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Ein noch nie dagewesener Verfassungsbruch

Was sich die staatspolitische Kommission des Nationalrates mit ihrem Vorschlag für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geleistet hat, ist einmalig in der Geschichte der Eidgenossenschaft. Sie hat sich geweigert, auch nur einen einzigen Punkt des Verfassungsartikels 121a zur Steuerung der Zuwanderung in ein Gesetz umzusetzen.

Es ist absurd, wenn argumentiert wird, auch andere Verfassungsartikel seien nicht immer eins zu eins umgesetzt worden. Beim Zweitwohnungsartikel etwa wurde eine Lösung gefunden, die sich nach wie vor an der angenommenen Volksinitiative orientierte. Hier hingegen werden das Volk und die Bundesverfassung komplett ignoriert.

In vorauseilendem Gehorsam gegenüber Brüssel ignorieren die Vertreter von FDP, CVP und den Linken, dass die Personenfreizügigkeit in ganz Europa zunehmend in Frage gestellt wird. So sind die Briten doch hauptsächlich deswegen aus der EU ausgetreten. Und in vielen anderen Ländern bestimmt die Forderung nach einer klaren Einschränkung der Einwanderung die politische Agenda. Auch in der Schweiz können wir die steigende Arbeitslosigkeit, gerade von Arbeitnehmern über 50, sowie die Einwanderung in die Sozialsysteme, nicht mehr länger tolerieren.

In ihrer Arroganz gefährden die Mitte-Links-Parteien auch das Vertrauen der Bürger in die Demokratie: Warum soll man noch abstimmen gehen, wenn das Parlament Volksentscheide komplett ignoriert?

Die SVP wird abwarten, ob die Räte sich an ihren Schwur auf die Verfassung erinnern und doch noch zur Vernunft zurückkehren. Falls nicht, muss die SVP eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit in Erwägung ziehen. Es zeigt sich: Die Wahlen in den Kantonen und auf nationaler Ebene werden immer wichtiger. Es braucht dringend mehr verlässliche SVP. Die anderen Parteien treten den Volkswillen mit Füssen und scheren sich keinen Deut um die Verfassung.

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