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Abstimmung vom 13.02.2022

Kantonale Abstimmung

Tragung des Covid-bedingten Verlusts 2020 des Kantonsspitals in Form einer Aktienkapitalerhöhung

Abstimmungsresultat JA 75.31 %   

Grobbeschreibung

Infolge behördlicher Anordnungen und eines Patientenrückgangs hatten die Luzerner Listenspitäler 2020 Covid-bedingte Mehrkosten und Mindereinnahmen. Für die Abgeltung von Mehrkosten der innerkantonalen Listenspitäler im Zusammenhang mit Covid-19 hat der Regierungsrat in eigener Kompetenz Beiträge in der Grössenordnung von 13 Millionen Franken gesprochen. An den Ertragsausfällen 2020 der Luzerner Listenspitäler soll sich der Kanton mit Beiträgen von rund 14 Millionen Franken beteiligen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat hierzu Entwürfe für ein Dekret über einen Sonderkredit und für einen Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat somit den Entwurf eines Dekrets
über einen Sonderkredit für die Unterstützung von Luzerner Listenspitälern im Jahr
2020 von rund 14 Millionen Franken. Das Dekret stellt gleichzeitig die Rechtsgrundlage für die Ausgabe dar. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Mit dem Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses beantragt der Regierungsrat weiter die Bewilligung eines Nachtragskredites zum Voranschlag 2021 in der Höhe von rund 14 Millionen Franken zur Finanzierung der Ausgabe.

PRO Argumente

CONTRA Argumente

Parolenfassung Delegiertenversammlung SVP Luzern      JA 72.9 %      NEIN 27.1 %


Eidgenössische Abstimmungen

Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»

Abstimmungsresultat NEIN 79.1 %   

Grobbeschreibung

Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten besser behandelt werden können.

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Die Forscherinnen und Forscher dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt auch, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden.

Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.

PRO Argumente

CONTRA Argumente

Parolenfassung Delegiertenversammlung SVP Luzern      JA 3.3 %        NEIN 96.7 %


Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»

Abstimmungsresultat JA 56.6 %   

Grobbeschreibung

Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, soll verboten werden. Das verlangt die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». Sie will damit junge Menschen vor schweren Gesundheitsschäden durch den Tabakkonsum schützen. Denn Tabakwerbung veranlasst Kinder und Jugendliche dazu, mit dem Tabakkonsum anzufangen.

Die Volksinitiative möchte ein starkes Tabakproduktegesetz. Sie fordert daher, Werbung für Tabakprodukte zu verbieten, die auch Kinder oder Jugendliche erreichen kann. Diese Forderung würde einem weitreichenden Werbeverbot gleichkommen.

PRO Argumente

CONTRA Argumente

Parolenfassung Delegiertenversammlung SVP Luzern      JA 3.3 %        NEIN 96.7 %


Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Abstimmungsresultat JA 75.31 %   

Grobbeschreibung

Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe.

Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt.

Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.

PRO Argumente

CONTRA Argumente

Parolenfassung Delegiertenversammlung SVP Luzern      JA 84.5 %        NEIN 15.5 %


Bundesgesetz über ein Massnahmepaket zugunsten der Medien

Abstimmungsresultat NEIN 54.6 %   

Grobbeschreibung

Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen.

Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln.

Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert.

PRO Argumente

CONTRA Argumente

Parolenfassung Delegiertenversammlung SVP Luzern      JA 8.5 %        NEIN 91.5 %

Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

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