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Motion Verrechnung von bezogenen Sozialhilfeleistungen mit Pensionskassengelder
Die Regierung wird beauftragt, die Gesetzeslücke in Sachen Verrechnung von bezogenen Sozialhilfeleistungen mit zu beziehenden Pensionskassengeldern zu schliessen.
Begründung:
Es kann nicht sein, dass die Kommune für Personen über Jahre Sozialhilfegelder bezahlt und diese dann z.B. beim Verlassen unseres Landes in ihre Heimat die Pensionsgelder sich ausbezahlen lassen, ohne dass die von der Gemeinde geleisteten Hilfsgelder verrechnet werden. In diesem Sinne bitten wir die Regierung, dem Rat schnell eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
Mehlsecken, den 22.10.12
Robi Arnold, Kantonsrat