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Dringliche Motion "Transparenz bei straffälligen Asylsuchenden"

Die Regierung wird beauftragt die Gesetzeslage so anzupassen, dass Delikte und Straftaten von Asylsuchenden nicht unter dem Deckmantel des Datenschutzes für die betreuenden Institutionen unbemerkt bleiben.

Begründung:

Es kann nicht sein, wie auch schon Herr Regierungsrat Guido Graf festgestellt hat, dass Delikte von Asylsuchenden bei diesen betreuenden Institutionen nicht bekannt sind. Wenn wir die Delikte dieser Personengruppe nachhaltig bekämpfen wollen, muss es auch möglich sein von Seiten der Politik Massnahmen ergreifen zu können, wie zum Beispiel Kürzung des Tagesgeldes oder Ausganssperre etc. In dem Sinne ist diese zu prüfen und wenn nötig die entsprechenden Gesetzesänderungen dem Rat in nützlicher Frist vorzulegen. Sollte dies in nützlicher Frist nicht möglich sein, so sind Sofortmassnahmen seitens der Regierung zur Lösung dieses Problems aufzuzeigen.

Reiden, den 10.07.12

Robi Arnold, Kantonsrat, Reiden

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