Anfrage Thalmann-Bieri Vroni (B 84)
Anfrage Thalmann-Bieri Vroni und Mit. über das Dekret über einen Sonderkredit für eine Bürgschaft für den Schulhausneubau der Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz (B 84)
Laut der Botschaft B 84 ist eigentlich für den Neubau alles vorgegeben und abgeklärt worden. Ein Neu- und Ausbau, Zweck und Art der Ausbildung der Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz (HFGZ) wird vollumfänglich unterstützt und in keiner Art und Weise hinterfragt.
Etwas misstrauisch sehen wir dem vorgeschlagenen Standort entgegen. Denn mit der strategischen Ausrichtung des LUKS erfordert es ja sowieso ein Weichen der Schule vom jetzi-gen Standort.
Hat man alle möglichen Standorte berücksichtigt und schaute auch etwas aus dem eigenen Gärtlein raus aufs Land. Zum LUKS gehören noch zwei andere Standorte, die nicht weniger interessant wären.
Am interessantesten sicher Wolhusen, weil dort der Bodenpreis am tiefsten ist und genug Platz vorhanden ist.
Die Erstellungskosten sinken somit, und die Argumentationen der Erreichbarkeit (S-Bahn, Bus) und Vielseitigkeit werden auch erfüllt.
Die überwiegende Mehrheit der Studierenden in den Diplom- und Nachdiplomausbildungen stammen aus dem Kanton Luzern. Davon absolviert der überwiegende Teil die Diplomausbil-dung «Pflege HF».
Da dieser Neubau auch dezentral erstellt werden könnte, drängen sich folgende Fragen auf:
- Welche Standorte wurden überhaupt geprüft?
- Welche Zahlen, Vergleiche kamen aus diesen Berechnungen hervor?
- Welche Kriterien waren ausschlaggebend für den nun gefällten Entscheid?
- Wie könnte sich die Verkehrsentlastung für den Raum Luzern entwickeln?
- Welche Ausbildungsangebote könnten im KSW nicht gewährleistet werden?
- Kann man die Auswirkungen einer HFGZ für den Standort Wolhusen nachvollziehen (re-gionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Bedeutung)?