SVP reicht Initiative «Für eine garantierte Notfall- und Grundversorgung im Kanton Luzern» ein
In kurzer Zeit hat die SVP 5200 beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative zur flächendeckenden Sicherung der stationären Notfall- und Grundversorgung im Kanton Luzern gesammelt und heute im Amt für Gemeinden in Luzern offiziell eingereicht.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unser Initiativkomitee mehr als 5200 beglaubigte Unterschriften für die kantonale Volksinitiative „Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern“ gesammelt hat. Wir übergeben die Unterschriften heute Dienstag, 19. März 2024 um 13:30 Uhr vor dem Regierungsgebäude dem Amt für Gemeinden.
Ziel der Initiative ist es, das minimale Leistungsangebot an den ländlichen Spitalstandorten in Sursee und Wolhusen gesetzlich zu regeln und damit eine sichere und allen zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung im ganzen Kantonsgebiet zu garantieren. Unsere Forderung orientiert sich am Leistungsangebot «Basispaket», wie es im Spitalplanungs-Leistungsgruppenkonzept (SPLG) der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) empfohlen wird. Dieses Paket enthält die Fachbereiche Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie, Intensivpflegestation. Konkret verlangt unsere Initiative, dass von jedem der genannten Fachbereiche ein entsprechender Facharzt vor Ort abrufbereit sein und dass auch das Spital Wolhusen weiterhin eine Geburtenabteilung und die komplette medizinische Grund- und Notfallversorgung rund um die Uhr anbieten muss.
In der aktuellen Session behandelt der Kantonsrat in erster Beratung fünf Einzelinitiativen, die ebenfalls zum Zweck haben, die Grund- und Notfallversorgung im Kanton Luzern gesetzlich zu verankern. Wir gehen davon aus, dass diese Einzelinitiativen in der zweiten parlamentarischen Beratung im Mai grossmehrheitlich überwiesen werden und damit (a) die gesetzlichen Eckpfeiler des Spitalneubaus gesetzt sind und (b) der angedrohte Baustopp definitiv vom Tisch ist.
Der weitere demokratische Prozess in der Behandlung der Initiative hängt vom definitiven tageszeitlichen und fachlichen Leistungsangebot ab, das sich nun in der parlamentarischen Beratung langsam herauskristallisiert. Nach der zweiten Beratung der fünf Einzelinitiativen wird das Komitee über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden.
Für die SVP des Kantons Luzern:
Angela Lüthold-Sidler Dr. Bernhard Steiner
Kantonsrätin, Präsidentin SVP Kt. Luzern Kantonsrat, Mitglied des Initiativkomitees
Mitglied des Initiativkomitees
Anhang:
Das Initiativbegehren
Gestützt auf § 21 der Verfassung des Kantons Luzern stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren auf Ergänzung des Spitalgesetzes (SRL Nr. 800a) in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs:
- 8 Abs. 3bis (neu): An den Standortregionen Luzern, Sursee und Wolhusen wird ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung angeboten.
- § 8 Abs. 3ter (neu): Die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung muss zeitnah gewährleistet sein und umfasst mindestens die folgenden Leistungen: Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflegestation und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft