Der Kantonsrat besteht aus:
120 Mitgliedern, die nach dem Verhältniswahlverfahren vom Volk auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
Wahlkreis |
Mandaten | CVP | SVP | FDP | SP | Grünen | GLP |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Luzern-Stadt | 24 | 3 | 3 | 3 | 7 | 5 | 3 |
Luzern-Land | 30 | 6 | 6 | 6 | 5 | 4 | 3 |
Hochdorf | 21 | 7 | 4 | 4 | 3 | 2 | 1 |
Sursee | 22 | 8 | 4 | 4 | 2 | 3 | 1 |
Willisau | 16 | 6 | 3 | 4 | 2 | 1 | – |
Entlebuch | 7 | 4 | 2 | 1 | – | – | – |
Kanton | 120 | 34 | 22 | 22 | 19 | 15 | 8 |
Der Kantonsrat hält in der Regel jedes Jahr sieben Sessionen von je zwei Tagen (Montag und Dienstag). Im September und Oktober ist jeweils ein 3. Sessionstag (Montag) vorgesehen. Die Sitzungen sind öffentlich.
Organe / Geschäftsleitung:
Der Präsident/die Präsidentin und der Vizepräsident/die Vizepräsidentin des Kantonsrates bilden zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden die Geschäftsleitung. Der Staatsschreiber nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Geschäftsleitung teil. Die Geschäftsleitung fördert die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Kantonsratspräsident, Kommissionen, Fraktionen und Regierungsrat, koordiniert die Arbeiten der Kommissionen, nimmt die längerfristige Planung der Sessionsschwerpunkte vor, legt nach Rücksprache mit dem Regierungsrat die Traktandenliste fest, stellt Antrag auf Zuweisung der Sachgeschäfte an die ständigen Kommissionen oder auf Bestellung einer Spezialkommission, bereitet die Wahlgeschäfte vor und besorgt die weiteren Geschäfte, die ihr das Kantonsratsgesetz und die Geschäftsordnung zuweisen.
Funktion | Person |
---|---|
Präsident | Josef Wyss, Eschenbach |
Vizepräsidentin | Ylfete Fanaj, Luzern |
Fraktionsvorsitzende:
Namen | Fraktionn | Wohngemeinden |
---|---|---|
Adrian Nussbaum | CVP | Willisau |
Urs Dickerhof | SVP | Emmen |
Andreas Moser | FDP | Luzern |
Marcel Budmiger | SP | Luzern |
Monique Frey | Grüne | Emmen |
Michèle Graber | GLP | Udligenswil |
Fraktionen und Geschäftsleitung
Die Mitglieder des Kantonsrates schliessen sich pro Partei zu Fraktionen zusammen (mindestens fünf Kantonsratsmitglieder). In den Fraktionen wird die politische Haltung zu den Geschäften des Kantonsrates besprochen, die während der Session vom jeweiligen Fraktionssprecher oderder Fraktionssprecherin im Plenum vertreten wird. Jede Fraktion wird von einem Präsidenten oder einer Präsidentin geführt, der oder die gleichzeitig der Geschäftsleitung (GL) des Kantonsrates angehört. Weitere Mitglieder der GL sind das Präsidium des Kantonsrates sowie mit beratender Stimme der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin und der Leiter oder die Leiterin der Parlamentsdienste. Die wichtigsten Aufgaben der GL sind die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den Kantonsratsorganen sowie zwischen Kantonsrat, Regierungsrat und Kantonsgericht, die Zuweisung der Geschäfte an die Kommissionen und deren Koordination, die längerfristige Planung der Sessionsschwerpunkte, die Festlegung der Traktandenliste und die Vorbereitung der Wahlgeschäfte.
Kommissionen des Kantonsrates:
1 Die Kommissionen bereiten die Sach- und Aufsichtsgeschäfte des Kantonsrates sowie die Einzelinitiativen vor. Ausgenommen sind alle andern parlamentarischen Vorstösse.
2 Sie beraten die Geschäfte vor, machen oder veranlassen die notwendigen Abklärungen, erstatten dem Kantonsrat Bericht und stellen Antrag.
3 Sie wirken beim Abschluss von interkantonalen Verträgen und Verträgen mit rechtsetzendem Inhalt mit, soweit nicht der Regierungsrat allein für den Abschluss zuständig ist (§ 48 Abs. 1 der Kantonsverfassung).
Zusammensetzung der Kommissionen:
AKK Aufsichts- und Kontrollkommission | 17 Mitglieder, 4 CVP, 4 FDP, 3 SP, 3 SVP, 2 G/JG, 1 GLP |
PFK Planungs- und Finanzkommission | 17 Mitglieder, 4 CVP, 4 FDP, 4 SVP, 2 G/JG, 2 SP, 1 GLP |
SPK Staatspolitische Kommission | 13 Mitglieder, 4 CVP, 2 FDP, 2 G/JG, 2 SP, 2 SVP, 1 GLP |
JSK Kommission Justiz und Sicherheit | 13 Mitglieder, 4 CVP, 2 FDP, 2 G/JG, 2 SP, 2 SVP, 1 GLP |
EBKK Kommission Erziehung, Bildung und Kultur | 13 Mitglieder, 4 CVP, 2 FDP, 2 G/JG, 2 SP, 2 SVP, 1 GLP |
WAK Kommission Wirtschaft und Abgaben | 13 Mitglieder, 4 CVP, 2 FDP, 2 G/JG, 2 SP, 2 SVP, 1 GLP |
RUEK Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie | 13 Mitglieder, 3 CVP, 3 SP, 3 SVP, 2 FDP, 1 G/JG, 1 GLP |
VBK Kommission Verkehr und Bau 13 Mitglieder | 13 Mitglieder, 4 CVP, 3 SVP, 2 FDP, 2 SP, 1 G/JG, 1 GLP |
GASK Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit | 13 Mitglieder, 4 CVP, 3 FDP, 2 SP, 2 SVP, 1 G/JG, 1 GLP |
RK Redaktionskommission | 5 Mitglieder, 1 CVP, 1 FDP, 1 G/JG, 1 SP, 1 SVP |
Evtl. nichtständige Spezialkommissionen |
Gesetze beschliessen
Die wichtigste Aufgabe im Kantonsrat ist es, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben und damit Recht zu setzen. Deshalb wird der Kantonsrat auch als Legislative (lex, legis = lat. für Gesetz) bezeichnet.
Diese Aufgabe grenzt das Parlament in unserer Demokratie im Sinn der Gewaltenteilung von den anderen Instanzen ab.
Neben Gesetzen im eigentlichen Sinn beschliesst der Kantonsrat aber auch Verfassungsänderungen (Teil- oder Totalrevisionen) und Dekrete. Dekrete sind Beschlüsse, die nicht in die Form von Verfassungsänderungen
oder Gesetzen gefasst sind, aber dennoch dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum (Volksabstimmung) unterliegen. Beschlüsse des Kantonsrates, die dem Referendum nicht unterliegen, werden als
Kantonsratsbeschlüsse bezeichnet.
Finanzen und Leistungen steuern
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört auch die Steuerung der Finanzen und Leistungen des Kantons. Der Kantonsrat nimmt in diesem Zusammenhang grundlegende Planungsvorlagen des Regierungsrates zur Kenntnis
(z.B. das Legislaturprogramm), genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan und beschliesst mit dem Voranschlag die Leistungen des Kantons und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr. Weiter genehmigt er den
Jahresbericht inklusive Jahresrechnung.
Aufsicht ausüben
Der Kantonsrat ist weiter für die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die Verwaltung und andere Träger kantonaler öffentlicher Aufgaben sowie über die Geschäftsführung der Gerichte zuständig. Damit beauftragt ist
insbesondere die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK). Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite kann das Parlament auch eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen.