Mitmachen
Artikel

Motion Verrechnung von bezogenen Sozialhilfeleistungen mit Pensionskassengelder

Die Regierung wird beauftragt, die Gesetzeslücke in Sachen Verrechnung von bezogenen Sozialhilfeleistungen mit zu beziehenden Pensionskassengeldern zu schliessen.

Begründung:
Es kann nicht sein, dass die Kommune für Personen über Jahre Sozialhilfegelder bezahlt und diese dann z.B. beim Verlassen unseres Landes in ihre Heimat die Pensionsgelder sich ausbezahlen lassen, ohne dass die von der Gemeinde geleisteten Hilfsgelder verrechnet werden. In diesem Sinne bitten wir die Regierung, dem Rat schnell eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten.

Mehlsecken, den 22.10.12

Robi Arnold, Kantonsrat

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden