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Dringliche Anfrage: Gefängnisausbau Grosshof
Gemäss Aussagen der Justizdirektorin wird die Kapazität des Gefängnisses Grosshof auch nach dem Ausbau zu klein sein. Damit eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Grösse erreicht würde, müsste ein Ausbau in grösserem Ausmass erfolgen.
Weiter haben wir festgestellt, dass in anderen Gefängnissen bedeutende Erträge durch die Tätigkeiten der Insassen generiert werden (Bsp. Bostadel fast 20 %).
Dazu stellen sich diverse Fragen:
- Warum wurde beim Dekret zum Gefängnisausbau die betriebswirtschaftlich sinnvolle Grösse nicht mehr berücksichtigt?
- Welche Grösse resp. welcher Ausbau wäre nötig, damit eine betriebswirtschaftlich zweckmässige Grösse erreicht würde?
- Trotz Klagen über Platzmangel ist die Auslastung im Grosshof nur 92.5 %. Warum ist die Auslastung nicht näher bei 100 % wie in anderen Strafanstalten?
- Wie hat sich die Auslastung in den letzten fünf Jahren entwickelt?
- Wie präsentieren sich die Auslastungen der Anstalten innerhalb des Zusammenarbeitskonkordates?
- Wie hoch sind die übrigen Erträge durch Tätigkeiten der Insassen (Bsp. Bostadel hat von ca. 16 Mio. Umsatz ca. 3 Mio. aus Verkaufserträgen)? Siehe auch http://www.zg.ch/behoerden/weitere-organisationen/strafanstalt-bostadel/strafanstalt-bostadel/jahresberichte
Marcel Zimmermann
Kantonsrat SVP, Horw