Abholservices von Restaurants sollen während des Notstands vom Ladenschlussgesetz ausgenommen werden!
Wir appellieren deshalb an den Regierungsrat, das Ladenschlussgesetz für Restaurants mit Abholservices auszusetzen während der Dauer des Notstands.
MEDIENMITTEILUNG der SVP Kanton Luzern
Heute Freitag 20.03. konnte man den Medien entnehmen, dass einige Restaurants nun Lieferdienste und Abholservices anbieten, um ein Minimum an Einnahmen generieren zu können. Leider gelten für die Abholservices die restriktiven kantonalen Ladenöffnungszeiten. Gemäss Aussagen der Restaurantbetriebe ist es vor allem das Abendgeschäft, das wesentliche Einnahmen bringt. Für viele lohnt sich ein Abholdienst nur um den Mittag nicht.
In Zeiten des Notstands sind wir klar der Meinung, dass diese Regelung nicht angewendet und den Restaurants diese Abholservices ausserhalb der Ladenöffnungszeiten gewährt werden sollte. Damit könnten Kosten für Kurzarbeit verringert und den Gastrobetrieben eine gewisse Liquidität garantiert werden. Zudem sind viele Arbeitnehmer froh, wenn sie weiterhin arbeiten können.
Leider zeichnet sich momentan keine Lockerung dieser Vorgaben ab. Wir appellieren deshalb an den Regierungsrat, das Ladenschlussgesetz für Restaurants mit Abholservices auszusetzen während der Dauer des Notstands.
Auskunft erteilt: Angela Lüthold-Sidler Tel: 079 606 90 54 E-Mail: angela.luethold@svplu.ch