Anfrage über den Strafvollzug von Gewalttätern (insbesondere Sexualstraftätern)
In den letzten Wochen und Monaten hat man aus der Presse erschreckende Missstände beim schweizerischen Strafvollzug und dessen Umgang mit Gewalttätern (insbesondere Sexualstraftätern) mitbekommen. Die Bevölkerung musste erschreckt feststellen, dass die Strafvollzugsbehörden aus den Tötungsdelikten an Lucie, Marie und nun Adeline nichts gelernt haben. Offensichtlich bleiben viele Kantone unbeirrt bei der «Kuscheljustiz» mit dem Fokus auf dem Täterschutz statt dem Opferschutz. Nicht nur, dass der Schutz der Bevölkerung und der Opfer vernachlässigt wird (teilweise wegen der Kosten), wird den Tätern jegliche Hilfe und Chance um Chance gewährt (dies zu teilweise exorbitanten Kosten). Pädophile Täter dürfen frei herumlaufen, weil Massnahmenplätze fehlen. Gleichzeitig verstopfen Kleinkriminelle unsere Massnahmenvollzugsanstalten. Es scheint, dass sich die öffentliche Hand oftmals ihrer Verantwortung nicht bewusst ist und vor hartem Durchgreifen zurückschreckt (Ausschaffung) und erst reagiert, wenn wieder etwas passiert. Der Straf- und Massnahmenvollzug ist kantonale Aufgabe. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 16. April 2013 einen Entwurf zum Gesetz über den Justizvollzug in die Vernehmlassung geschickt (Frist Ende August 2013). Im September hat ausserdem der Nationalrat entschieden, dass in Zukunft wieder unbedingte Freiheitsstrafen unter sechs Monaten ausgesprochen werden können (statt Geldstrafen), und der Bund plant ausserdem, dass in Zukunft Fussfesseln (Electronic Monitoring) bei Freiheitsstrafen bis zu zwölf Monaten eingesetzt werden dürfen. Insbesondere hat die Schweiz und damit auch der Kanton Luzern ein massives Problem mit Straftätern, welche in der sogenannten kleinen Verwahrung sind.
Aus diesen aktuellen Gegebenheiten stellen sich folgende Fragen:
1. Wie viele verurteilte Sexualstraftäter sind aktuell (30. September 2013) im Kanton Luzern im Vollzug, wie viele sind ausserkantonal im Vollzug? Wie viele davon sind Ersttäter und wie viele Wiederholungstäter?
2. Wie viele verurteilte Sexualstraftäter sind aktuell im Kanton Luzern im offenen beziehungsweise halboffenen Vollzug?
3. Wie viele verurteilte Sexualstraftäter sind aktuell verwahrt? Wie viele davon sind in der kleinen Verwahrung?
4. Wie viele überführte, noch nicht verurteilte Sexualstraftäter warten aktuell im Kanton Luzern in Freiheit auf ihr Gerichtsverfahren?
5. Wie gedenkt der Regierungsrat, die aktuellen Vorkommnisse und Änderungen auf Bundesebene im neuen Gesetz über den Justizvollzug einzubeziehen? Insbesondere stellen sich dazu folgende konkrete Fragen:
, Wie ist der Entscheid über allfällige Vollzugslockerungen und bedingte Entlassungen geregelt, und wie gedenkt der Regierungsrat, die Risiken für die Bevölkerung zu minimieren? Sind konkrete Massnahmen geplant? Hat der Regierungsrat aufgrund der tragischen Fälle der letzten Zeit Massnahmen geprüft und beschlossen?
, Falls elektronische Fussfesseln (EM) in Zukunft schweizweit eingesetzt werden dürfen, hat sich der Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Justizvollzug über deren Einsatz Gedanken gemacht? Wie gedenkt der Regierungsrat beim Einsatz der EM den Schutz der Opfer zu gewährleisten?
, Falls EM in Zukunft eingesetzt werden dürfen, wird der Regierungsrat diese Massnahme gezielt dafür einsetzen, die Überbelegung der Vollzugsanstalten durch Kleinkriminelle zu vermindern und Gewaltverbrecher sofort der Strafe zuzuführen?
6. Gedenkt der Regierungsrat, den Schutz und die Hilfe für die Opfer von Gewaltverbrechen auszubauen? Wie sieht die aktuelle Situation im Kanton Luzern aus, und welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen?
7. Wie werden die vom Volk angenommene Verwahrungs- und Ausschaffungsinitiative im kantonalen Verfahren (Gerichte) umgesetzt? Konkret:
, Bei wie vielen Straftätern wurde in den letzten zwei Jahren von kantonalen Gerichten die Verwahrung ausgesprochen?
, Bei wie vielen ausländischen Straftätern wurde in den letzten zwei Jahren von kantonalen Gerichten die Ausschaffung ausgesprochen?
Jost Troxler, Kantonsrat, Mauensee und Mitunterzeichner