Stellungnahme eingereicht von: Absender: SVP Kanton Luzern, Sekretariat, 6000 Luzern fraktion@svplu.ch 1. Ausweitung der Beitragspflicht auf andere Wasserbezugsorte (§§ 97 Abs. 2 und 98 Abs. 1 Entwurf, vgl. Kap. 3.1) Neben den Hydranten sollen neu auch andere Wasserbezugsorte durch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in einem entsprechenden Umkreis mitfinanziert werden. Es sind dies … Vernehmlassung: Finanzierung von Löscheinrichtungen: Entwurf einer Änderung des Ge-setzes über den Feuerschutz (FSG) weiterlesen
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