Majorzsystem [Mehrheitswahlrecht] Regierungsratswahlen
Beim Majorzwahlsystem ist pro Wahlkreis nur ein(e) Abgeordnete(r) zu wählen. Der Ausgang der Wahl wird ganz wesentlich dadurch bestimmt, welche Wählerschichten in den einzelnen Wahlkreisen eine – gegebenenfalls auch nur sehr knappe Mehrheit haben. Die Art, wie die Grenzen der Wahlbezirke gezogen werden [so genannte Wahlkreisgeometrie] verschafft gar nicht allzu selten einer Partei aufgrund unterschiedlicher Grösse oder Verteilung der Wählerschichten auf die Wahlkreiseeine satte Mehrheit im Parlament, obwohl die unterlegene(n) Partei(en) im ganzen Land insgesamt mehr Wählerstimmen erhalten haben – nur eben in den “falschen” Wahlkreisen. Dem Majorzsystem haftet somit nicht ganz zu Unrecht der Beigeschmack von Manipulation und Wahlbetrug an. Umgekehrt begünstigt das Majorzwahlrecht die Wahl starker Persönlichkeiten.
Proporzsystem [Verhältniswahlrecht] Kantonsratswahlen
Das Proporzwahlsystem geht davon aus, dass nicht einzelne Abgeordnete für die Politik entscheidend sind, sondern politische Parteien und ihre Programme. Deshalb werden beim Proporzwahlrecht grössere Wahlkreise gebildet, in denen mehrere Sitze zu vergeben sind. Die Sitze werden proportional zur Anzahl der für eine bestimmte Partei abgegebenen Stimmen unter die Parteien verteilt. Damit werden Manipulationen durch Wahlkreisarithmetik weitgehend ausgeschlossen und auch kleinere Parteien haben eine faire Chance, entsprechend der Stärke ihrer Wählerbasis gewählt zu werden.
Legislative
Die Legislative ist eine der drei Staatsgewalten neben der Exekutive und der Judikative. Ihre Hauptaufgabe ist es, Gesetze zu erarbeiten und zu verabschieden. Die Legislative wird üblicherweise
vom Volk für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Exekutive
Die Exekutive ist für die Ausführung und den Vollzug der Gesetze zuständig. Auf nationaler Ebene wird sie durch den Bundesrat verkörpert. Dieser wird von der Bundesversammlung bestimmt. In den Kantonen und Gemeinden erfolgt die Wahl der Exekutive meist per Volkswahl. Gewählt wird sie gewöhnlich für eine Amtszeit von vier Jahren.
Judikative
Die Judikative überwacht die Einhaltung der Gesetze. Sie wird durch das Gericht repräsentiert.
Kumulieren
Kumulieren ist in der Proporzwahl das doppelte Hinschreiben einer Person auf die Wahlliste. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen.
Panaschieren
Panaschieren bedeutet bei der Proporzwahl, auf einer Liste einen Namen zu streichen und den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten einer anderen Liste einzusetzen. Schreibt man einen
fremden Kandidaten auf die Liste, so entzieht man ihr eine Listenstimme und schwächt die Liste. Die ursprüngliche Liste des neueingetragenen Kandidaten erhält gleichzeitig eine Stimme mehr.
Listenverbindung
Listenverbindungen werden bei der Proporzwahl eingesetzt. Verbundene Parteilisten werden wie eine Einheit behandelt und erst im zweiten Schritt auf Parteien aufgeteilt.
Den Mitgliedern des Kantonsrates stehen diverse Instrumente zur Verfügung, um einen Vorstoss zu starten
Vorstösse sind parlamentarische Handlungsinstrumente, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen Anstösse für Massnahmen oder für neue Rechtsbestimmungen geben sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können.
Motion
Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese eine Gesetzesänderung, einen Beschluss nach eidgenössischem, kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife. Dieser Auftrag ist verbindlich, wenn ihm das Parlament zustimmt. Die Motion kann in ein Postulat umgewandelt werden.
Postulat
In der Schweizer Politik ist ein Postulat ein parlamentarischer Vorstoss im Bund, in einem Kanton oder in einer Gemeinde, der die jeweilige Exekutive beauftragt zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Möglich ist auch die Eingabe eines Dringlichen Postulats. Die Dringlichkeit muss vom Antragssteller nachgewiesen werden.
Einzelinitiative
Die Einzelinitiative enthält den Entwurf einer Verfassungsänderung, eines Gesetzes, eines Dekretes oder eines Kantonsratsbeschlusses (Erlass, Änderung oder Aufhebung). Die überwiesene Einzelinitiative wird gemäss § 66 KRG von einer Kommission vorberaten und dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen. Liegt der Bericht des Regierungsrates vor, geht die Einzelinitaitive an den Kantonsrat. Die Einzelinitiative kommt in der Praxis selten vor.
Anfrage
Mit der Anfrage wird vom Regierungsrat Auskunft über eine Angelegenheit der Staatsverwaltung verlangt. Anfragen beantwortet der Regierungsrat in der Regel schriftlich.
Bemerkungen
Bemerkungen sind kurze Feststellungen oder Anregungen zu Planungs- und Rechenschaftsberichten, zum Voranschlag und zur Jahresrechnung oder zu Teilen davon sowie zum Legislaturprogramm