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Medienmitteilung

SVP-Initiative für eine garantierte Notfall- und Grundversorgung für den ganzen Kanton

Die Delegierten der SVP Kanton Luzern beschlossen deshalb an ihrer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 15.12.22 die Lancierung einer Volksinitiative zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung im Kanton Luzern. 

Morgen Samstag, den 25.03.2023 wird im Kantonsblatt die Lancierung der kantonalen Gesetzesinitiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» publiziert werden. Ziel der Initiative ist es, das minimale Leistungsangebot an den ländlichen Spitalstandorten in Sursee und Wolhusen gesetzlich zu regeln und damit eine sichere und allen zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung im ganzen Kantonsgebiet zu garantieren.

 Leistungsabbau in Wolhusen gefährdet Gesundheitsversorgung

Wie gross war der Aufschrei im Luzerner Hinterland und Entlebuch als die Luzerner Regierung am 17.03.2021 über den Leistungsabbau des geplanten Spitals Wolhusen orientiert hat. Der Öffentlichkeit wurde medial eine Skizze des zukünftigen Spitals präsentiert, deren genaue Planung in vielen Bereichen nicht fassbar war. An der Novembersession des Kantonsrates hat die Regierung nun aber zugegeben, dass sie in einem Regierungsratsbeschluss vom 9. März 2021 das künftige medizinische Angebot in Wolhusen folgendermassen bestimmt hat: Das Grundversorgerspital wird eine Spezialitätenklinik mit Rehabilitation und Orthopädie. Auch wurde geprüft, ob die Geburtshilfe und Gynäkologie im bisherigen Rahmen angeboten werden sollen, falls bei hebammengeleiteten Geburten keine genügende Sicherheit garantiert werden kann. Ein unabhängiges Gutachten hat dann aus Sicherheitsgründen von ausschliesslich hebammengeleiteten Geburten abgeraten. Die stationären Abteilungen der allgemeinen Chirurgie und Inneren Medizin wären geschlossen worden. Das Spital wäre also – nebst der Orthopädie und Rehabilitation – vor allem ein ambulantes Zentrum geworden.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Diese Idee in Wolhusen die Leistung der gynäkologischen Versorgung zu reduzieren oder nur noch eine Spezialitätenklinik mit Reha und Orthopädie zu führen, ist nicht neu. So hatte die Regierung schon im Planungsbericht zur Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern aus dem Jahr 2005 dem damaligen Grossrat ähnliche Pläne präsentiert. Der damalige Grossrat war sich seiner Verantwortung bewusst und hat postwendend reagiert und die folgende Bemerkung an den Regierungsrat überwiesen: «Am Spital Wolhusen wird weiterhin eine vollumfängliche medizinische Grundversorgung sowohl für Männer wie für Frauen angeboten, die auch Gynäkologie und Geburtshilfe beinhaltet.»

Der aktuell gültige Planungsbericht der Gesundheitsversorgung aus dem Jahr 2016 würde in Wolhusen ein komplettes und modernes Grundversorgerspital mit 110 Betten vorsehen. Die Regierung und der Kantonsrat hatten nämlich 2016 geplant einen Neubau mit der gesamten Grundversorgung zu erstellen. Der Auftrag an die Regierung war das Spital 2019 zu eröffnen.

Welche Gründe die Regierung zu diesem abrupten Kurswechsel bewogen haben, bleibt weiterhin im Dunkeln. Fakt ist, dass die undurchsichtigen Entscheidungen zu einem massiven Vertrauensverlust bei den Angestellten, der regionalen Ärzteschaft und der Bevölkerung geführt haben. Die Rechtfertigung der Regierung, dass sich die medizinischen Rahmenbedingungen geändert haben sollen, wirkt unglaubwürdig, wenn man sieht, dass vor rund 20 Jahren fast identische Pläne bestanden haben.

Für Experten ist der Umfang der Grundversorgung klar

In der Mai-Session 2022 hat der Kantonsrat die beiden Motionen Steiner (SVP) und Budmiger (SP) überwiesen. Darin wird gefordert, dass in Wolhusen weiterhin eine stationäre medizinische Grundversorgung betrieben wird. Auf Druck des Kantonsrats hat die Regierung darauf in ihrem Regierungsratsbeschluss vom 05.07.2022 das Leistungsangebot in Wolhusen nachgebessert und möchte neu rund 20 Betten für die akute stationäre Grundversorgung bauen. Weiter wird im Beschluss ausgeführt, dass rund um die Uhr ein Notfallpraxis inklusive einer Notfall-Bettenstation angeboten werden soll, welche von mindestens einem Facharzt/Fachärztin betreut wird.

Für die SVP ist dieses Leistungsangebot mit einem Facharzt vor Ort weiterhin unbefriedigend. Der Leistungsabbau gefährdet die medizinische Versorgung der ganzen Region und speziell der Notfallpatienten. Wir stützen unsere Beurteilung auch auf die Empfehlungen der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Die GDK fordert nämlich zwingend ein komplettes Basispaket (Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie, Intensivpflege), wenn in einem Spital eine Notfallstation betrieben wird. Das bedeutet von jedem dieser Fachbereiche muss ein entsprechender Facharzt vor Ort oder abrufbereit sein. Es besteht immer die Gefahr, dass schwerkranke Notfallpatienten mit unklaren Beschwerden ins Spital kommen. Dann braucht es diese breite fachliche Kompetenz, um umgehend eine umfassende Diagnose und sofortige Erstbehandlung oder Operation vornehmen zu können. Zusätzlich dazu braucht es in Wolhusen auch einen erfahrenen Gynäkologen, der beispielsweise bei einem Geburtsstillstand innerhalb weniger Minuten einem Notfallkaiserschnitt durchführen kann. Es braucht also genau das Leistungsangebot, welches im Planungsbericht 2016 von den Spital- und Hausärzten der Region für notwendig befunden wurde, um die medizinische, chirurgische und gynäkologische Grundversorgung von rund 70’000 Personen sicherzustellen.

Die überwiesenen Einzelinitiativen schaffen keine Klarheit

Im Januar 2023 hat der Luzerner Kantonsrat nun fünf gleichlautende Einzelinitiativen überwiesen, die fordern, dass an allen Luzerner Spitälern zwingend eine Grund- und Notfallversorgung angeboten werden muss. Dieser Grundsatz soll laut der grossen Mehrheit des Kantonsrats im Gesetz verankert werden. Dieses Geschäft ist aktuell bei der Gesundheitskommission in Beratung. Die Beratung soll nun ins besonders Klarheit schaffen, was unter einer «ausreichenden Grund- und Notfallversorgung» verstanden wird und wie ein solcher Gesetzesartikel in der Luzerner Gesetzgebung verankert werden kann ohne gegen überordnetes Recht zu verstossen. Das politische Feilschen um das Leistungsangebot darf aus Sicht der SVP nicht dazu verleiten Kompromisse einzugehen, welche die medizinische Versorgung gefährden. Aus ärztlicher Sicht braucht das neue Spital Wolhusen eine Geburtenabteilung und die komplette medizinische Grund- und Notfallversorgung. Zudem ist der Ausgang dieser Beratung und die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse im neu-gewählten Kantonsrat alles andere als klar und vorhersehbar.

Das Volk soll gefragt werden

Die Ärzteschaft im Einzugsgebiet des Spitals Wolhusen hat in einem eindringlichen Schreiben an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte vor einem Leistungsabbau gewarnt. Sie schreiben darin sehr genau, was sie aus medizinischer Sicht von einem Grundversorgerspital erwarten. Sie halten fest, dass das Spital Wolhusen ein wichtiges Puzzleteil in der Spitalversorgung im Kanton Luzern darstellt und dass eine Reduktion der Akutbetten in Wolhusen in den nächsten Jahren als Versorgungslücke im ganzen Kanton spürbar sein wird. Wenn es um die medizinische Grundversorgung im zukünftigen Spital Wolhusen geht, so steht für die SVP primär die Sicherheit der medizinischen Grund- und Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten der ganzen Region im Vordergrund.

Die Delegierten der SVP Kanton Luzern beschlossen deshalb an ihrer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 15.12.22 die Lancierung einer Volksinitiative zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung im Kanton Luzern.

Anhang:

Das Initiativbegehren

Gestützt auf § 21 der Verfassung des Kantons Luzern stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren auf Ergänzung des Spitalgesetzes (SRL Nr. 800a) in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs:

  • 8 Abs. 3bis (neu): An den Standortregionen Luzern, Sursee und Wolhusen wird ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung angeboten.
  •  8 Abs. 3ter (neu): Die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung muss zeitnah gewährleistet sein und umfasst mindestens die folgenden Leistungen: Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflegestation und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.
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Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

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