Mitmachen
Leserbriefe

Eingeschränktes JA zur Gesamtrevision der Gemeindeordnung

Die zur Abstimmung vorliegende Gemeindeordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, beinhaltet sie doch die schon lange fällige Einführung eines Einwohnerrates. Dieser soll der Ebikoner-Politik in Zukunft zu mehr Transparenz und bereiterem Einbezug der Bevölkerung verhelfen. Darum werde ich ein JA in die Urne legen. Der dann neu zu wählende Einwohnerrat wird aber gleich die herausfordernde Aufgabe haben, die Mängel der vorliegenden Gemeindeordnung zu justieren.

1. Fixierung der Pensen der Gemeinderäte
Im aktuellen Modell ist vorgesehen, dass das Gesamtpensum der Gemeinderäte 400 Stellen-% nicht überschreiten und ein einzelner Gemeinderat nicht unter 60% fallen darf. Das ist falsch. Die Pensen der Gemeinderäte sollten für alle Gemeinderäte die gleichen Stellenprozente ausweisen. Eine ungleiche Arbeitsbelastung soll über die Zuteilung der unterstellten Bereiche/Abteilungen erfolgen. So kann verhindert werden, dass nach jeder Neuwahl  parteipolitische Diskussionen über die Höhe der Pensen und deren Zuteilung bevorstehen. Für Kandidaten, die sich in den Gemeinderat wählen lassen möchten, wäre schon vor der Wahl bekannt, wie gross ihr künftiges Pensum sein wird. Dies erleichtert die Kandidatensuche und die Organisation der beruflichen Zukunft eines Kandidaten.

2. Führungsmodel umstellen
Das künftige Führungsmodel ist umgehend zu klären. Die Gemeinde Ebikon wird es sich auch in Zukunft nicht leisten können, 400 Stellenprozente für den Gemeinderat, Kosten für einen Einwohnerrat mit 30 Mitgliedern und einen CEO im 100 %-Pensum auszugeben. Das aktuelle Führungsmodel umfasst 215 % für den Gemeinderat und 100 % für einen CEO, also 315 %. Mit der neuen GO sollen die Pensen für dieses Gremium auf 500 % erhöht werden.
Dies ist unnötig. Bei erhöhten Pensen des Gemeinderates muss dieser wieder die Führung übernehmen und in der Verwaltung sind Kosten abzubauen.

3. Regelung der möglichen Zusatzeinkünfte für Gemeinderäte
Mit der heutigen Regelung waren die Gemeinderäte allenfalls darauf angewiesen, neben ihrem Pensum als Gemeinderat, noch einer anderen Beschäftigung nachzugehen, um ein Zusatzeinkommen generieren zu können. Je nach Höhe des künftigen Pensums fällt diese Möglichkeit in Zukunft weg oder verkleinert sich. Eine Regelung, welche Zusatzeinkommen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Gemeinderates erforderlich sind und welche allenfalls eine effektive Nebenbeschäftigung darstellen, muss schnell erfolgen. Nebeneinkünfte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Gemeinderates anfallen, müssen zwingend in die Gemeindekasse fliessen. Einkünfte in Nebenbeschäftigungen sollten je nach Pensum eines Gemeinderates möglich sein. Die Höhe des Gesamteinkommens sollte aber das Einkommen eines 100%-Gemeinderatspensums nicht übersteigen. Würde das Einkommen eines Gemeinderates die schon gute Entschädigung eines Gemeinderates in der Höhe von ca. Fr. 240`000.–/Jahr übersteigen, sollte die Entschädigung als Gemeinderat, bei gleichbleibendem Pensum entsprechend gekürzt werden.

Wichtige Aspekte sind in der neuen Gemeindeordnung weder durch den Gemeinderat, noch durch die Spezialkommission klar geregelt worden. Leider muss davon ausgegangen werden, dass der Machterhalt der jetzigen Entscheidungsgremien mehr gewichtet wurde, als der Ausbau der demokratischen Einflussnahme und die finanzielle Entwicklung in der Gemeinde Ebikon.

Ein Ebikoner-Einwohnerrat soll aktiv werden können.

Guido Müller

Kantonsrat

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden