Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung

1. Einheitliche Prämien für massive und nichtmassive Bauten (§ 17 Abs. 3 Entwurf; Erläuterungen Kap. 2.1) Die Gebäudeversicherungsprämien sollen auf dem heutigen Niveau von massiven Bauten – also bei 0,55 Promille des Versicherungswertes – vereinheitlicht werden. Die Prämie für nichtmassive Bauten wird damit von heute 0,68 auf neu 0,55 Promille des Versicherungswertes gesenkt. Sind Sie … Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung weiterlesen