Motion zur Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidg. Strassenverkehrsrechtes (SRL Nr. 776)
Der Regierungsrat wird aufgefordert, § 5 Abs. 1 lit. b des Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes aufzuheben.
Begründung
Im aktuellen Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes ist in § 5 Abs. 1 lit. b die Steuerbefreiung von öffentlichen und privaten Transportunternehmungen, mit denen fahrplanmässig konzessionierte Fahrten ausgeführt werden, festgehalten.
Da die Verkehrsabgaben auch eine Art Benützungsabgaben darstellen kann aus unserer Sicht nicht nachvollzogen werden, wieso gerade diese Gefährte von der Steuerpflicht befreit werden. Es kommt hinzu, dass mit der Verteilung der LSVA und der Treibstoffgelder, welche der Kanton Luzern vom Bund erhält, zusätzliche Gelder in den öV fliessen. § 5 Abs. 1 lit. b des Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes ist daher auch systemwidrig.
Wir ersuchen daher die Regierung bei der nächsten Revision des Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes die beantragte Änderung in ihre Revisionsbotschaft einfliessen zu lassen.
Marcel Omlin
Kantonsrat SVP Rothenburg