Mitmachen
Artikel

Der Fall Menznau erfordert jetzt politische Konsequenzen

Standpunkt der SVP des Kantons Luzern zu den tragischen Ereignissen von Menznau

Die Einbürgerungskriterien sind zu verschärfen!Die unglaublich tragischen Vorkommnisse von Menznau hinterlassen tiefe, bleibende Spuren. Die Amoktat eines Einzelnen vom 27. Februar 2013 verursachte unsägliches Leid. Erst vor Kurzem war das 5. Todesopfer zu beklagen. Aus Respekt vor den Involvierten und den Angehörigen der Toten und Verletzten hat sich die SVP bis heute bewusst zurückgehalten. Nun ist jedoch die Zeit gekommen, die Vorfälle schonungslos aufzuarbeiten, unbequeme Fragen zu stellen und Ross und Reiter beim Namen zu nennen. Jetzt müssen politische Konsequenzen gezogen werden.

Aus psychologisch begreiflichen Gründen weiss die Öffentlichkeit auch heute noch nichts Genaues über die Hintergründe der Entwaffnung und Unschädlichmachung des mehrfachen Todesschützen Viktor Berisha. Eines liegt aber nahe: Mit den vorhandenen Schusspatronen wäre ein Massenmord möglich gewesen. Hätte es diesen gegeben, ohne den Heldenmut diverser Kronoswiss-Mitarbeiter, die sich dem Schwerstkriminellen mit physischen Mitteln entgegengestellt haben? Blanker Hohn ist dabei die äusserst ungeschickte, voreilige Reaktion von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die spekulierte, der Täter hantierte mit einer Armeewaffe – weshalb die Waffengesetze umgehend zu verschärfen seien. Heute wissen wir, der Täter besass die Tatwaffe illegal. Es war eine Pistole.

Einbürgerung trotz Vorbestrafung ist ein Skandal!
Es war geboten, bei der Reaktion auf den Amoklauf von Menznau Ruhe zu bewahren, was zum Beispiel die sehr zurückhaltenden und professionellen Äusserungen der Polizei- und Justizbehörden wie auch die Worte von Kantonsratspräsident Urs Dickerhof und Regierungspräsident Guido Graf unter Beweis gestellt haben. Von einer irgendwie hysterischen Reaktion der Bevölkerung konnte nicht die Rede sein. Die Bürger fragen sich jedoch zurecht, wie um alles in der Welt der Todesschütze von Menznau trotz Vorbestrafung im Jahr 2001 nach damaligem Gesetz rechtens eingebürgert werden konnte. Der 1991 als Flüchtling in die Schweiz migrierte Kosovare war 1998 vom Kriminalgericht Luzern nämlich wegen Raubs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Als die zweijährige Probezeit im Jahr 2000 abgelaufen war, wurde der Eintrag im Strafregister offiziell gelöscht. 2001 wurde er durch die Heirat mit einer ebenfalls eingebürgerten Ex-Kosovarin erleichtert eingebürgert.

Es braucht dringend einheitliche Einbürgerungskriterien
Wenn die Einbürgerungsbehörden wenige Jahre nach einer Verurteilung buchstäblich von nichts wissen, dann wird mit dem Datenschutz verbrecherisches Schindluder getrieben. Darum dürfen solche Einbürgerungen im Kanton Luzern nie wieder “legal” sein können. Um die nötigen Grundlagen entschieden durchzusetzen und die heutigen Einbürgerungsprozedere in den Gemeinden entsprechend zu überprüfen, besteht für den Gesetzgeber in höchstem Grade Handlungsbedarf. In zu vielen Gemeinden, vor allem aber in der Stadt Luzern, stehen Masseneinbürgerungen noch immer an der Tagesordnung. Gesuche werden aus Angst vor Rekursen und Denunziationen im Zweifel eher bewilligt als abgelehnt. Nicht erst seit Menznau tut es dringend Not, die im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz festgelegten Einbürgerungskriterien neu zu definieren. Die Anwendung erleichterter Einbürgerungen muss grundsätzlich hinterfragt werden.

Amokschütze hätte ausgeschafft werden müssen
Viktor Berisha, der – nach seiner Einbürgerung – auf seinem Facebook-Profil die kosovarische Terrororganisation UCK verherrlichte und in seiner Heimat ein Heldenbegräbnis mit um die tausend Trauergästen erhalten haben soll, hätte niemals Schweizer werden dürfen. Ungeklärt bleiben auch die Umstände, weshalb dem Kriminellen überhaupt Asyl gewährt wurde. Eines ist zudem sicher: Wäre im Falle des Amokläufers Berisha die Ausschaffungsinitiative der SVP a) schon in Kraft gewesen und b) wären unsere politisch noch immer einseitig zusammengesetzten höchsten Gerichte bereit, dem keineswegs zwingendes Völkerrecht verletzenden Volkswillen Nachachtung zu verschaffen und c) gäbe es nicht die bekannte Vollzugskrise bei den Ausschaffungen, dann wären vier bis fünf Personen, die jetzt betrauert werden, noch am Leben.

Die zusammengefassten Kernforderungen der SVP nach dem Fall Menznau:

  • Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative ist endlich und unverzüglich umzusetzen.
  • Es darf kein Recht auf Einbürgerung geben. Gerichte sollten bei einer begründeten Ablehnung nicht eingeschaltet werden können.
  • Es braucht in allen Luzerner Gemeinden strengere, einheitliche Einbürgerungskriterien. In diesem Zusammenhang ist die Forderung der Motion 447 von SVP-Kantonsrätin Nadia Britschgi um die Voraussetzung der “angemessenen Kenntnisse der deutschen Sprache” von der Regierung endlich umzusetzen. Der Kantonsrat hatte die Motion 2009 nämlich für erheblich erklärt!
  • Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel des Datenschutzes bei Einbürgerungswilligen die Vorbestrafungen für die Einbürgerungsbehörden nicht einsehbar sind. Vorbestrafte, kriminelle Ausländer dürfen nicht eingebürgert werden.
  • Jede Form erleichterter Einbürgerungen ist abzuschaffen.

SVP Kanton Luzern

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden