Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes betreffend Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnerinnen und -bewohner

1 Sind Sie damit einverstanden, dass die solidarische Finanzierung der «EL zur AHV im Heim» durch die Gemeinden auch ab 1. Januar 2023 weiterhin bei einer «rechnerischen Taxgrenze» begrenzt wird und der diesen Wert übersteigende EL-pflichtige Anteil der Heimtaxe von der Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person zu tragen ist? x ja ☐ nein Bemerkungen: Keine   … Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes betreffend Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnerinnen und -bewohner weiterlesen