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Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung über die elektronische Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln bei Abstimmungen

Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung über die elektronische
Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln bei Abstimmungen

von Kantonsrat Patrick Schmid

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. September 2017 haben Sie uns zur Vernehmlassung zum Entwurf
einer Verordnung über die elektronische Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln bei
Abstimmungen eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit und nehmen gerne wie
folgt dazu Stellung.

In der Grundhaltung ist es der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Luzern ein Anliegen,
dass der Staat kostengünstig und effizient ist. Dies auch bei Abstimmungen. Wir
unterstützen es soweit, dass die Auszählung vereinfacht werden soll, um so Kosten zu
sparen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Sicherheit bei der Auszählung gehen.

Es ist wichtig, dass die eventuellen technischen Mittel vom Bund bewilligt werden müssen.
So kann ein Wildwuchs verschiedenster Hilfsmittel eingegrenzt werden und es muss eine
Vereinheitlichung angestrebt werden. Dies auch im Sinne der Sicherheit bei den
Auszählungen.
Ebenso ist es der Partei wichtig, dass alle Stimmberechtigten die Möglichkeiten haben ihren
Willen kundzutun. Darum ist der wichtigste Punkt für uns, dass die Gesamte Abstimmung
nachvollziehbar und zu jeder Zeit nachkontrolliert werden kann. Eine elektronische
Stimmabgabe welche der nächste Schritt wäre, lehnen wir aus Sicherheitsbedenken
entschieden ab.
Bei Maschinenlesbare Abstimmungszetteln orten wir ein Sicherheitsproblem. Darum
beurteilen wir die maschinenlesbaren Abstimmungszettel als sehr kritisch. Ein
Handschriftliches Ja oder Nein muss möglich sein. Technisch wie auch aus Staatsbürgerlichen
Überlegungen. Auch um einen eventuellen Wahlbetrug vorzubeugen wird mit der
Anonymisierung der Handschrift durch ein Kreuz Vorschub geleistet und um einen solchen
aufzudecken wird es aufgrund der Anonymität des simplen Kreuzes nicht mehr möglich sein.
Ein vorgängiges Auszählen der Stimmzettel darf nach wie vor nicht stattfinden.

Für die SVP Fraktion
Schmid Patrick

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