwanderung stark belastet. EU- und EFTA Bürger werden aufgrund der zusätzlichen Konkurrenz häufiger arbeitslos und beziehen in der Folge mehr Arbeitslosengelder, teils sogar Sozialhilfe. Bereits heute haben beinahe sechs von zehn Sozialhilfebezügern einen ausländischen Pass.

Es ist wichtig, dass wir diesen Entwicklungen nicht tatenlos zusehen. Arbeit muss sich lohnen – auch über das Erwerbsleben hinaus. Es darf nicht sein, dass Menschen aus der Sozialhilfe mehr Geld zur Verfügung steht als einem Rentenbezüger. Es kann nicht sein, dass unser Rentensystem allen offen steht und zum Selbstbedienungsladen verkommt. Wann ist das Mass voll?

Angela Lüthold-Sidler
Kantonsrätin SVP Nottwil

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden