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Dringliche Motion über eine Standesinitiative des Kantons Luzern im Flüchtlings- und Asylwesen

Das Asyl- und Flüchtlingswesen wird rasch zunehmend zu einer noch nie dagewesenen Herausforderung! Sie wurde bis jetzt mit grossen Bemühungen und Improvisationen unter Druck auf die Gemeinden noch knapp gemeistert. Was jetzt aber noch absehbar alles auf uns zukommen wird, ist kaum mehr ohne einschneidende Notmassnahmen auf dem Buckel der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfüllen. Es ist höchste Zeit, dass das Kantonsparlament politisch Farbe bekennt und der veröffentlichte Brief der Regierung an Frau Bundesrätin Sommaruga eine klare Unterstützung erfährt.

Da leider rücksichtslos von oben nach unten delegiert wird, muss man sich endlich vermehrt von unten nach oben wehren können! Die Gemeinden haben fast keine Unterkünfte mehr, die sie zur Verfügung stellen können. Und es werden Personen aufgenommen, die nicht an Leib und Leben bedroht sind (Wirtschaftsflüchtlinge).

Die Forderung, endlich im Asylwesen konsequent Dienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund anzuerkennen, muss unbedingt deshalb klar unterstützt werden. Die Anerkennungsquote ist von 15 auf 65 % angestiegen und damit einfach zu hoch, und nicht mehr verkraftbar! In wenigen Jahren werden die Gemeinden die daraus resultierenden Soziallasten nicht mehr tragen können. (Steuererhöhungen)

Wir ersuchen den Regierungsrat folgende Forderungen in Form einer Standesinitiative an die Bundesbehörden zu richten:

  1. Der Kanton Luzern ersucht die Asylbehörden, die bisherige Praxis der Gewährung eines Flüchtlingsstatus bei Dienstverweigerern zu ändern. Diese sollen nur noch den Status als Schutzbefohlene vorläufig aufgenommen erhalten. (ohne Recht auf Familiennachzug)
  2. Der Kanton Luzern fordert kostendeckende Beiträge für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus Eritrea, da diese teilweise sogar bei Pflegefamilien platziert werden müssen.
  3. Damit Asylunterkünfte ausserhalb der Bauzonen möglich sind, ist das Raumplanungsgesetz als sofortige Massnahme zu ändern, damit mindestens auf 5 Jahre befristet Asylunterkünfte auch ausserhalb der Bauzonen realisiert und betrieben werden können. Dies muss im Rahmen notrechtlicher Massnahmen rasch möglichst gemacht werden.
  4. Es gehört zu den unbestrittenen völkerrechtlichen Verpflichtungen eines Staates, seine eigenen Landsleute ungehindert einreisen zu lassen. Dennoch halten sich gewisse Länder nicht daran. Solchen ist jegliche Entwicklungshilfe auszusetzen.

Unsere humanitäre Tradition ist beizubehalten unter restriktiver Handhabung nur für an Leib und Leben bedrohten Menschen wie im Asylgesetz auch festgeschrieben.

Vroni Thalmann-Bieri
Franz Grüter
Toni Graber
Fredy Winiger
Thomas Schärli
Räto Camenisch

Weitere Unterschriften folgen

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