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Auf Antrag der SVP: Regierungsrat verschiebt Abstimmung über Asylinitiative

Der Luzerner Kantonsrat hat in der Januar-Session auf Antrag der Regierung die SVP-Volksinitiative “Für eine bürgernahe Asylpolitik” für teilweise ungültig erklärt. Da dieser Entscheid aus Sicht der SVP auf rechtlich wackligen Füssen steht und argumentativ fragwürdig ist, hat die Partei dagegen am 3. März 2014 eine ausführlich begründete Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Da mit einem Bundesgerichtsentscheid kaum vor Ende März zu rechnen gewesen wäre, hat die SVP Kanton Luzern dem Regierungsrat in einem Schreiben von Ende Februar beantragt, den auf den 18. Mai 2014 angesetzten Abstimmungstermin zu verschieben.

Wie der Regierungsrat mitteilt, ist er nun auf den Antrag der SVP eingetreten und setzt die Abstimmung über die Asylinitiative aus, bis der Bundesgerichtsentscheid vorliegt. Gemäss Regierungsrat ist dieser Entscheid “kaum vor Mitte 2014” zu erwarten. Für den Regierungsrat wäre der frühestmögliche neue Abstimmungstermin der 30. November 2014. Die SVP Kanton Luzern begrüsst den regierungsrätlichen Beschluss, die Abstimmung über die Asylinitiative zu verschieben, sehr. Um die öffentliche Auseinandersetzung und den demokratischen Diskurs über die verschiedenen Standpunkte würdig führen zu können, ist es zwingend nötig, dass die Ausgangslage (Ist die Initiative teilweise ungültig oder nicht?) frühzeitig klar ist. Hätte die Abstimmung, wie ursprünglich geplant, am 18. Mai stattgefunden, wäre der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt gewesen.

Ob die Asylinitiative umgesetzt werden kann, liegt ausschliesslich am politischen Willen. Trotz mehrfacher Richtigstellung seitens der SVP, kommuniziert der Regierungsrat die Inhalte der Initiative teilweise nach wie vor falsch. Erneut wird geschrieben, die SVP wolle die Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden im kantonalen Recht auf ein Jahr beschränken. Wohl wissend, dass die Aufenthaltsdauer nicht auf kantonaler Ebene geregelt werden kann, fordert die Initiative nämlich, dass Aufenthalte in einer Gemeinde von mehr als einem Jahr nur für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene möglich sind. Damit bezweckt die Initiative, dass Asylbewerber mit einem anderen Status, hauptsächlich aber renitente oder delinquente, nicht länger als ein Jahr in derselben Gemeinde untergebracht werden, damit sie “keine Wurzeln schlagen”. Es ist nach wie vor völlig unverständlich, dass sich der Regierungsrat weigert, diese klare Formulierung korrekt auszulegen.

SVP Kanton Luzern

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