Motion: Ausschluss von Ausland-Kundengeschäften von der Staatsgarantie für die Luzerner Kantonalbank
Verschiedene Schweizer Banken, darunter auch Kantonalbanken, sind mit Informationsanfragen (Vorwurf “Beihilfe zur Steuerhinterziehung”) und drohenden Klagen in Millionenhöhe der amerikanischen Steuerbehörden konfrontiert. Es geht dabei um Geschäfte mit Kunden aus dem Ausland bzw. um Ausland-Engagements.
Bereits befindet sich die Züricher Kantonalbank gemäss NZZ v. 22. Sept. 2011 “im Griff der US-Justiz” und ist mit dreistelligen Millionenforderungen der amerikanischen Steuerbehörden konfrontiert. Gemäss Schätzungen könnte das Engagement der ZKB mit amerikanischen Kunden rund 1.7 Mia Fr. betragen.
Damit die Luzerner Steuerzahler nicht unberechenbare und erpresserische Forderungen aus dem Auslandgeschäft über die Staatsgarantie bezahlen müssen, fordert diese Motion die Begrenzung der Staatsgarantie auf inländische Kunden. Eine Staatsgarantie für Auslandkunden ist zudem ein Fehlanreiz in der heutigen Finanz- und Schuldenkrise, Vermögen aus dem Ausland und vor allem Fluchtgelder aus den krisengeschüttelten Peripheriestaaten anzuziehen. Die Wiederanlage solcher Gelder, vor allem wenn es sich um grosse Summe handelt, birgt unwägbare Risiken.
Das Gesetz über die Luzerner Kantonalbank vom 8. Mai 2000 (SRL 680), regelt die Staatsgarantie für alle Verbindlichkeiten der LUKB wie folgt:
§ 5 Umfang der Staatsgarantie
“Der Kanton Luzern haftet im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Banken und Sparkassen für alle Verbindlichkeiten der Luzerner Kantonalbank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen”.
Eine Gesetzesänderung soll deshalb für Geschäft mit Kunden mit Sitz im Ausland den Ausschluss von der Staatsgarantie vorsehen:
Geschäfte mit Kunden mit Sitz im Ausland sind von der Staatsgarantie der Luzerner Kantonalbank ausgeschlossen.
Paul Winiker, Kriens
Kantonsrat SVP